Full text: Preußisches Landbuch

440 
Franz Lindner, 
Dr. nied. zu Breslau (f 1846) begründete noch bei Lebzeiten bei dem 
Blinden-Jnstitut eine Stiftung für Zwecke dieses Instituts, indem er 
bestimmte: 1) daß, wenn ein Glied seiner Familie oder ein aus 
Bruschewitz (Oels) gebürtiger Blinder die Aufnahme in das Institut 
wünschen und bedürfen sollte, ein solches oder ein solcher vorzugsweise 
Berücksichtigung finden; 2) daß mit Rücksicht auf diese Schenkung und 
deren Zinsen ein katholischer Religions-Verwandter vorzugsweise auf 
genommen werden solle. Lctztwillig widmete er sein ansehnliches Ver 
mögen zum großen Theile wohlthätigen Zwecken. Er vermachte dem 
Hospital zu St. Anna 36,900 Thlr., der katholischen Waisen-Anstalt 
zu St. Hedwig ebensoviel, dem Convent der barmherzigen Brüder 2000 
Thlr. zur Stiftung eines neuen Krankenbettes u. s. w. 
Li »d n er sches Legat. 
Kretschmer Gottlieb Lindner zu Breslau (f 1861) vermachte der 
dortigen Bürger-Versorgnngs-Anstalt (s. d.) 3000 Thlr. zur Errich 
tung von einer oder zwei Freistellen für verarmte Kretschmer-Wittwen 
oder ein verarmtes Ehepaar desselben Standes. 
Lindower und Orange Waisen-Stiftung. 
Die erstere wurde von dem großen Kurfürsten im Jahre 1696 zu Lindow 
init einem Waisenhause für 12 Knaben und 12 Mädchen reformirtcr 
Konfession begründet; die Orange-Stiftung 1712 von König Friedrich I. 
für 12 reformirte Waisen gestiftet. Lange mit dem Friedrichs-Waisen 
hause zu Berlin verbnnden und vom Magistrat verwaltet, sind die 
Stiftungen nlittelst Vergleichs von 1844 in die Verwaltung des Schul- 
Kollcgii der Provinz Brandenburg gelangt (Statut vom 10. Juli 
1845) und es erfolgt dieselbe nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 
12. Februar 1847. Darnach werden ans der Lindowcr Stiftung in 
der Regel 24, aus der Orange-Stiftung 12 Waisen, jede jährlich mit 
24 Thlr., unterstützt. Ans den Ueberschüsten beider vereinigter Stif 
tungen werden demnächst 8 Waisen, jährlich jede mit 36 Thlr. unter 
stützt ; es bleibt jedoch der Verwaltungs-Behörde überlasten, 2 Stellen 
zu vereinigen und dafür die vollständige Erziehung eines Kindes in 
dem K o rn m e sser schen Waisenhause oder in einer anderen geeigneten 
Anstalt bewirken zu lassen. Znm Genuß der Stiftungen können nur 
Kinder Preußischer Unterthanen gelangen. Bei Verleihung der Lin 
dower Stellen sollen unter gleichen Umständen die in Lindow gebornen 
Kinder vorzugsweise berücksichtigt, bei der Orange-Stiftung aber ab 
sonderlich auch ans Soldatenkinder Rücksicht genommen werden, und es 
sollen in der Regel vatcr- und mutterlose Waisen denjenigen vorgehen, 
deren Mütter noch am Leben sind, im Falle besonderer Bedürftigkeit 
sollen aber letztere gleich den ersteren berücksichtigt werden. Ucbrigens 
können nur Kinder solcher Eltern unterstützt werden, welche entweder 
der reformirten Konfession angehören, oder der Union beigetrcten sind. 
Die Unterstützung kann höchstens bis zum vollendeten 16ten Lebensjahre 
gewährt werden. Den Knaben beider Stiftungen, welche ein Hand-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.