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tung soll zum Andenken an die frühere Gattin des Stifters, eine ge
borene Nobert-Tornow, den Namen von Lamp r echt- Robert-
sches Stipendium führen.
George Lamprecht,
Bürger, begründete für seine Verwandten aus Fraustadt und in deren
Ermangelung für ehelicher Leute Kinder zu Königsberg ein Stipendium,
dessen Verleihung dein Magistrat in Königsberg' zusteht. Vgl. Kneip-
hosfches Gymnasium.
Domherr Lamsthöfsche StipendiemStiftung zu Wartenburg.
Sie hat einen Fonds von 1200 Thlr. und ist bestimmt, unvermögende
Verwandte des Fundators, und in deren Ermangelung dortige Bürger-
Söhne, welche sich den Wissenschaften widmen, zu unterstützen.
Landarmen-Austalt zu Wittstock.
Ein ständisches Institut der Kurmark a) zur Aufnahme und Verpflegung
von Land- und Orts-Armen; zugleich Lazareth für landarme Kranke';
b ) zur Aufnahme und Verpflegung alter unbescholtener Militair-Jn
validen; c) zur Aufbewahrung unschädlicher unheilbarer Geisteskranker;
ll) zur Aufnahme bildungsfähiger männlicher Blinden, welche das 8.
Lebensjahr überschritten haben; nächstdem e) zur Vollstreckung der
Nachhast gegen Landstreicher, Bettler und Arbeitsscheue rc. Die Auf
sicht führt die Ständische Landarmen-Direktion der Kurmark zu Berlin.
Land-Armenfonds der Grafschaft Rietberg.
Kapital 4425 Thlr. Aus demselben erhält das Progymnasium zu Rietberg
einen jährlichen Zuschuß von 48 Thlr., der Rest wird behufs späterer
Gründung eines Armen- oder Krankenhauses für die Grafschaft Riet
berg kapitalisirt.
ì!and-Armenhans zu Trier,
für den Regierungsbezirk Trier, unter Aufsicht des Regierungs-Prä
sidenten von einer zum Theil ständischen Verwaltungs-Deputation ge
leitet. Das HauS enthält 1) ein Hospital für gebrechliche, arbeits
unfähige, hülflose Menschen; 2) eine Heil-Anstalt für heilbare Kranke-
3) eine Irren-Pflege-Anstalt für unheilbare Geisteskranke- 4) eine
Arbeits - Anstalt für Bettler, Arbeitsscheue und Vagabonde» Der
jährliche Bedarf der Anstalt beläuft sich auf 40—50,000 Thlr., wo-
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Uebrige bringt die Provinz und der Staat auf.
Land-Dotations Fonds für ev. Pfarreien in Schlesien.
1855 begründet und von König Friedrich Wilhelm IV. mit 20,000 Thlr.
dotirt, verfolgt er den Zweck, für evangelische Pfarreien, deren Inhaber
auf den Ertrag der Stolgebühren angewiesen sind, ein Pfarrgut in
Ländereien zu erwerben. Die aus dem Fonds angekauften Ländereien
,vcrden dem Pfarrer sofort zur Nutznießung, jedoch unter der Bedingung
überwiesen, daß jährlich die Hälfte des Nutzungsertrages in den Fonds