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Gemeinde gestiftet. Die Aufgenommenen, an Zahl 42, erhalten freie
Wohnung, Holz, Licht und je nach dem Mer 36 Tblr.; ur
ihre Beköstigung müssen sie selbst sorgen, -l te Anstalt befindet stch
Georqenstr. 22, hat auch einen Eingang in der Dorotheenstr. 23, und
besitzt ein Kapital-Vermögen, das sich bereits un Jahre 184a ant
85,000 Thlr. belief. Verbunden mit dem Hospital ist em Kranken
haus, in welchem die Kranken freie ärztliche Hülfe genießen.
Dom-Kandidaten-Stift zu Berlin.
König Friedrich Wilhelm I. stiftete im Jahre 1714 ein Alumnat für
sechs reformirte Kandidaten, deren jeder ein Jahrgehalt von 2a & ) r.
unb ein ^e^^e=Stipenbinnl bon 600 Slßr. (»oib &n einer anbcr^U,;
jährigen Reise erhalten sollte und welchen auch wohl eine außerordent
liche Gratifikation bewilligt wurde. Die Zahlungen erfolgten aus der
vom Kurfürsten Friedrich 111. im Jahre 160a gestifteten Kaste wem is
pietatis. (Seit 1853 iß in Steile btefeß ^,1*19 imb mit %er=
Wendung der Mittel desselben bei der Dom-Kirche ein Konvik^ von
Kandidaten der Theologie unter dem Namen „Dom-Kandidaten-^tift
errichtet. Der Zweck besselbcn ist nach dem Statut vom 22. November
1853: a) seelsorgerische Thätigkeit der Mitglieder als Pastoralgehulfen
durch häusliche Seelsorge, Besuch der geistlich Nothleidenden, der Kranken
und Sterbenden, durch Armenpflege, verbunden mit Besuch, Ermahnung
und Predigt; l>) möglichstes Eingreifen in die Wirksamkeit der inneren
Mission, mit geeignetem Anschluß an die bestehenden christlichen Vereine;
c) Bildung eines Pastoral-Seminars für wissenschaftliche sowohl als
für praktische Theologie, besonders in Anknüpfung an die Erfahrungen
welche die Konviktualen bei der zu a und l> bezeichneten ThaÜgkeit
machen; d) Erlangung einer praktischen kirchlichen Anschauung durch
Reisen. Die Mitglieder des Stifts empfangen von der Anstalt unent-
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ist der Aufsicht des Ministeriums der geistl. re. Angelegenheiten, so
wie des Evangel. Ober-Kirchenraths unterworfen. Für die von den
Konviktualen zu unternehmenden wissenschaftlichen Reisen wird Plan und
Route vorgeschrieben und werden dem Reisenden die zu verfolgenden
Fragen mitgegeben. Die von ihnen erstatteten Berichte werden dem
Evangelischen Ober-Kirchenrathe mitgetheilt.
Dom-Leibrentenhaus zu Berlin.
Das Haus (Dorotheenstr. 23), früher der rothe Hof genannt, wurde
1750 von dem Armenfonds der Dom-Kirche erworben und 1<77 er
weitert. Es gewährt weiblichen Mitgliedern der Dom-Gemeinde oder
brauen und Jungfrauen reformirter Konfession gegen ein Einkaufs
aeld von 3—800 Thlr. freie Wohnung und verzinset ihnen das ge
zahlte Kapital. Etwanige Zuschüsse zahlt die Tom-Almosenkapc.