Full text : Preußisches Landbuch

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nommenc  wird  eine  Pension  bis  zum  Betrage  von  60  Thlr.  entrichtet.
In  den  beiden  Jahren  vom  1.  April  wurden  113  Pfleglinge
neu  aufgenommen,  darunter  97  unentgeltlich,  die  übrigen  gegen  Kostgeld. ­
  Im  Ganzen  waren  45  Stellen  vorhanden.  Einnahme  war  in
dem  ersten  der  beiden  Jahre  5635,  Ausgabe  5556  Thlr.,  in  dem  zweiten
Einnahme  3992,  Ausgabe  3708  Thlr.
Magdeburger  Freitisch.Fonds.
Der  Magdeburger  Freitisch-Fonds  besteht  nach  dem  Statut  von  1857
a)  aus  dem  von  König  Friedrich  Wilhelm  IV.  1845  bewilligten  Zuschuß ­
  von  1000  Thlr.  jährlich  aus  Staats-Fonds  Behufs  Wiederherstellung ­
  des  in  alten  Zeiten  begründeten  Magdeburger  Provinzial-Freitisches;
  b)  ans  den  angesammelten  und  zu  Kapital  verzinsbar  angelegten ­
  Ersparnisien  des  ursprünglichen  Magdeburger  Freitisch-Fonds  im
Betrage  von  8731  Thlr.  Die  Einkünfte  des  Fonds  werden,  insoweit
sie  nicht  zur  antheiligen  Deckung  der  Verwaltungskosten  verbraucht,
oder  zur  Verstärkung  des  Kapitalbestandes  zurückgelegt  werden,  zur  Gewährung ­
  von  Tischgeldern  an  bedürftige,  aus  dem  Herzogthum  Magdeburg ­
  gebürtige  Studenten  auf  der  Universität  Halle  verwendet.  Die
Würdigkeit  des  Beneficiaten  ist  nach  den  hierüber  bestehenden  allgemeinen
Bestimmnngen  zu  beurtheilen,  auch  muß  derselbe  die  vorgeschriebene
halbjährige  Prüfung  bestehen.  Die  Verwaltung  des  Fonds  hat  der
Kurator  der  Universität  Halle.  Er  veranlaßt  die  zur  Kollatur  der
vakanten  Frcitischstellen  berechtigten  Behörden  und  Körperschaften  zur
Präsentation  von  Kandidaten.  Er  prüft  die  statutenmäßige  Befähigung
der  Letzteren  zum  Genuß  einer  Freitischstelle  und  entscheidet  nach  dieser
Prüfung  über  die  Verleihung  und  Wicderentziehung  derselben.  Die
Präscntation^zu  Freitischstellcn  steht  zu:  a)  dem  Kurator  der  Universität ­
  für  1  stelle;  b)  den  theologischen,  juristischen,  medizinischen  und
philosophischen  Fakultäten  der  Universität  durch  die  zeitigen  Decane  für
je  1  Stelle;  c)  dem  Dom-Gymnasium  zu  Magdeburg  durch  den  Direktor ­
  1  Stelle;  d)  dem  Gymnasium  des  Klosters  U.  L.  F.  zu  Magdeburg ­
  durch  den  Propst  des  Klosters  event,  den  Rektor  des  Gymnasiums
şà  1  Stelle;  e)  der  Ritterschaft  des  Kreises  Reuhaldensleben  unter
Zu^csrllung  der  kreistagsfähigen  Rittergutsbesitzer  in  dem  Theile  des
„Y.!  +  Gardelegen,  welcher  früher  zu  dem  Magdeburger  Holzkreise
1  SLs  \\  f )  der  Ritterschaft  des  Kreises  Wolmirstädt
1  @ te*, en r  en  alternirend  in  der  vorstehenden  Relhefolge
, unû  şiir  'â?«  Ņàschaft  des  Saalkreises  in  seiner  alten  BcgrentóWrsaír-wSsa

%  Innern,  Lobesiin,  Wettin,  Neumark,  Glaucha,  alternirend
l  Stelle;  p)  den  Magisträten  der  Städte  Wanzleben,  Möckern,
            
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