Full text: Preußisches Landbuch

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Ackerbaus unter ben Inden 5000 Thlr. rc. Ein Theil der zu b ge 
bachten 32,000 Thlr. iļt zur Bilbnng eines Fonbs verwenbct worben, 
ber zur Erinnerung an bie Stifterin ben Namen: „Sara Levy'scher 
Anfhülfc-Fonbs führt nub mittelst seiner Zinserträge dazu bienen soll, 
Ņàtşiļlebern ber hiesigen silbischen Gemeinbe bnrch Gewährung unver 
zinslicher Darlehne in ihrem gesunkenen ober gestörten Erwerb Weber 
aufzuhelfen. Die Verwaltung bieses Fonbs ist einem besonberen Ku 
ratorium anvertraut. 
Frau von der Leyen, 
geb. von ber Nüll, vermachte 1831 ben Armen ber Stabt Krefelb 
2000 3#. ^1eD^^(^ (1530j %(,!,.). abitui sod an%% 
von ihrem ältesten Sohne unb nach beffen Tobe von seinen Erben 
abministrirt, bie jährlichen Zinsen aber sollen beni Wohlthatigkeits- 
Bnrean ober ben christlichen Armen zngewenbet werben. 
Marie von der Lepen, 
zu Krefelb (f 1857) legirte für bas bortige evaug. Waisenhaus 4000 
Thlr. unb für bie mennouitische Prebigcr-Wittwenkasie 1000 Thlr. 
Lichtsche Stiftung. 
Frau Licht, geb. Winter zu Berlin, Wittwe eines Ober-Accise-Ein- 
nehmers (t 1809) hinterließ bein bortigen Tuchmacher-Gewerke 16 000 
Thlr. zur Unterstützung hülfsbebürftigcr Meister unb Wittwen bieses 
Gewerks, event, auch nothleibenber Gesellen. Die Verwaltung bes 
Vermögens steht bein Assessor unb beut Altmeister bes Gewerks zu; 
btc Antrage auf Unterstützung gehen an eine Deputation, bie ans 
îhuen unb einigen anberen Personen zusammengesetzt ist. 
R. A. Lichtenstädt, 
Königl. Hof-Faktor zu Glogan bestimmte (1802) letztwillig: Alle Jahre 
sollen an eine Jungfer ans meiner Familie, wenn sie heirathet 100 
Thlr. gegeben werben. Eine Verwanbte aus ber Familie meines Va- 
^ hat bie Priorität gegen bie Verwanbte ans ber Familie meiner 
.Nutter. Die Verwanbte aus ber Familie meiner Mutter hat bie 
Priorität gegen bie Verwanbte der Familie meiner ersten Frau. Sollte 
■PM 
^ ' e l c l) evi iriteg Stipendium zu Kolberg. 
Der Fonbs bestaub im Jahre 1800 aus einem Kapital von 1010 
i % ' etubirenben nernbreid)t mürben. Die Ber, 
leihung gebührt ber Familie.
	        
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