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Zweck, solchen Kindern des Regierungsbezirks Minden, welche sonst
eine christliche Erziehung evang. Konfession entbehren müßten, diese zu
gewähren. Die Anstalt hat die Rechte einer moralischen Person und
wird von dem Vorstande und einer Kommission der Kreis-Synode
Paderborn geleitet. Die Kinder werden in der Regel nicht vor dem
9ten Jahre aufgenonlmen und bleiben bis zu ihrer Confirmation; ob
für die Erziehung eine Bergütigung zu zahlen, bleibt den Umständen
und dem Abkommen vorbehalten. Die Anstalt hat einen geringen Fonds
und wird im Uebrigen durch Collekten und milde Beiträge erhalten.
Evangelische Herberge für Dienstmädchen zu Breslau.
Von einem Frauen-Verein begründet und am 1. Januar 1864 eröff
net, bezweckt dieses Institut, denjenigen Mädchen, welche ohne besondere
Vergehen ihres Dienstes verlustig geworden sind, und augenblicklich
keinen andern finden können, für kürzere Zeit gegen eine geringe Ent
schädigung, in Nothfällen auch unentgeltlich, Logis und Kost zu gewäh
ren, und ihnen, da zugleich ein Gcsinde-Vermicthungs-Burean damit
verbunden ist, zur Erlangung passender Stellen behttlflich zu sein. Die
Anstalt soll aber nicht blos eine Zufluchts- sondern auch eine Bildungs
stätte werden, wo die Mädchen unter der Aufsicht einer Vorsteherin
(Diakonissin) in allen Arbeiten, welche ihnen ihr Beruf auferlegt,
Unterweisung empfangen und zu tüchtigen brauchbaren Dienstboten ge
bildet werden sollen.
Evangelische Johannes-Stiftung zu Berlin.
Eine aus einer ersten Schenkung des Grafen v. Bismarck-Bohlen
und aus ferneren Liebesgaben gebildete und anwachsende milde Stif
tung, welche den Zweck hat, mit Vorbehalt weiterer Ausdehnung ihrer
Wirksamkeit zunächst in Berlin unter dem Namen „Evangelisches
Johannes-Stift in Berlin" ein Brüderhaus im Geist und in
der Tendenz des im Rauhen Hause zu Horn bei Hamburg be
findlichen zn gründen und zu erhalten. Die Stiftung erhielt 1858
die beschränkten Korporations-Rechte: sie vertritt, alö moralische Per
son, das Johannes-Stift und ähnliche künftig von ihr gegründete
Anstalten an anderen Orten in allen Rechtsgeschäften. Die Ver
waltung der Stiftung führt ein Kuratorium (Vv. Wichcrn rc.).
Nächste Aufgabe des Stifts ist die Aufstellung von befähigten Män
nern für den höheren und niederen Dienst der Annen-, Kranken-,
Kinder-, Gefangenen-, Diaspora- oder verwandten Pstcge und deren
Entsendung in Gemeinden, öffentliche, staatliche, kirchliche, Kommunal
oder Privat-Anstaltcn und Privat-Vercine, oder wo sonst wie z. B.
auf Schlachtfeldern derartige Hülfe nachgesucht oder nöthig wird.
Das Stift übcrniiumt in besonderen Fälleu gegen Vergütung auch die
Vorbereitung solcher Individuen, über deren spätere Verwendung Andere
als das Stift selbst zu verfügen berechtigt sind. Es unterhält die
entsprechenden Einrichtungen zur Erziehung von Kindern, zur Pstege von
männlichen Kranken, zum Dienst von Gefangenen und entlassenen Sträf
lingen, zur Hülfeleistung bei der Armenpflege theils innerhalb, theils
außerhalb des Stifts rc. In Gemäßheil dessen ist am 23. März 1880