Full text: Preußisches Landbuch

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arbeitsunfähigen und vermögensloses Eltern und Geschwister, welche in 
den Gefallenen ihren Ernährer verloren haben, gehören. (Für die 
Kinder wird aus Mitteln des Staats gesorgt.) Der Renten-Betrag, 
welcher jährlich zur Bertheilung kommt, wird am Schlüsse des Vor 
jahres thunlichst im Voraus festgestellt. Ein Gleiches geschieht mit 
der Liste derjenigen Personen, welche für das entsprechende Jahr mit 
einem Rentcn-Antheil bedach! werden sollen. Die Renten-Antheile 
werden an die Theilnehmer monatlich pränumerando gezahlt. Der 
Betrag eines Antheils, dessen normale Höhe sich zur Zeit noch nicht 
bestimmen läßt, soll womöglich nicht unter 4 Thlr. und der Regel nach 
nicht über 5 Thlr. monatlich bemessen werden. Die Personen, denen 
eine Rente einmal zugebilligt worden ist, bleiben im Genusse derselben 
so lange als nicht in ihren Verhältnißen eine Aenderung eingetreten 
ist, welche die Fortgewährung der Rente unnöthig macht. Tie Prü 
fung der Verhältnisse und die Feststellung der ferneren Unterstützungs- 
Bedürftigkeit liegt den Civil-Mitgliedern des permanenten Ausschusses der 
Kreis-Ersatz-Kommission ob. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der 
höhere Grad der Invalidität und der Erwerbungsunfähigkeit, sowie die 
größere Hülfsbedürstigkeit. Die erdiente Charge giebt keinen Vorzug. 
Die Renten-Antheile werden den Empfängern neben den ihnen vom 
Staate gewährten Pensionen gezahlt. Von den Hinterbliebenen der 
Gefallenen werden bei gleicher Würdigkeit die Bedürftigen vorzugsweise 
berücksichtigt. Die Ermittelung von Anstellungen zur geeigneten Unter 
bringung 'der Invaliden geschieht durch öffentliche Aufforderung zur 
Anmeldung von dergleichen Anstellungen. Diese Aufforderungen wer 
den so oft wiederholt, als das Bedürfniß der Jnvalidcn-Versorgung 
es nothwendig macht. Die Anmeldungen von Anstellungen gelangen 
an die Abtheilung für das Jnvalidcnwesen, welche dieselben durch das 
„Militair-Wochenblatt" den Truppen bez. den Landwehr-Behörden be 
kannt macht. Die Truppen und Landwehr-Behörden sind angewiesen, 
die noch nicht versorgten Invaliden auf die angebotenen Anstellungen 
aufmerksanl zu machen und ihren Bewerbungen um dieselben die er 
forderliche Unterstützung zu gewähren. Neben den bewilligten Renten 
finden außerordentliche'Unterstützungen nur ausnahmsweise, unter ganz 
besonderen Verhältnissen statt. Im Januar 1865 besaß die Stiftung 
nach Abzug der bereits bewilligten Unterstützungen: 211,000 Thlr. 
ht Papieren und 66,247 Thlr. baar. Das Verniögen des Elberfeldcr 
Unterstützungs-Fonds (s. d.) betrug 14,400 Thlr. in Papieren und 
241 Thlr. ' Das Verzeichniß der Anstellungs-Offerten enthielt unter 
80 Nummern Stcllcn-Angcbote für ungefähr 130 Personen; eine An 
zahl von diesen Stellen war bereits besetzt. 
Krügersche Armen-Stiftung zu Magdeburg, 
von der Ehegattin des Brauers Krüger, geb. Böttcher herrührend 
(1734). Das Kapital beträgt jetzt 4573 Thlr. Aus der Stiftung 
sollen Hausarme, hauptsächlich aus den drei Kirchspielen St. Johan 
nis, St. Katharinen und St. Jakobi (jedoch nur arme Bürger und
	        
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