Full text : Preußisches Landbuch

282

noch  nach  beendigten  Studien  (wenn  er  den  Grad  eines  Magisters  oder
Doktors  erlangen  will),  verliehen.  Der  Stipendiat  muß  aus  der  Familie
des  Stifters  oder  wenigstens  in  Mittenwalde  geboren  sein.  DieKollation
steht  dem  Magistrat  und  dem  Kirchen-Ministerinm  in  Mittcnwaldc  zu.
Herzigsche  Stiftung  zu  Masselwitz  (Breslau),
von  dem  Brauer  Herzig  in  Klein-Masselwitz  (t  1850)  begründet.
Er  vermachte  den  Orts-Armen  von  Klein-  und  Groß-Masselwitz  200
Thlr.  mit  der  Bestimmung,  daß  der  Zins-Ertrag  alljährlich  in  der
Weihnachts-Woche  gewissenhaft  von  den  Schulzen  vertheilt  werde.
Heßsche  Legate  zu  Landsbut.
Der  Kaufinanns-Aelteste  Johann  Daniel  Heß  (ch  1854)  vermachte  der  Stadt
Landshut  a)  1150  Thlr.,  deren  Zinsen  zur  Unterstützung  armer  Handwerker ­
  und  armer  Handarbeiter,  und  b)  900  Thlr.,  deren  Zinsen  zur
Unterstützung  von  sechs  gutgesitteten  fähigen  armen  Knaben,  welche  ein
Handwerk  erlernen  wollen,  verwendet  werden  sollen.
Hetzer,
Hofrath  und  Stadtrichter,  legirte  (1792)  4000  Thlr.  in  Fricdrichsd'or
zur  Unterstützung  von  Berliner  Bürgern  und  deren  Wittwen,  vornehmlich  der
Friedrichsstadt,  der  Neustadt  und  des  Friedrichs-Werders,  die  sich  in
der  äußersten  Bedürfniß,  cs  sei  welcher  Art,  ohne  menschliche  Hülfe  befinden. ­
  Die  Unterstützungen  sollen  zu  Weihnachten  in  Raten  nicht  unter
10  Thlr.,  jedoch  ein  für  alle  Mal  gewährt  werden.  Die  Stadtverordneten ­
  der  genannten  Stadttheile,  und  zwar  aus  jedem  der  älteste,
sollen  entscheiden.  Die  Unterstützung  darf  den  Empfängern  auf  die
ihnen  sonst  als  Arme  zu  ertheilenden  Wohlthaten  nicht  angerechnet
werden.  Das  Kapital  wird  bei  der  städtischen  Haupt-Stiftungskassc
verwaltet.
Hewerer,
Kammer-Lakai  und  dessen  Ehefrau  (t  1823)  vermachten  3000  Thlr.  mit
der  Bestimmung,  daß  die  Zinsen  zur  Unterstützung  verschämter  Armen
in  Berlin  verwendet  werden  sollten.  Verwaltet  wird  das  Legat  bei
der  städtischen  Haupt-Stiftungskafse.  (Lisco  S.  83.)
v.  Heydebraudtsche  Familien-  und  Armen-Stiftung.
Bon  dem  Rittmeister  Ernst  v.  Hey  de  brau  dt  1826  errichtet,  um
Unglücklichen  der  Familie,  andern  Leidenden  ohne  Unterschied  der  Person
oder  Religion,  Arbeit--  und  Verpflegungs-Anstalten  jeder  Art,  bedrängten ­
  Freunden,  Musikbekannten,  insbesondere  auch  seinen  gewesenen
guten  Dienstboten,  wenn  sie  die  Noth  ergriffen  hat,  Unterstützungen  zuzuwenden. ­
  Die  Stiftung  steht  unter  Aufsicht  des  Kreisgerichts  zu
Oels.
v.  d.  Hey  bensche  und  v.  Schütz  sche  Armen-Stiftung
von  dem  Freih.  Klemens  Wenzeslas  v.  d.  Heyden  (+  1840  in  Trier)
begründet.  Derselbe  bestimmte  einen  großen  Theil  seines  (etwa
50,000  Thlr.  betragenden)  Nachlasses,  entweder  zur  Erquickung  be-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.