Jahr 1864 115 Mitglieder und 70 Ehren-Mitglieder. Gesammt-Einnahme
286 Thlr. Es wurden gezahlt 80 Thlr. laufende Unterstützungen
an 8 arbeitsunfähige Mitglieder; 28 Thlr. außerordentliche
Unterstützungen an 20 Mitglieder, 30 Thlr. Krankengeld an 10 Mitglieder,
68 Thlr. für Medicin, 10 Thlr. zu Ausstattungen, 32 Thlr.
dem Vereins-Arzte. Personen über 45 Jahre werden in den Verein
nicht aufgenommen. Vorsteherin Fräulein Faber. — Vcrmächtniß des
Referendarius Schröter von 300 Thlr.
Näh-Schule zu Langenhorst,
1845 mit Hülfe eines Vermächtnisses der Stiftsdame Gräfin Mariane
v. Merveldt begründet. Sie überwies zu dem Zweck 300 Thlr.
und zwei Häuser in gleichem Werthe.
Näh- und Strick-Schule zu Greiffenberg i. Schl.
In ihr wird armen Schulmädchen Unterricht im Nähen, Stricken und
Häkeln ertheilt. Die Lehrerinnen erhalten ihre Besoldung theils vom
Frauen-Verein, theils von der ^rcntzelschen Stiftung; Nadeln erfolgen
aus der Weiseschen Stiftung und die Baumwolle giebt eine
Wohlthäterin.
NasferscheS Legat,
bei der Prediger-Kirche zu Erfurt; es werden jährlich 401 Thlr. für
die geistlichen Wittwen der Kirche verwendet.
Gräflich v. Nassau sche Stiftung zu Neuland.
Die vcrw. Frau Gräfin v. Nassau geb. Gräfin d'Oultremont begründete
diese Anstalt zur Pflege von Armen und Kranken, sowie zur
Erziehung armer Waisen durch barmherzige Schwestern. Sie räumte
dazu Gebäude ein, wies 6 Morgen Landes an und dotirte die Anstalt
mit 10,000 Thlr. In derselben find als Pflegerinnen 3 graue Schwestern
aus dem Herzogthum Nasiau und ein Geistlicher thätig. Es befanden
1862 sich in der Anstalt 8 weibliche und 6 männliche Personen,
darunter 4 Waisen und Halbwaisen.
Nässe-Stiftung.
Eine in Bonn bestehende Stiftung für Wittwen und Waisen von Aerzten
; die Nutznießung der Stiftung steht vorzugsweise den Familiengliedern
solcher Aerzte zu, die der Stiftung beigetreten sind und als
MttgNedcr derselben 1 Thlr. jährlich gezahlt haben. Die Verwaltung
wird durch ern Kuratorium geführt.
Moritz Nat hors s,
Banquier zu Frankfurt a. O. (f 1858) hinterließ der Şynagogen-Gemclnde
daselbst 1033 Thlr. Nach der Bestimmung seines Sohnes
Theodor Nathorff sollen ņ) die Zinsen von 500 Thlr. am Sterbetage
des Erblasiers zur Uebung religiöser Handlungen verausgabt; b) die
Zinsen von dem Ueberrest an die im Hospital der Synagogen-Gemeinde
als Hospitaliten aufgenommenen Personen vertheilt werden.