Full text : Preußisches Landbuch

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welche  Theologie  studiren,  und  wenn  diese  nicht  vorhanden,  an  Stadtkinder ­
  aus  Frankfurt  a.  d.  O.,  welche  die  Rechte  oder  Medizin  studiren,
verliehen.
Hei  de  urei  ch  sches  Legat.
Der  Ertrag  von  jährlich  10  Thlr.  dient  zur  Anschaffung  von  Lehrmitteln ­
  für  arme  Kinder  der  Stadt  Weißensce.
Heidfeldsches  Armenhaus  zu  Quedlinburg.
1668  von  dem  Bürgermeister  Heidfeld  für  6  arme  alte  und  schwache
Personen  gestiftet,  die  außer  freier  Wohnung  und  Heizung  86  Thlr.
jährlich  Legatengeldcr  beziehen.  Die  Verwaltung  führt  der  Magistrat.
Heilbrunn,
ein  Knaben-Rettungshaus  im  Kreise  Neu-Ruppin,  1856  von  einem
Verein  unter  Vorsitz  des  Freiherrn  v.  Romberg  auf  Brunn  errichtet.
Heiligendörffer  -  Stiftung.
Eine  Stipcndien-Stiftnng,  1859  bei  dem  Gymnasium  zu  Königsberg  in
der  Neumark  zur  Erinnerung  an  den  Oberlehrer  Heiligendörffer
begründet.
Heiliger  Stift  zu  Glogan.
Ein  älterer  Armen-Krankcn-Verpflegungs-  und  Beerdigungs-Verein  für
jüdische  Glaubensgenossen.  Das  Institut  erhielt  1830  beschränkte  Korporations-Rechte; ­
  1845  schenkten  Bangnicr  H.  L.  Bamberg,  Kaufmann ­
  I.  Z.  Cohn  und  Bangnicr  W.  Lchfeldt  je  1000  Thlr.  zur
Beschaffung  eines  eigenen  Lokals  zur  Aufnahme  armer  Kranken;  1858
vermachte  H.  L.  Bamberg  der  Anstalt  für  ihr  Zwecke  fernere
8000  Thlr.
H  e  i  l  m  a  n  n,
Justizrath,  Kammergerichts-Sekrctair  (t  1831)  begründete  eine  Stiftung ­
  für  acht  sittlich  unbescholtene  und  würdige  Töchter  von  Beamten
des  Kammcrgerichts.  Aus  den  Zinsen  eines  Kapitals  von  10,000  Thlr.
sollen  dieselben  Unterstützungen  von  50  Thlr».  ein  für  alle  Mal  erhalten; ­
  vcrheirathen  sich  solche  Töchter,  so  erhalten  sie  als  Beihülfe
zur  Aussteuer  200  Thlr.,  die  ihnen  am  Tage  nach  der  Trauung  ausgezahlt ­
  werden;  in  diesem  Falle  können  in  solchem  Jahre  nur  noch  vier
Portionen  à  50  Thlr.  vertheilt  werden.  Das  Kammergericht  hat  die
Verwaltung  dieser  Stiftung;  die  Räthe  des  Kollegiums  haben  zum
Besten  der  Töchter  von  Subalternen  des  Kammergerichts  auf  das  Recht
der  Theilnahme  an  dem  Benefiz  verzichtet.  —  Heilmann  bestimmte
ferner  4000  Thlr.  dazu,  daß  in  der  Stadt  Falkenberg  (Ober-Schlesien)
von  den  jährlichen  Zinsen  zu  4  pCt.  die  Schullehrer  der  niedern
Klassen  für  den  Unterricht  armer  Kinder  100  Thlr.  erhalten,  40  Thlr.
einer  armen  Bürgers-  oder  Ofsizianten-Tochtcr  am  Tage  nach  ihrer
Trauung  gezahlt  und  20  Thlr.  zu  einem  Kinderfeste  am  Todestage
des  Testators  (28.  August)  für  die  Schul-Jugend  verwendet  werden
sollen.  Die  Stiftung  wird  vom  Magistrat  verwaltet.
            
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