Full text : Preußisches Landbuch

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Lyceum  gestiftet,  später  mit  Hülfe  vieler  Legate  und  sonstiger  Zuwendungen ­
  erweitert,  1825  als  Pro-Gymnasium,  1862  in  seiner  jetzigen
Eigenschaft  hergestellt.  Seit  1743  besteht  bei  der  Anstalt  eine  Kon«
Viktorienkasse,  ans  welcher  fleißige  und  wohlgesittete  Schüler  der  oberen
Klassen  Unterstützungen  erhalten.  Bgl.  Bode,  Keßler  rc.
Gymnasium  zu  Wesel.
Ein  evangel.  Institut.  Kapital-Vermögen  47,000  Thlr.,  wozu  noch
Zeitpächte  und  Kanons  im  Kapital-Werthe  von  15,000  Thlr.  kommen.
Gymnasium  zu  Wittenberg.
Als  solches  seit  1827  bestehend,  bezicht  es  ano  dem  Universitäts-Fonds
300  Thlr.  als  Königliche  Stipendien  für  Schüler  der  beiden  oberen
Klassen  in  Raten  oon  40,  30,  20  Thlr.;  aus  Stiftungen  von  Privat-Personen
  hat  die  Anstalt  jährlich  23  Thlr.  Prämien  zu  vergeben.  Dem
Magistrat  steht  die  Verleihung  mehrerer  Stipendien  zu,  die  aus  Legaten
von  Privat-Personen  herrühren  und  für  arme  Studircnde,  die  das
hiesige  Gymnasium  besucht  haben,  bestimmt  sind.  Pensions-Fonds  mit
8300  Thlr.  Kapital.

H  a  a  cf  e  *  Stiftung  zu  Stendal,
besteht  seit  1853.  Ans  den  Zinsen  von  700  Thlr.  sollen  die  Wittwen
von  Gymnasiallehrern  mit  je  24  Thlr.  unterstützt  werden.
HaakscheS  Legat.
Peter  Haak  zu  Berlin  vermachte  (1736)  der  Parochial-Kirche  daselbst
1500  Thlr.,  deren  Zinsen  zur  Unterstützung  der  Gemeinde-Armen  verwendet ­
  werden.  (Lisco  114.)
Wittwe  Haak,
geb.  Drewitz,  legirte  1823  zu  einem  Stipendium  für  würdige  Abiturienten ­
  des  Berlinischen  Gymnasiums  zutu  grauen  Kloster  1000  Thlr.
Das  Kapital  wird  vom  Magistrat  verwaltet  und  das  Stipendium  von
dem  Direktor  und  den  beiden  ältesten  Lehrern  unter  Genehmigung  des
Magistrats  mit  jährlich  48  Thlr.  verliehen.
Wenzel  Haakmanu,
kath.  Pfarrer  zu  Ibbenbüren  (+  1837),  setzte  die  dortigen  kath.  Armen
zu  seinen  Erben  ein  (5000  Thlr.).  Der  kath.  Pfarrer  soll  die  Revenücn
  vorzugsweise  für  unvermögende  Kranke,  verlaffene  Kinder  und
dürftige  Schulkinder  verwenden.
Hachesche  Stiftung.
Der  im  Dezember  1849  zu  Berlin  verstorbene  Rendant  Hache  setzte
das  dortige  Bürger-Rettungs-Jnstitut  (s.  d.)  zum  Universal-Erben  seines
Nachlasses  mit  der  Bestimmung  ein,  daß  dieser  Nachlaß  als  eine  besondere ­
  Stiftung  verwaltet  und  der  Zins-Ertrag  desselben  zur  Unterstützung ­
  dortiger  unbemittelter,  hnlfsbedürstiger  Personen  männlichen
und  weiblichen  Geschlechts  verwendet  werden  soll.  Das  Vermögen  be-
            
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