Full text : Preußisches Landbuch

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und  16  Unter-Präbendaten,  jene  erhielten  eine  Geld-Präbende  von  je
68,  diese  von  54  Thlr.  Die  Einnahme  der  Anstalt  betrug  1861
6146,  die  Ausgabe  5325,  das  Permögen  120,800  Thlr.,  darunter  an
Kapitalien  65,000  Thlr.
Hospital  St.  Georgii  zu  Magdeburg.
Eine  aus  der  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  herrührende,  vorzugsweise
zu  einem  Siechenhanse  bestimmt  gewesene  Stiftung,  um  unbemittelten
alten  Einwohnern  der  Stadt  beider  Konfessionen  und  Geschlechter  gegen
Einkanfsgeld  Wohnung  und  einen  Beitrag  zum  Lebensunterhalte  zu
gewähren.  Die  Präbenden  zerfallen  in  Ober-  und  Unter-Präbenden.
Mit  den  ersteren  ist  für  den  Inhaber  eine  besondere  Wohnuilg  von
Stube  ititi)  Kammer  und  eine  größere  Geld-Präbende  (jetzt  100  Thlr.)
verknüpft;  sie  eignen  sich  besonders  für  Personen  des  höheren  Bürgerstandes ­
  (Kaufleute)  ;  mit  den  Unter-Präbcndcn,  welche  für  Personen  des
niedern  Bürgerstandes,  Handwerker,  treue  Dienstboten  rc.  sich  eignen,
ist  nur  das  Anrecht  auf  eine  gemeinschaftliche  Wohnstube,  jedoch  auf
eine  besondere  Schlaftammer,  und  auf  eine  geringere  Geld-Präbcnde
(jetzt  60  Thlr.)  verbunden.  Ober-  und  Unter-Präbendaten  mit  nicht
voller  Hebung  sind  diejenigen,  denen  nur  die  Geld-Präbendc,  eine  Wohnung ­
  aber  entweder  gar  nicht  oder  nur  gegen  eine  zu  zahlende  Miethe
gewährt  wird.  Jeder  Neuaufgenommenc  erhält  zunächst  eine  solche  Präbende ­
  neuer  Stiftung  ohne  Wohnung;  bei  dem  Abgänge  älterer  Präbendaten
  kann  er  demnächst  eine  Präbende  neuer  Stiftung  erhalten,  mit
der  eine  gegen  billige  Miethe  zu  beziehende  Wohnung  auf  dem  Hospitale ­
  verknüpft  ist.  Die  Aufzunehmenden  müssen  50  Jahr  alt  sein:
zum  Eintritt  als  Ober-Präbendat  ist  ein  Einkanfsgeld  von  550  Thlr.,
als  Unter-Präbendat  ein  solches  von  320  Thlr.  Gold  erforderlich;  in
Fällen  besonderer  Dürftigkeit  und  Würdigkeit  kann  ein  Erlaß  von
100  resp.  50  Thlr.  stattfinden.  Die  Präbenden  werden  abwechselnd
von  den  Aeltesten  der  Kaufmannschaft  und  von  dem  Hospital-Vorstandc
verliehen;  der  Magistrat  bestätigt  die  Verleihung.  Int  Jahre  1861
wurden  54  Ober-  und  60  Unter-Präbenden  gezahlt;  61  Wohnungen
waren  in  den  Hospital-Gebäuden  vorhanden.  Mit  dem  Hospital  verbunden ­
  ist  a)  ein  Fonds,  ans  welchem  fortlaufende  jährliche  Unterstützungen ­
  (Armen-Präbendcn)  von  12—36  Thlr.  an  bedürftige  Personen ­
  des  Bürgerstandes  gegeben  werden  können;  l>)  ein  Fonds  zu
kleinen  augenblicklichen  Unterstützungen  im  Betrage  von  1  bis  5  Thlr.;
e)  ein  Fonds,  aus  welchem  jährlich  6  Stipendien  verliehen  werden.
Ferner  giebt  das  Hospital,  so  lange  die  Umstände  es  gestatten  6)  jährlich ­
  500  Thlr.  zur  städtischen  Armenkasic,  200  Thlr.  zur  städtischen
Schulkassc,  150  Thlr.  znm  Bürger-Rcttungs-Jnstitnte,  40  Thlr.  der
Armcn-Holzvcrsorgnttgs-Gesellschaft,  40  Thlr.  dem  Frauen-Vercin  für
Wöchnerinnen  rc.  Der  Vorstand  des  Hospitals  besteht  ans  zwei  Magistrats-Mitgliedern
  und  zwei  von  den  Aeltesten  der  Kaufmannschaft  auf  6  Jahre
gewählten  Bürgern.  Das  Vermögen  der  Anstalt  belief  sich  im  Jahre
1861  auf  274,545  Thlr.;  der  Ertrag  der  Kapitalien  war  4668  Thlr.
            
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