Elisabeth-Hospital zu Ibbenbüren.
In neuerer Zeit aus milden Gaben entstanden, mit Korporationsrechten
versehen und von Schwestern des Ordens vom heil. Franziskus
geleitet. Kapital-Vermögen 7000 Thlr.
Elisabeth-Kinderbewahr-Anstalt zu Nenhaldensleben,
1845 gegründet und im Jahre von etwa 80 Kindern meist unentgeltlich
besucht. Die Stadt zahlt 50 Thlr. Zuschuß. Die Anstalt hat ein
Haus und 150 Thlr. Kapital.
Elisabeth-Kinder-Hospital zu Berlin.
Dasselbe ist am 1. April 1843 in der Pionier-Straße 7 a. durch den
Verein zur Beförderung der Kleinkinderbewahr-Anstalten gegründet, nimmt
arme und kranke Kinder vom zurückgelegten 7 bis 9 Jahre ohne Rücksicht
auf die kirchliche oder bürgerliche Gemeinde, zu der sie gehören,
auf, und gewährt ihnen freien Unterhalt, ärztliche Behandlung und
Pflege. Zum Erwerbe des Grundstücks schenkte König Friedrich Wilhelm
IV. 1000 Thlr. ; die Königin Elisabeth übernahm die Protektion
der Anstalt, welche 1859 neue Statuten und beschränkte Korporationsrechte
erhielt. Sie ist ursprünglich auf 60 Betten eingerichtet. Vereine,
Kirchen-Gemeinden und Familien, welche die Aufnahme eines
Kindes für ihre Rechnung wünschen, zahlen jährlich 60 Thlr. pro Bett
praenumerando. Im Jahre 1863 wurden 27 Knaben und 27 Mädchen
in die Anstalt aufgenommen; Einnahme und Ausgabe 4900 Thlr.
Freiin v. d. Recke, geb. v. Planitz stiftete 1859 durch Einzahlung
eines Kapitals von 1000 Thlr. ein Krankenbett. Vgl. Paul Mende
lss ohn-Bartholdy.
Elisabeth-Krankenhaus zu Berlin,
s. Frauen-Kranken-Verein.
St. Elisabeth-Krankenhaus zu Dorsten,
im Jahre 1851 aus milden Beiträgen erbaut und zur Aufnahme von
20 Krankenbetten eingerichtet. Die Kosten der Unterhaltung werden
durch milde Beiträge und durch einen Zuschuß der Stadt von 100 Thlr.
bestritten; die Pflege der Kranken ist den Schwestern vom dritten Orden
des heil. Franziskus anvertraut.
Elisabeth-Siechenhaus zu Berlin.
Mit Beihülfe eines Zuschusses der Genossenschaft des Johanniter-Ordens
voit 300 Thlr. 1856 errichtet, seit 1858 Schönhauser Allee 144.
Die Anstalt nimmt 10—20 arme weibliche Sieche aller Bekenntnisse
auf und hat Korporations-Rechte. Protektorin ist die Königin Elisabeth.
Die Pflege der Siechen liegt Diakonissen ob.
Elisabeth-Stift zu Anklam.
Dasselbe begreift die Rettungshäuser zu Görcke und zu Demmin (s. d.)
in sich.
Elisabeth-Stift zu Brieq,
s. Pfeiffersche Stiftung.