Full text : Preußisches Landbuch

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lich  6680  Thlr.  Einnahme,  die  für  Unterrichtszwecke  verwendet  wird.
An  Stipendien  für  Studirendc  werden  290  Thlr.  gezahlt.
Fonds  zur  Unterstützung  dürftiger  und  würdiger  Einwohner  zu  Dudeldorf
«Bitbnrg),
aus  früheren  Staatsgeldern  herrührend.  Er  hat  ein  Kapital  von
1000  Thlr.  und  Unterstützungen  erhalten  nur  Lente,  die  sich  der  Thürbettelei ­
  nicht  schuldig  machen.
Fonds  zur  Unterstützung  armer  evang.  Orts  Einwohner  zu  Wiebelskirchen
(Ottweiler).
Er  beträgt  225  Thlr.
Fonds  zur  Verbesserung  der  Volksschulen  im  Erinlande  und  für  dürftige  kathol.
Weltgeistliche  in  Ostpreußen  und  Litthauen.
Er  steht  unter  Verwaltung  der  Regierung  zu  Königsberg  und  hat  eine
jährliche  Einnahme  von  1190  Thlr.
Fons  cantatis  zu  Berlin,
ein  1838  gegründeterVerein  zur  Unterstützung  hülfsbedürftigerElcmentar-Lehrer
  jeder  Religion  und  Konfession.  Die  Stadt  Berlin  zahlte  bisher ­
  einen  Zuschuß  von  jährlich  25  Thlr.,  1859  war  Einnahme  187,
Ausgabe  214  Thlr.
v.  F  oread  esches  Vermachtniß,
von  2000  Thlr.  aus  dem  vorigen  Jahrhundert.  Das  Kapital  soll  zu  ewigen
Zeiten  à  5  pCt.  auf  den  Gütern  Barskewitz  und  Gallin  (Saatzig)  stehen
bleiben;  von  demselben  sind  der  Kirche  zu  Gollin  500,  der  Kirche  zu
Barskewitz  500,  den  Schulen  beider  Dörfer  500,  den  Armen  und
Hülfsbedürftigen  500  Thlr.  vermacht,  welche  davon  die  Zinsen  zu  beziehen ­
  haben.
Christian  Philipp  Forst,
Kaplan  zu  Köln  (+  1834),  übereignete  der  dortigen  Armen-Verwaltung
eine  Forderung  von  2225  Thlrn.  als  Geschenk  für  das  Waisenhaus.
Aus  dem  Ertrage  sollen  -  den  aus  der  Anstalt  tretenden  Zöglingen  gute
katholische  Erbauungsbüchcr  und  den  Waisenkindern  beim  Empfange  der
ersten  Kommunion  Gebetbücher,  auch  bei  der  jährlichen  Prüfung  Bücher
als  Belohnung  angeschafft  werden.
Forst-Lehr-Anstalt  zu  Neustadt  E./W.
Ein  k.  Institut  mit  2  jährigem  Cursus  und  60  Zöglingen.  Die  Aufzunehmenden ­
  müssen  das  25  sie  Lebensjahr  noch  nicht  überschritten  haben,
mit  dem  Zeugniß  der  Reife  von  einem  einheimischen  Gymnasium  oder
einer  Real-Schule  1  st  er  Ordnung,  und  in  diesem  Zeugnisse  mit  einer
unbedingt  genügenden  Censur  in  der  Mathematik  versehen  sein,  auch
die  Forst-Eleven-Prüfung  bestanden  haben.  Meldungen  erfolgen  im
Laufe  des  Februar  und  August  jeden  Jahres  bei  dem  Direktor.  Inscriptions-Gebühren ­
  5  Thlr.,  halbjähriges  Honorar  25  Thlr.  Die
zur  Theilnahme  am  Unterricht  kommandirten  Mitglieder  des  reitenden
Feldjäger-Corps  und  der  Jäger-Bataillone  (innerhalb  der  Zahl  von
            
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