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die Zinsen der 16,000 Thlr. zu einer gemischten Stiftung (an Familienglieder
und àsenhaus-Zöglinge) insbesondere für Studirende, und
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werben. D.e Zinsen der 4000 Thlr. sollen zur Erziehung der Großnichten
des Erblassers bis zu einem bestimmten Zeitpunkte, dann aber
zum Genuß einer berufenen Verwandten auf Lebenszeit verwendet
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wird, 25 Thlr. u. (. m " 608 * A b a y eschk Bermächtniß befolgt
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'prcuß. Landbuch. *