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Krammesches Stift in Pyritz,
Aus einem Bermächtniß des Apothekers Kram me (+ 1822) von
50 000 Thlr. begründet. Das Stift nimmt 28 alte Personen vom
Lande im Umkreise 1 Meile von Pyritz) auf und gewährt ihnen neben
Wohnung und Feuerung monatlich 4+ Thlr.
Kramstasche Vermächtnisse.
August Kramsta (+ 1849), Kaufmann und Rittergutsbesitzer hinter
ließ der Kommune Freiburg in Schl, mehrere Legate: für dre schulen
1600, für die Armenkasse 1600, für arme Bürger 1000 Thlr. Kauf
mann Christian Gottlieb Kramsta (+ 1838) vermachte der dortigen
ev. Schule 2000 Thlr., der Armenkasse 2000 Thlr. Henrrette Kr a m sta
geb. Krebs (-s 1862) hinterließ der ev. Kirche zu Bolkenhain 3000
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licher Bedürfnisse und zur Verbesserung des Einkommens des Geist
lichen.
Kranichfeld-B örnersches Legat.
Eine Erfurter Stiftung, Stannn-Kapital 9000 Thlr. ; von den Zinsen
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60, an 45 bergt. 60 Thlr. in zwei Terminen gezahlt.
v. Kranichstedt,
Justizrath in Breslau (t 1840) vermachte a) dem Kurfürstlichen Or-
phanotrophium, in welchem er seine erste Erziehung genossen, 12,000,
6000 und 4000 Thlr.; b) dem Freitisch-Fonds der Universität 2000
Thlr.; c) dem katholischen Schullehrer-Seminar 1000 Thlr.; à) der
Augustin Ferrari scheu milden Stiftung 2000 Thlr. ; «) dem Hospital
zur schmerzhaften Mutter 2500 Thlr. ; f) beut Institut der Ursuliue-
rinnen zu Schweidnitz 4000 Thlr. rc.
Kranken-Ai,statt zu Brieg.
Ein städtisches aNgemcines Institut. Es zählte 1861 mehr a\9 200
Kranke. Für jeden werden täglich 8 Sgr., sei es durch den zur Istlege
verpflichteten auswärtigen Armen-Berband vergütigt, sei cs durch die
Armenkasse gezahlt. Frau v. Hönicka geb. Gräff (+ 1862) ver
machte der Stadt zur Errichtung eines Krankenhauses, beziehungsweise
zur Erweiterung und Berlegnng der schon bestehenden städtischen Krankcn-
Anstalt 3500 Thlr.
Kranken Anstalt für weibliche Dienstboten zu Brieg,
seit 1857 bestehend. Jeder weibliche Dienstbote zahlt beim Dienstantritt
und beim Wechsel des Dienstes 21 Sgr. Seit 1861 sind zwei Dia-
konissen aus dem Mntterhause Bethanien zu Breslau hier ausgenommen,
welche nicht nur im Hause, sondern auch auswärts der ambulanten
Krankenpflege sich widmen, Nachtwachen halten und Kranke aus ge
sammelten milden Gaben unterstützen.