Full text : Preußisches Landbuch

3«I)vc  1845  betrug  das  Kapital  1750  3#.,  die  Verwaltung  steht  dem
Propste  zu.  3
Brunnertsches  Legat  zu  Tangenniinde-Es
  datlrt  von  1624  und  rührt  von  dem  Bürgermeister  Jakob  Brun  ert
her.  Jährliche  Elnnahme  168  Thlr.,  die  in  drei  Portionen  zur  Verbesserung ­
  des  Elnkonlmcns  der  Geistlichen  verwendet  wird.
Buchpo  rusche  Stiftung.
Buchhorn  zu  Berlin  (+  1856)  vermachte  seiner  Vaterstadt
  Halberstadt  4000  Thlr.  als  eisernes  Kapital  mit  der  Bestimmung
dast  die  Zinsen  davon  für  einen  in  Halbcrstadt  geborenen,  auf  der
Akademie  der  Künste  in  Berlin  sich  der  Malerei,  Bildhauerei,  Architektur
  oder  Knpserstecherei  widmenden  jungen  Mann  verwendet  werden
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steht  dem  Magistrat  zu.
v.  Buchs  sches  Legat.
Bon  der  <1863)  in  Arm-nruh  vetstotbeuen  Fräulein  v.  Buchs  bei
8"  H»rp-rsd°rf  und  bet  Schule  zu  Armeuruh  mit  50  test.
lÄft  str  ÄÄÄ  Se/'  *"
ö.  Buchs  sches  Waisenhaus  zu  Hirschberg.
uņ"  5^*  Ehrlich  etwa  10  Waiseukiudet  Bettelei
»  5*0?  lU ' b  )slt  aU fe r  bcnt  Ģebaudc  und  Gartengrundstück  ein
Kapt  al-Letuwgeu  vau  10,600  Thlr.  Es  steht  nutet  Abmiuisttalwu
des  Rittergutsbesitzers  v.  Ucchtritz.
Bnddesche  Stiftung  zu  Mellrich  (Lippstadt).
Von  dem  im  Jahre  1852  verstorbenen  Dr.  med.  Bti  dde  herrührend.
¡f r  setzte  die  Kirche  und  Schule  seines  Geburtsorts  Mellrich  zii
Erben  seines  Nachlasses  ein  und  bestimmte,  dast  das  Vermögen  zilr
Creirnng  einer  Lehrerin-Stelle  für  weibliche  Jugend  und  zur  Errichtung
eines  Pensionats  für  junge  Mädchen,  um  in  allen  weiblichen  Haus-Arbeiten
  unterrichtet  zu  werden,  verwendet  werden  solle.  Für  die
Verwaltung  ist  ein  besonderes  Kuratorium  ernannt  und  der  Staat
führt  über  dieses  die  Aufsicht.  Der  Fonds  (zur  Zeit  4200  Thlr  )
soll  durch  Zuschlag  der  Zinsen-Ueberschüffe  auf  6000  Thlr.  gebracht
werden.  0  '
Bnd  ersche  Stiftung.
®er  «boote  Johann  Michael  Bubet  zu  Obet-Gutl  im  sächsischen
Amte  Slolpen  setzte  m  semen,  am  4.  Juli  1767  ettichteten  Testamente
dlc  „Eendische  Armuth  in  der  damals  zum  Kurfürstenthum  Sachsen
gehörigen  Lausitz  zum  Nnivcrsal-Erben  seines  Nachlasses  ein.  Die  Religion ­
  der  armen  Wenden  sollte  hierbei  keinen  Unterschied  machen;  die
Ortsgeistlichen  sollten  ein  richtiges  Verzeichniß  aller  wahrhaft  elenden
und  hülflosen  wendischen  Eingepfarrten  oder  derer  die  sich  sonst  freiwillig ­
  zur  wendischen  Kirche  hielten,  anfertigen  und  darin  nur  solche
            
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