Full text : Preußisches Landbuch

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Franz  Lindner,
Dr.  nied.  zu  Breslau  (f  1846)  begründete  noch  bei  Lebzeiten  bei  dem
Blinden-Jnstitut  eine  Stiftung  für  Zwecke  dieses  Instituts,  indem  er
bestimmte:  1)  daß,  wenn  ein  Glied  seiner  Familie  oder  ein  aus
Bruschewitz  (Oels)  gebürtiger  Blinder  die  Aufnahme  in  das  Institut
wünschen  und  bedürfen  sollte,  ein  solches  oder  ein  solcher  vorzugsweise
Berücksichtigung  finden;  2)  daß  mit  Rücksicht  auf  diese  Schenkung  und
deren  Zinsen  ein  katholischer  Religions-Verwandter  vorzugsweise  aufgenommen ­
  werden  solle.  Lctztwillig  widmete  er  sein  ansehnliches  Vermögen ­
  zum  großen  Theile  wohlthätigen  Zwecken.  Er  vermachte  dem
Hospital  zu  St.  Anna  36,900  Thlr.,  der  katholischen  Waisen-Anstalt
zu  St.  Hedwig  ebensoviel,  dem  Convent  der  barmherzigen  Brüder  2000
Thlr.  zur  Stiftung  eines  neuen  Krankenbettes  u.  s.  w.
Li  »d  n  er  sches  Legat.
Kretschmer  Gottlieb  Lindner  zu  Breslau  (f  1861)  vermachte  der
dortigen  Bürger-Versorgnngs-Anstalt  (s.  d.)  3000  Thlr.  zur  Errichtung ­
  von  einer  oder  zwei  Freistellen  für  verarmte  Kretschmer-Wittwen
oder  ein  verarmtes  Ehepaar  desselben  Standes.
Lindower  und  Orange  Waisen-Stiftung.
Die  erstere  wurde  von  dem  großen  Kurfürsten  im  Jahre  1696  zu  Lindow
init  einem  Waisenhause  für  12  Knaben  und  12  Mädchen  reformirtcr
Konfession  begründet;  die  Orange-Stiftung  1712  von  König  Friedrich  I.
für  12  reformirte  Waisen  gestiftet.  Lange  mit  dem  Friedrichs-Waisenhause ­
  zu  Berlin  verbnnden  und  vom  Magistrat  verwaltet,  sind  die
Stiftungen  nlittelst  Vergleichs  von  1844  in  die  Verwaltung  des  Schul-Kollcgii
  der  Provinz  Brandenburg  gelangt  (Statut  vom  10.  Juli
1845)  und  es  erfolgt  dieselbe  nach  Maßgabe  der  Bekanntmachung  vom
12.  Februar  1847.  Darnach  werden  ans  der  Lindowcr  Stiftung  in
der  Regel  24,  aus  der  Orange-Stiftung  12  Waisen,  jede  jährlich  mit
24  Thlr.,  unterstützt.  Ans  den  Ueberschüsten  beider  vereinigter  Stiftungen ­
  werden  demnächst  8  Waisen,  jährlich  jede  mit  36  Thlr.  unterstützt ­
  ;  es  bleibt  jedoch  der  Verwaltungs-Behörde  überlasten,  2  Stellen
zu  vereinigen  und  dafür  die  vollständige  Erziehung  eines  Kindes  in
dem  K  o  rn  m  e  sser  schen  Waisenhause  oder  in  einer  anderen  geeigneten
Anstalt  bewirken  zu  lassen.  Znm  Genuß  der  Stiftungen  können  nur
Kinder  Preußischer  Unterthanen  gelangen.  Bei  Verleihung  der  Lindower ­
  Stellen  sollen  unter  gleichen  Umständen  die  in  Lindow  gebornen
Kinder  vorzugsweise  berücksichtigt,  bei  der  Orange-Stiftung  aber  absonderlich ­
  auch  ans  Soldatenkinder  Rücksicht  genommen  werden,  und  es
sollen  in  der  Regel  vatcr-  und  mutterlose  Waisen  denjenigen  vorgehen,
deren  Mütter  noch  am  Leben  sind,  im  Falle  besonderer  Bedürftigkeit
sollen  aber  letztere  gleich  den  ersteren  berücksichtigt  werden.  Ucbrigens
können  nur  Kinder  solcher  Eltern  unterstützt  werden,  welche  entweder
der  reformirten  Konfession  angehören,  oder  der  Union  beigetrcten  sind.
Die  Unterstützung  kann  höchstens  bis  zum  vollendeten  16ten  Lebensjahre
gewährt  werden.  Den  Knaben  beider  Stiftungen,  welche  ein  Hand-
            
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