30 Thlr., und kauft dadurch der Stiftung das Recht ab, sie dereinst
zu beerben. Eine aufgenommene Wittwe kann höchstens 3 eigene Kin-
der bel sich un Wittwenhause haben, Knaben nur bis zum zurückgeleg
ten zwölften Jahre. Das erste Anrecht zur Aufnahme steht den Pre
diger-, dann den Schullehrer-Wittwen zu. Die verstorbenen Ehemän-
ner müssen aber reformirter Konfession gewesen sein, und die Lehrer
«sai
• Celliten-Kloster zu Düren,
eine Kongregation von 14 Konventualinen, deren Berilf dahin geht,
die Krankenpflege in den Häusern der Kranken gegen ein Geringes zu
übernehmen. Die Kongregation bestreitet ihre Bedürfnisse zum Theil
durch Einsammlung milder Beiträge, hat ein Haus und eine Kirche
und lieht als kirchliche Anstalt unter der Aufsicht des erzbischöflichen
Stuhls zu Köln.
Central-Armen-Stiftung für die ehemalige Herrschaft Büren.
Sie enthält sechs verschiedene Fonds, an denen die fünf Kirchspiels-
Gemeinden nach der Kopfzahl Theil nehmen: a) die Bergerin gsche
Stiftung mit 4211 Thlr. Kapital, aus welcher zunächst das Lehrgeld
mrt 20 Thlr. für einen armen Lehrling aus jedem Kirchspiele zur Er
lernung eines Handwerks bestritten wird; l>) die Stiftung der Familie
v. Büren, zur Zeit bestehend in einer Geldrente von 317 Thlr.
lahrlich aus dem „Haus Bürenschen Stiftungs-Fonds" (s. d.), zunächst
Brot-Entschädigungen für die Bewohner des Armenhauses bestimmt;
/ . Wels chh o fsche Stiftung mit 600 Thlr. Kapital; ck) die
7lD^!"/"usche mit 345 Thlr. Kapital; e) extraordinaire Fonds
tofípnit V ^^l'ìîal; c. d. e. zur Unterstützung, Bekleidung und Bcr-
Arn,p»^.-c Ņrmen und Kranken bestimmt; t) die Schultcnsche
Erben x^.-'şîu^g zu Sittinghansen mit 233 Thlr. Kapital für die
kser Stiftung. Jährliche Gesammt-Einnahmc 556 Thlr.
£, . ^enttal-Anöschuß für innere Mission,
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verwaln lnñ ihre Armen und Kranken aus Herz legen, die
„.Aŗloste Äugend »n Rettungs- und Waisenhäusern zur Gottesfurcht
SfJ' ^urch Stlftung von Jünglings- und Gesellcn-Beremen den
chìlstUchen Smn unter dem Handwerker-Stande neu beleben, die Ge-