Full text: Preußisches Landbuch

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Eigenthum der 30 Waisenknaben vorhanden. Die Anstalt erhielt viele 
und bedeutende Vermächtnisse, auch bestehen bei derselben einige Stif 
tungen zu besonderen Zwecken. Vgl. Hellborn, Joras, Lieb 
mann rc. Direktor Dr. Auerbach. 
wiche àiseii-Erziehungs-Anstalt für jüdische Mädchen. 
Auch diese Anstalt ist am 30. April 1842 von Baruch Auerbach qc- 
stlftct und am 13. November 1843, dem Geburtstage der Königin 
Elisabeth, eröffnet worden und genießt die Rechte einer moralischen Per- 
son. Zweck derselben ist: Waisenkinder weiblichen Geschlechts, zunächst 
aus der jüdischen Gemeinde des Orts unentgeltlich zu verpflegen, zu 
erziehen, allen ^ ihren leiblichen und geistigen Bedürfnissen abzuhelfen 
und für den Verlust der Eltern ihnen einen möglichst genügenden Er- 
ZU gewähren. Die Zahl der zu erziehenden Waisen (zur Zeit 14) 
richtet sich nach dem Bedürfniß und den Kräften der Anstalt. Die 
Mädchen werden zu ihrer Ausbildung in einer der Schulen in den 
nöthigen Elementar-Kenntnifsen unterrichtet, zur Besorgung häuslicher 
Geschäfte wird ihnen eine sorgfältige Anleitung gegeben^ so' daß sie bei 
ihrer Entlassung zur Führung eines Hausstandes' vollständig befähigt 
M 0cfo„berg foHc» auf einer ^eren mciNidA 
Bildungs-Anstalt unterrichtet werden. Da die Anstalt die Stelle der 
Eltern soviel als möglich ersetzen soll, so bleibt jedes Waisenmädchen 
a.uch nach seiner Entlastung bis zur Verheirathung Gegenstand der elter 
lichen Fürsorge derselben. Jedes von ihnen, welches sich tugendhaft 
und makellos beträgt, erhält bei der Verheirathung, wenn es eine ihm 
zusagende und nach dem Urtheile des Vorstandes und der Ehrenmütter 
angemessene Verbindung eingehen kann, eine Mitgabe von 600 Thlrn., 
und zwar 400 Thlr. als Brautschatz und 200 Thlr. zur Aussteuer; 
eine Einrichtung, wodurch sich diese Anstalt vor vielen anderen Anstal 
ten auszeichnet. Die Ausgabe vom 1. April 1863 bis 1864 betrug 
1976 Thlr., der Kapitalbestand 25,881 Thlr. in Staatöpapieren und 
baar; außerdem waren 4541 Thlr. als Eigcnthnm der Waisenmädchen 
nach besonderer Bestimmung vorhanden. Die Anstalt befindet sich Ora- 
nienburgerstraße 38. und hat im Laufe der Zeit ansehnliche Vermächt 
nisse erhalten. Schon zur ersten Begründung gab ein damals unge 
nannter Wohlthäter, ein einfacher Handwerker, Bernhard Wolffen- 
stein 5000 Thlr. her. Vgl. die Citate bei dem vorigen Artikel. 
Aufsichts-Verein für Haltekinder zu Berlin. 
Durch Kabinets-Ordre vom 30. Juni 1840 wurde angeordnet daß 
innerhalb des engeren Polizei-Bezirks von Berlin die entgeltliche An 
nahme von Pflege-Kindern unter 4 Jahren von polizeilicher Geneh 
migung abhängig sein soll. Zugleich war zur besonderen Fürsorge für 
solche Kinder ein Verein zusammengetreten und bestätigt, welcher die 
Verpflegung derselben beaufsichtigt und zu dem Ende in jedem Polizei- 
Revier einen Abtheilungs-Vorsitzenden hat. Um die Kontrolle dieses 
Vereins zu sichern, bestimmt eine polizeiliche Verordnung vom 8. März 
1847: „Personen, welche für Geld fremde, noch nicht 4 Jahre alte
	        
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