30
Eigenthum der 30 Waisenknaben vorhanden. Die Anstalt erhielt viele
und bedeutende Vermächtnisse, auch bestehen bei derselben einige Stif
tungen zu besonderen Zwecken. Vgl. Hellborn, Joras, Lieb
mann rc. Direktor Dr. Auerbach.
wiche àiseii-Erziehungs-Anstalt für jüdische Mädchen.
Auch diese Anstalt ist am 30. April 1842 von Baruch Auerbach qc-
stlftct und am 13. November 1843, dem Geburtstage der Königin
Elisabeth, eröffnet worden und genießt die Rechte einer moralischen Per-
son. Zweck derselben ist: Waisenkinder weiblichen Geschlechts, zunächst
aus der jüdischen Gemeinde des Orts unentgeltlich zu verpflegen, zu
erziehen, allen ^ ihren leiblichen und geistigen Bedürfnissen abzuhelfen
und für den Verlust der Eltern ihnen einen möglichst genügenden Er-
ZU gewähren. Die Zahl der zu erziehenden Waisen (zur Zeit 14)
richtet sich nach dem Bedürfniß und den Kräften der Anstalt. Die
Mädchen werden zu ihrer Ausbildung in einer der Schulen in den
nöthigen Elementar-Kenntnifsen unterrichtet, zur Besorgung häuslicher
Geschäfte wird ihnen eine sorgfältige Anleitung gegeben^ so' daß sie bei
ihrer Entlassung zur Führung eines Hausstandes' vollständig befähigt
M 0cfo„berg foHc» auf einer ^eren mciNidA
Bildungs-Anstalt unterrichtet werden. Da die Anstalt die Stelle der
Eltern soviel als möglich ersetzen soll, so bleibt jedes Waisenmädchen
a.uch nach seiner Entlastung bis zur Verheirathung Gegenstand der elter
lichen Fürsorge derselben. Jedes von ihnen, welches sich tugendhaft
und makellos beträgt, erhält bei der Verheirathung, wenn es eine ihm
zusagende und nach dem Urtheile des Vorstandes und der Ehrenmütter
angemessene Verbindung eingehen kann, eine Mitgabe von 600 Thlrn.,
und zwar 400 Thlr. als Brautschatz und 200 Thlr. zur Aussteuer;
eine Einrichtung, wodurch sich diese Anstalt vor vielen anderen Anstal
ten auszeichnet. Die Ausgabe vom 1. April 1863 bis 1864 betrug
1976 Thlr., der Kapitalbestand 25,881 Thlr. in Staatöpapieren und
baar; außerdem waren 4541 Thlr. als Eigcnthnm der Waisenmädchen
nach besonderer Bestimmung vorhanden. Die Anstalt befindet sich Ora-
nienburgerstraße 38. und hat im Laufe der Zeit ansehnliche Vermächt
nisse erhalten. Schon zur ersten Begründung gab ein damals unge
nannter Wohlthäter, ein einfacher Handwerker, Bernhard Wolffen-
stein 5000 Thlr. her. Vgl. die Citate bei dem vorigen Artikel.
Aufsichts-Verein für Haltekinder zu Berlin.
Durch Kabinets-Ordre vom 30. Juni 1840 wurde angeordnet daß
innerhalb des engeren Polizei-Bezirks von Berlin die entgeltliche An
nahme von Pflege-Kindern unter 4 Jahren von polizeilicher Geneh
migung abhängig sein soll. Zugleich war zur besonderen Fürsorge für
solche Kinder ein Verein zusammengetreten und bestätigt, welcher die
Verpflegung derselben beaufsichtigt und zu dem Ende in jedem Polizei-
Revier einen Abtheilungs-Vorsitzenden hat. Um die Kontrolle dieses
Vereins zu sichern, bestimmt eine polizeiliche Verordnung vom 8. März
1847: „Personen, welche für Geld fremde, noch nicht 4 Jahre alte