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noch nach beendigten Studien (wenn er den Grad eines Magisters oder
Doktors erlangen will), verliehen. Der Stipendiat muß aus der Familie
des Stifters oder wenigstens in Mittenwalde geboren sein. DieKollation
steht dem Magistrat und dem Kirchen-Ministerinm in Mittcnwaldc zu.
Herzigsche Stiftung zu Masselwitz (Breslau),
von dem Brauer Herzig in Klein-Masselwitz (t 1850) begründet.
Er vermachte den Orts-Armen von Klein- und Groß-Masselwitz 200
Thlr. mit der Bestimmung, daß der Zins-Ertrag alljährlich in der
Weihnachts-Woche gewissenhaft von den Schulzen vertheilt werde.
Heßsche Legate zu Landsbut.
Der Kaufinanns-Aelteste Johann Daniel Heß (ch 1854) vermachte der Stadt
Landshut a) 1150 Thlr., deren Zinsen zur Unterstützung armer Hand
werker und armer Handarbeiter, und b) 900 Thlr., deren Zinsen zur
Unterstützung von sechs gutgesitteten fähigen armen Knaben, welche ein
Handwerk erlernen wollen, verwendet werden sollen.
Hetzer,
Hofrath und Stadtrichter, legirte (1792) 4000 Thlr. in Fricdrichsd'or
zur Unterstützung von Berliner Bürgern und deren Wittwen, vornehmlich der
Friedrichsstadt, der Neustadt und des Friedrichs-Werders, die sich in
der äußersten Bedürfniß, cs sei welcher Art, ohne menschliche Hülfe be
finden. Die Unterstützungen sollen zu Weihnachten in Raten nicht unter
10 Thlr., jedoch ein für alle Mal gewährt werden. Die Stadt
verordneten der genannten Stadttheile, und zwar aus jedem der älteste,
sollen entscheiden. Die Unterstützung darf den Empfängern auf die
ihnen sonst als Arme zu ertheilenden Wohlthaten nicht angerechnet
werden. Das Kapital wird bei der städtischen Haupt-Stiftungskassc
verwaltet.
Hewerer,
Kammer-Lakai und dessen Ehefrau (t 1823) vermachten 3000 Thlr. mit
der Bestimmung, daß die Zinsen zur Unterstützung verschämter Armen
in Berlin verwendet werden sollten. Verwaltet wird das Legat bei
der städtischen Haupt-Stiftungskafse. (Lisco S. 83.)
v. Heydebraudtsche Familien- und Armen-Stiftung.
Bon dem Rittmeister Ernst v. Hey de brau dt 1826 errichtet, um
Unglücklichen der Familie, andern Leidenden ohne Unterschied der Person
oder Religion, Arbeit-- und Verpflegungs-Anstalten jeder Art, be
drängten Freunden, Musikbekannten, insbesondere auch seinen gewesenen
guten Dienstboten, wenn sie die Noth ergriffen hat, Unterstützungen zu
zuwenden. Die Stiftung steht unter Aufsicht des Kreisgerichts zu
Oels.
v. d. Hey bensche und v. Schütz sche Armen-Stiftung
von dem Freih. Klemens Wenzeslas v. d. Heyden (+ 1840 in Trier)
begründet. Derselbe bestimmte einen großen Theil seines (etwa
50,000 Thlr. betragenden) Nachlasses, entweder zur Erquickung be-