Full text : Preußisches Landbuch

König!.  Baurath  und  Stadt-Aeltcster  zu  Berlin,  schenkte  im  Jahre  1932
der  dortigen  Armen-Schul-Verwaltung  121  Thlr.  und  bestimmte  im
Jahre  1940,  daft  die  Zinsen  dieses  Kapitals  alljährlich  zuni  Ankauf
von  Bibeln,  Gesangbüchern  und  andern  kleinen  Geschenken  für  5  arme
Schulkinder  verwendet  werden  sollten.  Das  Kapital  hatte  sich  im  Jahre
1960  bis  ans  200  Thlr.  in  Stadt-Obligationen  vermehrt,  und  die
Zinsen  betrugen  7  Thlr.
Gustav  Carganico,
Kaufmann  zu  Fricdebcrg  a.  Q.  (f  5.  Dccbr.  1962)  hinterliess  den
i'oitiqcn  Ortsarmcn  einen  schlesischen  Pfandbrief  von  500  Thlr.  mit
der  Bestimmung,  daß  die  Zinsen  alljährlich  am  5.  December  an  unbescholtene ­
  Arme  beider  Konsessionen  in  Friedeberg  a.  Q.  vertheilt  werden ­
  sollen.
v.  Carnitzsche  Stiftung
Der  Kämmerer  und  St.  Johanniter-Ordens-Kanzler  Adolph  Graf
v.  Carnitz  (+  1909)  bestimmte  ein  Hypotheken-Kapital  von  50,000
Thlr.  zu  einer  Familien-Stiftung  unter  dem  Namen  der  v.  Carnitzschen,
  mit  der  Maßgabe,  daß  die  eine  Hälfte  der  Zinsen  jährlich  mit
1000  Thlr.  dem  ursprünglichen  Kapital-Fonds  zu  ewigen  Zeiten  zuwachsen, ­
  die  andere  Hälfte  aber  nebst  den  Zinsen  des  sich  jährlich  um
1000  Thlr.  vermehrenden  Zuwachses  von  den  Söhnen  der  t  Schwester
des  Stifters,  der  verehelicht  gewesenen  Freiin  v.  Haxthausen  und
den  männlichen  Nachkommen  dieser  v.  Haxthanscnschen  Söhne,  und
zwar  in  einer  bestimmten  Folge-Ordnung,  wenn  aber  diese  von  dem
Stifter  angegebene  Folge-Ordnung  aufhört,  nach  dem  Rechte  eines
männlichen  Familien-Majorats  erhoben  und  genosien  werden  solle.  Bedingung ­
  der  Erbfolge  in  die  Stiftung  ist,  daß  der  jedesmalige  Inhaber
derselben  seinem  Namen,  den  Namen  v.  Carnitz,  und  seinem  Wappen
das  alte  adelige,  nicht  das  neu  vermehrte  Grästich  v.  Carnitzsche
Wappen  hinzu  fügt.  Für  den  Fall,  daß  die  männliche  Nachkommenschaft ­
  der  v.  Haxthanscnschen  Söhne  ganz  anssterbcn  möchte,  sollen
die  jedesmaligen  Einkünfte  nach  Abzug  der  dem  Kapitale  zuzulegenden
1000  Thlr.  zur  Hälfte  zur  Unterstützung  unbemittelter  adeliger  Töchter, ­
  und  zur  Hälfte  zur  Unterstützung  von  Kindern  armer  Eltern,  welche
sich  Handwerken  oder  Künsten  widmen,  während  ihrer  Lehrjahre  verwendet ­
  werden.  Die  Aufsicht  führt  das  Appcllationsgcricht  in  Stettin.
Die  landesherrliche  Bestätigung  ist  der  Stiftung  unter  dem  29.  Sept.
1910  mit  der  Bestimmung  ertheilt,  daß  die  geordnete  jährliche  Bcrmehrung
  des  Kapitals  um  1000  Thlr.  auf  '  200  Jahre  beschränkt
sein  soll.
Caroscbe  Stiftung.
Der  Kaufmann  Moritz  Isaak  Caro  zu  Breslau  begründete  durch  Vertrag ­
  mit  den  Vorstehern  der  "dortigen  Synagogen-Gemeinde  voin  26.
Juli  1959  eine  Stiftung  zur  Beschaffung  von  Wohnungen  für  unbemittelte ­
  Personen  jüdischen  Glaubens,  die  das  50ftc  Lebensjahr  bereits
            
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