Full text: Preußisches Landbuch

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St. Augustinus-Stiftung zu Breslau. 
Eine von der Oberin der armen Schulschwestern mit Hülfe von Wohl 
thätern im Jahre 1864 gegründete Unterrichts- und Wohlthätigkeits 
Anstalt der katholischen Kirche, mit einem Kapital von 10,000 Thlr. 
und einigen Grundstücken botivi. Ihr Zweck ist a) Unterricht und Bil 
dung von Kandidatinnen der Lehrämter, welche zu der Prüfung als 
Lehrerinnen oder Erzieherinnen vor der staatlichen Prüfungs-Kommission 
sich privatim vorzubereiten wünschen, gegen Zahlung eines den baaren 
Auslagen entsprechenden Honorars; b) Deckung der Vorbereitungs- 
kosten für solche Lehramts-Kandidatinnen, welche wegen Armuth nicht selbst 
die Kosten zu bestreiteu vernlögen uud in die „Genossenschaft der armen 
Schulschwestern" (s. d.) einzutreten beabsichtigen; c) Aufnahme von 
Mädchen, welche' gegen Zahlung eines jährlichen Honorars sich in wis 
senschaftlicher Hinsicht weiter auszubilden, oder in Hand-Arbeit und 
Führung des Haushalts sich unterweisen lassen wollen; d) Verpflegung 
erkrankter oder unfähig gewordener Schulschwestern der Diöcese Bres 
lau. Die vom Fürstbischof ernannte Oberin der armen Schulschwestern 
entscheidet über Aufnahme und Entlassung, auch wird aus ihren Vor 
schlag der Kurator der Stiftung ernannt. 
Aumann, 
Lederhändler und Gemeinde-Vorsteher zu Wigandsthal, Kreis Laudan, 
vermachte (1862) der dortigen Armenkasse 200 Thlr. mit der Maß- 
gvbe, daß von den Zinsen die eine Hälfte à 5 Thlr. an arme Schul 
kinder, die andere Hälfte an bedürftige und würdige Wittwen und alte 
Jungfrauen in Wigandsthal am 1. August jeden Jahres ausgezahlt 
werden soll. 
Aussteuer-Kasse für arme Landmädchcn zu Oels. 
Im Jahre 1822 von einem ungenannten Kreis-Stande in Oels zur 
Verbesserung der Sitten unter den Landleuten mit einem Kapital von 
20,000 Thlr. in Staatsschuldschcincn (nach dem Nominal-Werthe) be 
gründet. Die Stiftung, aus welcher jährlich 20 tugeudhafte arme 
christliche Landmädchen, jede mit 40 Thlr. ausgestattet werden sollen 
(um sich davon ein Federbett und eine Nutzkuh anzuschaffen), steht unter 
Verwaltung des Herzog!. Braunschweig-Oelsschen Fürstenthumsgerichts 
(jetzigen Kreisgerichts) zu Oels. Nach der Stiftungs-Urkunde vom 
21. August 1821 beschränkt sich die Stiftung auf das Fürstenthum 
*Oels, und zwar auf den Oels-Bernstadtschen und Trebnitzer Kreis und 
das Weichbild Konstadt. Die Zinsen betragen 800 Thlr. Die Be 
werberinnen müssen natürlichen Verstand haben und nicht blödsinnig sein; 
sie sollen arm sein, sich aber reinlich gekleidet halten; sie dürfen nicht 
in Städten und Branntweinhäusern gedient haben; sie müssen vom 
Pfarrer und dem Ortsgerichte das Zeugniß eines stillen gesitteten Wan 
dels beibringen. Die Anwartschaft auf die Aussteuer kann schon nach 
der Konfirmation ertheilt werden und das Zeichen der Ertheilung be 
steht in einer Ehrenschleife. Hat sich im Alter von 20 Jahren noch 
keine angemeffene Heirath effektuiren lasten, so kann der Bewerberin
	        
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