Full text: Preußisches Landbuch

I 
162 
Zweck, solchen Kindern des Regierungsbezirks Minden, welche sonst 
eine christliche Erziehung evang. Konfession entbehren müßten, diese zu 
gewähren. Die Anstalt hat die Rechte einer moralischen Person und 
wird von dem Vorstande und einer Kommission der Kreis-Synode 
Paderborn geleitet. Die Kinder werden in der Regel nicht vor dem 
9ten Jahre aufgenonlmen und bleiben bis zu ihrer Confirmation; ob 
für die Erziehung eine Bergütigung zu zahlen, bleibt den Umständen 
und dem Abkommen vorbehalten. Die Anstalt hat einen geringen Fonds 
und wird im Uebrigen durch Collekten und milde Beiträge erhalten. 
Evangelische Herberge für Dienstmädchen zu Breslau. 
Von einem Frauen-Verein begründet und am 1. Januar 1864 eröff 
net, bezweckt dieses Institut, denjenigen Mädchen, welche ohne besondere 
Vergehen ihres Dienstes verlustig geworden sind, und augenblicklich 
keinen andern finden können, für kürzere Zeit gegen eine geringe Ent 
schädigung, in Nothfällen auch unentgeltlich, Logis und Kost zu gewäh 
ren, und ihnen, da zugleich ein Gcsinde-Vermicthungs-Burean damit 
verbunden ist, zur Erlangung passender Stellen behttlflich zu sein. Die 
Anstalt soll aber nicht blos eine Zufluchts- sondern auch eine Bildungs 
stätte werden, wo die Mädchen unter der Aufsicht einer Vorsteherin 
(Diakonissin) in allen Arbeiten, welche ihnen ihr Beruf auferlegt, 
Unterweisung empfangen und zu tüchtigen brauchbaren Dienstboten ge 
bildet werden sollen. 
Evangelische Johannes-Stiftung zu Berlin. 
Eine aus einer ersten Schenkung des Grafen v. Bismarck-Bohlen 
und aus ferneren Liebesgaben gebildete und anwachsende milde Stif 
tung, welche den Zweck hat, mit Vorbehalt weiterer Ausdehnung ihrer 
Wirksamkeit zunächst in Berlin unter dem Namen „Evangelisches 
Johannes-Stift in Berlin" ein Brüderhaus im Geist und in 
der Tendenz des im Rauhen Hause zu Horn bei Hamburg be 
findlichen zn gründen und zu erhalten. Die Stiftung erhielt 1858 
die beschränkten Korporations-Rechte: sie vertritt, alö moralische Per 
son, das Johannes-Stift und ähnliche künftig von ihr gegründete 
Anstalten an anderen Orten in allen Rechtsgeschäften. Die Ver 
waltung der Stiftung führt ein Kuratorium (Vv. Wichcrn rc.). 
Nächste Aufgabe des Stifts ist die Aufstellung von befähigten Män 
nern für den höheren und niederen Dienst der Annen-, Kranken-, 
Kinder-, Gefangenen-, Diaspora- oder verwandten Pstcge und deren 
Entsendung in Gemeinden, öffentliche, staatliche, kirchliche, Kommunal 
oder Privat-Anstaltcn und Privat-Vercine, oder wo sonst wie z. B. 
auf Schlachtfeldern derartige Hülfe nachgesucht oder nöthig wird. 
Das Stift übcrniiumt in besonderen Fälleu gegen Vergütung auch die 
Vorbereitung solcher Individuen, über deren spätere Verwendung Andere 
als das Stift selbst zu verfügen berechtigt sind. Es unterhält die 
entsprechenden Einrichtungen zur Erziehung von Kindern, zur Pstege von 
männlichen Kranken, zum Dienst von Gefangenen und entlassenen Sträf 
lingen, zur Hülfeleistung bei der Armenpflege theils innerhalb, theils 
außerhalb des Stifts rc. In Gemäßheil dessen ist am 23. März 1880
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.