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arbeitsunfähigen und vermögensloses Eltern und Geschwister, welche in
den Gefallenen ihren Ernährer verloren haben, gehören. (Für die
Kinder wird aus Mitteln des Staats gesorgt.) Der Renten-Betrag,
welcher jährlich zur Bertheilung kommt, wird am Schlüsse des Vor
jahres thunlichst im Voraus festgestellt. Ein Gleiches geschieht mit
der Liste derjenigen Personen, welche für das entsprechende Jahr mit
einem Rentcn-Antheil bedach! werden sollen. Die Renten-Antheile
werden an die Theilnehmer monatlich pränumerando gezahlt. Der
Betrag eines Antheils, dessen normale Höhe sich zur Zeit noch nicht
bestimmen läßt, soll womöglich nicht unter 4 Thlr. und der Regel nach
nicht über 5 Thlr. monatlich bemessen werden. Die Personen, denen
eine Rente einmal zugebilligt worden ist, bleiben im Genusse derselben
so lange als nicht in ihren Verhältnißen eine Aenderung eingetreten
ist, welche die Fortgewährung der Rente unnöthig macht. Tie Prü
fung der Verhältnisse und die Feststellung der ferneren Unterstützungs-
Bedürftigkeit liegt den Civil-Mitgliedern des permanenten Ausschusses der
Kreis-Ersatz-Kommission ob. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der
höhere Grad der Invalidität und der Erwerbungsunfähigkeit, sowie die
größere Hülfsbedürstigkeit. Die erdiente Charge giebt keinen Vorzug.
Die Renten-Antheile werden den Empfängern neben den ihnen vom
Staate gewährten Pensionen gezahlt. Von den Hinterbliebenen der
Gefallenen werden bei gleicher Würdigkeit die Bedürftigen vorzugsweise
berücksichtigt. Die Ermittelung von Anstellungen zur geeigneten Unter
bringung 'der Invaliden geschieht durch öffentliche Aufforderung zur
Anmeldung von dergleichen Anstellungen. Diese Aufforderungen wer
den so oft wiederholt, als das Bedürfniß der Jnvalidcn-Versorgung
es nothwendig macht. Die Anmeldungen von Anstellungen gelangen
an die Abtheilung für das Jnvalidcnwesen, welche dieselben durch das
„Militair-Wochenblatt" den Truppen bez. den Landwehr-Behörden be
kannt macht. Die Truppen und Landwehr-Behörden sind angewiesen,
die noch nicht versorgten Invaliden auf die angebotenen Anstellungen
aufmerksanl zu machen und ihren Bewerbungen um dieselben die er
forderliche Unterstützung zu gewähren. Neben den bewilligten Renten
finden außerordentliche'Unterstützungen nur ausnahmsweise, unter ganz
besonderen Verhältnissen statt. Im Januar 1865 besaß die Stiftung
nach Abzug der bereits bewilligten Unterstützungen: 211,000 Thlr.
ht Papieren und 66,247 Thlr. baar. Das Verniögen des Elberfeldcr
Unterstützungs-Fonds (s. d.) betrug 14,400 Thlr. in Papieren und
241 Thlr. ' Das Verzeichniß der Anstellungs-Offerten enthielt unter
80 Nummern Stcllcn-Angcbote für ungefähr 130 Personen; eine An
zahl von diesen Stellen war bereits besetzt.
Krügersche Armen-Stiftung zu Magdeburg,
von der Ehegattin des Brauers Krüger, geb. Böttcher herrührend
(1734). Das Kapital beträgt jetzt 4573 Thlr. Aus der Stiftung
sollen Hausarme, hauptsächlich aus den drei Kirchspielen St. Johan
nis, St. Katharinen und St. Jakobi (jedoch nur arme Bürger und