Full text : Preußisches Landbuch

tigcv  Familien  besetzt,  welche  sich  zum  ev.  Ģlauben  bekennen  und  mindestens ­
  15  Jahr  alt  sind.  Als  Aufseher  und  Geschäftsführer  fungiren  zwei
Klostervater,  deren  erster  adelig  ist,  von  den  Konventualinnen  gewählt
und  der  Regierung  zur  Bestätigung  vorgeschlagen  wird;  als  zweiter
fungivt  der  jedesmalige  Bürgermeister  von  Solberg.  Die  Aufaenom-^beii
  bei  bem  GWriM  ^ceßgeiber  gu  besace»,  gemeßeH  freie
Wohnung,  einige  Hebungen  in  Geld  und  Naturalien  (190—114  Thlr  )
mb  miiffcii  ili  ber  Megeí  im  Stift  reflbiren;  |  i^eß  %a(^laffeß  Den
fallt  dem  Stifte.

Damen-Stift  zu  Lindow,
für  adelige  Jungfrauen  ev.  Konfession  im  ehenlaligen  von  den  Grafen
v.  Lindow  gestifteten  adeligen  Jungfrauen-Kloster  Lindow,  Kreises
Neu-Ruppin,  eingerichtet,  jetzt  Königlich.  Es  hat  fünf  Stellen:  eine
Domina  mit  850,  drei  Konventualinnen  mit  je  425,  und  eine  jüngste
Konventualin  mit  410  Thlr.  Einkünften  in  Geld  und  Naturalien.  Das
Stift  steht  unter  Aufsicht  der  Regierung  zu  Potsdam.  Die  Domina
wird  von  den  Konventualinnen  aus  ihrer  Mitte  erwählt  und  von  dem
Könige  bestätigt;  die  Stifts-Fräulein  ernennt  ber  König.

Damen-Stift  zu  Lippstadt.
Ein  zwischen  Preußen  und  Lippe-Detmold  gemeinschaftliches  Institut
zm  Ausnahme  und  Unterstützung  von  Jungfrauen  ev.  Konfession,  welche
der  Regel  nach  Töchter  solcher  Offiziere  und  Beamten  sind,  die  sich
Beidienste  erworben  haben.  Die  Anstalt  ist  mit  einem  Grund-Bermogen
  von  330  Morgen  und  mit  31,000  Thlr.  Kapital  dotirt,  steht
unter  Oberaufsicht  der  Königl.  Negierung  zu  Arnsberg  und  der  Fürstlich ­
  Lippeschen  Regierung  zu  Detmold  und  die  jährlichen  Einnahmen
belaufen  sich  auf  6000  Thlr.,  wovon  4500  Thlr.  zu  Präbenden  ausgegeben ­
  werden.  Zur  Zeit  befinden  sich  eine  Vorsteherin  (Aebtissin)
und  16  Stiftsdamen  im  Genusse  des  Benefieiums,  welches  bei  der
Aebtissin  in  500,  bei  zwei  Konventualinnen  in  250,  bei  15  in  212
Thlr.  besteht.

Dameu-Stist  Marienfließ  (a.  d-  Stepenitz).
Ein  Königl.  Stift  in  der  Ostpriegnitz  für  adelige  Jungfrauen  evaug.
Konfession,  1230  als  Eisterzienser  Jungfrauen-Kloster,  von  dem  ältern
Johann  Gans  Edlen  Herrn  zu  Putlitz  gegründet,  1548  in  ein  weltliches ­
  -wtift  für  Jungfrauen  adeligen  Standes  verwandelt.  Dasselbe
hat  9  Stellen,  1  für  die  Domina  mit  530,  6  für  Konventualinnen
»nt  je  260,  und  2  für  Minorinnen  mit  je  120  Thlr.  Einkünften  an
Geld  und  Naturalien.
Damen-Stift  Marieufließ  (in  Pommern).
Von  dem  Herzoge  Barnim  1.  und  einigen  Gliedern  der  Ritterschaft  im
Jahre  1248  begründet,  jetzt  ein  Königl.  Institut.  Rach  dem  Statut
0vn  18¿U  ist  das  Stift  zur  Aufnahme  unverehelichter  bedürftiger  Töchtern ­
  adeliger  Familien  des  ev.  Glaubensbekenntnisses  nach  der  Wahl
oer  Krone  bestimmt,  welcher  bei  jedesmaliger  Erledigung  von  Stellen
            
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