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Franz Lindner,
Dr. nied. zu Breslau (f 1846) begründete noch bei Lebzeiten bei dem
Blinden-Jnstitut eine Stiftung für Zwecke dieses Instituts, indem er
bestimmte: 1) daß, wenn ein Glied seiner Familie oder ein aus
Bruschewitz (Oels) gebürtiger Blinder die Aufnahme in das Institut
wünschen und bedürfen sollte, ein solches oder ein solcher vorzugsweise
Berücksichtigung finden; 2) daß mit Rücksicht auf diese Schenkung und
deren Zinsen ein katholischer Religions-Verwandter vorzugsweise auf
genommen werden solle. Lctztwillig widmete er sein ansehnliches Ver
mögen zum großen Theile wohlthätigen Zwecken. Er vermachte dem
Hospital zu St. Anna 36,900 Thlr., der katholischen Waisen-Anstalt
zu St. Hedwig ebensoviel, dem Convent der barmherzigen Brüder 2000
Thlr. zur Stiftung eines neuen Krankenbettes u. s. w.
Li »d n er sches Legat.
Kretschmer Gottlieb Lindner zu Breslau (f 1861) vermachte der
dortigen Bürger-Versorgnngs-Anstalt (s. d.) 3000 Thlr. zur Errich
tung von einer oder zwei Freistellen für verarmte Kretschmer-Wittwen
oder ein verarmtes Ehepaar desselben Standes.
Lindower und Orange Waisen-Stiftung.
Die erstere wurde von dem großen Kurfürsten im Jahre 1696 zu Lindow
init einem Waisenhause für 12 Knaben und 12 Mädchen reformirtcr
Konfession begründet; die Orange-Stiftung 1712 von König Friedrich I.
für 12 reformirte Waisen gestiftet. Lange mit dem Friedrichs-Waisen
hause zu Berlin verbnnden und vom Magistrat verwaltet, sind die
Stiftungen nlittelst Vergleichs von 1844 in die Verwaltung des Schul-
Kollcgii der Provinz Brandenburg gelangt (Statut vom 10. Juli
1845) und es erfolgt dieselbe nach Maßgabe der Bekanntmachung vom
12. Februar 1847. Darnach werden ans der Lindowcr Stiftung in
der Regel 24, aus der Orange-Stiftung 12 Waisen, jede jährlich mit
24 Thlr., unterstützt. Ans den Ueberschüsten beider vereinigter Stif
tungen werden demnächst 8 Waisen, jährlich jede mit 36 Thlr. unter
stützt ; es bleibt jedoch der Verwaltungs-Behörde überlasten, 2 Stellen
zu vereinigen und dafür die vollständige Erziehung eines Kindes in
dem K o rn m e sser schen Waisenhause oder in einer anderen geeigneten
Anstalt bewirken zu lassen. Znm Genuß der Stiftungen können nur
Kinder Preußischer Unterthanen gelangen. Bei Verleihung der Lin
dower Stellen sollen unter gleichen Umständen die in Lindow gebornen
Kinder vorzugsweise berücksichtigt, bei der Orange-Stiftung aber ab
sonderlich auch ans Soldatenkinder Rücksicht genommen werden, und es
sollen in der Regel vatcr- und mutterlose Waisen denjenigen vorgehen,
deren Mütter noch am Leben sind, im Falle besonderer Bedürftigkeit
sollen aber letztere gleich den ersteren berücksichtigt werden. Ucbrigens
können nur Kinder solcher Eltern unterstützt werden, welche entweder
der reformirten Konfession angehören, oder der Union beigetrcten sind.
Die Unterstützung kann höchstens bis zum vollendeten 16ten Lebensjahre
gewährt werden. Den Knaben beider Stiftungen, welche ein Hand-