Full text : Preußisches Landbuch

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Friedrick>-WilhelmS-Sti  stung  zu  Krenzburg.
Ein  achtbarer  Anonymus  widmete  1840  200  Tylr.  mit  der  Bcstimmung,
  daß  die  Zinsen  davon  auf  Medicin  für  arme  Kranke  in  der
Stadt  und  deren  Vorstädten  (Bürger  oder  Schutzverwandte),  ohne  Unterschied ­
  des  Glaubensbekenntnisses  verwendet  werden  sollten.  Die  Würdigkeit ­
  zur  Theilnahme  an  dieser  Wohlthat  sollte  der  jedesmalige
Präses  der  Armen-Deputation  bestimmen.  Die  Stiftung  hat  nach  dem
Wunsche  des  unbekannten  Wohlthäters  zum  Andenken  an  König  Friedrich
Wilhelm  III.  den  Namen  Friedrich-Wilhelms-Stiftung  erhalten.
Friedrich-Wilhelms-Stiftung  zu  Marienbad.
Ein  noch  im  Entstehen  begriffenes,  von  einem  Berliner  Verein  projcktirtes
  Kranken-Pensionat,  welches  nach  der  Bekanntmachung  vonl  10.  Mai
1864  auf  einer  für  5000  Gulden  bereits  erworbenen  geräumigen  Baustelle ­
  erbaut  werden  und  außer  einigen  für  das  Bedürfniß  des  Bethauses ­
  nöthigen  Wohnungsräumen,  16  zur  Aufnahme  von  männlichen
Kranken  aller  christlichen  Konfessionen  bestimmte  Wohnzimmer  enthalten
soll.  Als  Beitrag  zur  ersten  Begründung  waren  von  König  Wilhelm  I.
1000  Thlr.  in  Aussicht  gestellt.  Außerdem  war  gestattet,  daß  die
Stiftung  zum  Gedächtniß  au  König  Friedrich  Wilhelm  IV.,  der  selbst
mehrere  Male  an  der  Heilquelle  Marienbads  Erholung  suchte  und  fand,
den  Namen  „Friedrich  Wilhelms-Stiftung"  führen  dürfe.  Ein  Theil
der  64  Stellen  ist  für  Oesterreicher  bestimmt.
Friedrich-Wilhelms-Universität  zu  Berlin.
1810  begründet,  seit  1828  Friedrich-Wilhelms-Universität  genannt,
hatte  sic'1859  eine  Einnahme  von  196,055  Thlr.,  darunter  eigene
7510,  aus  Staatsfonds  161,500  Thlr.  Stipendien  und  Unterstützungen
an  Studirende  werden  jährlich  im  Betrage  von  11,000  Thlr.  verabreicht; ­
  Preise  für  die  besten  Preis-Schriften  erfolgen  bei  den  einzelnen
Fakultäten  aus  königlichen  und  aus  städtischen  Fonds.  Akademischer
Kranken-Berein;  1830  begründet,  besteht  er  aus  den  Mitgltedcrn
der  Universität,  Docenten  und  Studirendcn,  welche  sich,  mindestens
für  die  Dauer  eines  Semesters,  zu  einem  regelmäßigen  Geldbeiträge
verpflichten.  Bon  diesen  Beiträgen  bildet  sich  eine  allgemeine  Krankenkasse, ­
  aus  welcher  erkrankte  Studirende  unentgeltlich  ärztliche  und
wundärztliche  Behandlung  und  sonstige  nöthige  Pflege  einschließlich  der
Heilmittel  erhalten.  Die  Leitung  der  Angelegenheiten  des  Vereins  ist
einer  Kommission  von  Professoren  und  einem  von  den  Studirendcn  gewählten ­
  Vorstande  übertragen.  „Professoren-Wittwen-  und  Waiscn-Versorgnngs-Anstalt".
  Sie  bildet  sich  durch  die  Beiträge  der  Interessenten ­
  und  durch  Zuschüsse  ans  Staatsfonds.  Nach  dem  Statut  vom
11.  Sept.  1816  beträgt  die  Normal-Pension  einer  Wittwe  240  Thlr.,
für  ein  Kind  werden  60,  für  zwei  Kinder  100  Thlr.,  für  drei  und
mehr  120  Thlr.,  für  Sohne  bis  zum  vollendeten  20sten,  für  Töchter
bis  zum  vollendeten  18  ten  Jahre  gezahlt.
Friedrich-Wilhelins-Bermählnngs-Stiftung  zu  Hohen-Landin.
Rittergutsbesitzer  v.  Warburg  auf  Hohen-Landin  (Angermünde)  be-
            
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