Full text : Preußisches Landbuch

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rührend.  Er  vermachte  für  die  Armen-Kinder-Schule  zu  St.  Aposteln
600  und  für  die  Arbeits-Schule  für  arme  Kinder  in  der  ehemaligen
Agneten-Kapelle  bei  St.  Aposteln  600  Thlr.  ;  die  Zinsen  sotten  zur
Anschaffung  von  Kleidungsstücken,  Unterrichts-Mitteln  und  sonstigen
Nothwendigkeiten  verwendet  werden.  Die  Legate  sollten  erst  nach
dem  Ableben  der  Ehegattin  des  Testators  zahlbar  werden.  Er
vermachte  ferner  seine  Ländereien  im  Werthe  von  4500  Thlr.  der
Armen-Anstalt  in  der  Cäcilien-Straße:  von  den  Einkünften  sollten
jährlich  100  Thlr.  für  den  Dombau  bis  zur  Vollendung  der  beiden
Thürme  ausgezahlt  werden.  Die  Legate  waren  damals  noch  mit  einem
Nießbrauch  behaftet.
Offizier-Wittwen-Kasse.
Das  Reglement  derselbeu,  vom  3.  März  1792,  hat  durch  das  Gesetz
vom  17.  Juli  1865  einige  Umgestaltungen  erhalten,  die  darauf  abzielen, ­
  den  auf  162,000  Thlr.  gestiegenen  Zuschuß  durch  erhöhte  Beiträge ­
  der  vom  1.  Januar  1866  ab  neu  eintretenden  Mitglieder  zu
vermindern.  Nach  dem  neuen  Tarif  zahlt,  wenn  die  Frau  bei  der
Verheirathung  20  Jahr  alt  ist,  der  Mann  wenn  er  25  Jahr  alt  ist,
16  Thlr.  26  Sgr.  wenn  35,  zahlt  er  26  Thlr.  24  Sgr.;  wenn  45,
zahlt  er  43  Thlr.  14  Sgr.;  wenn  55  zahlt  er  74  Thlr.  4  Sgr.  u.
s.  w.  steigend.  Im  Uebrigen  können  Pensionen  von  50—500  Thlr.
Silbergeld  versichert  werden.
Karl  Wild.  Opitz,
Oberförster  a.  D.,  hinterließ  (1858)  der  Orts-Armenkasse  in  Hoyerswerda ­
  1000  Thlr.  mit  der  Bestimmung,  daß  die  Zinsen  unter  die
Stadt-Armen  vertheilt  werden  sollen.
Oppermann,
Proviantmcister,  setzte  1711  1000  Thlr.  ans,  wovon  die  Zinsen  an  einen
studirenden  Sohn  eines  in  der  St.  Ulrichs-Gemeinde  zu  Magdeburg
ansässigen  oder  wohnhaften  Bürgers  auf  drei  Jahre  verliehen  werden
sollen.  Der  Stipendiat  muß  eine  der  dortigen  gelehrten  Schulen  besucht ­
  haben.  Kollator  ist  das  Kirchen-Kollegium  zu  St.  Ulrich.  Das
Vermögen  der  Stiftung  ist  auf  2475  Thlr.  angewachsen.
Oppermann,
Bürgermeister,  bestimmte  a)  den  Ertrag  der  von  ihm  herausgegebenen
Nachrichten  über  das  Armenwcsen  und  die  milden  Stiftungen  zu
Magdeburg  (1827)  mit  317  Thlr.  zur  Gründung  eines  Predigcr-Wittthums
  bei  der  St.  Katharinen-Kirche.  Das  Kapital  ist  dem
Kirchen-Kollegium  zur  Verwaltung  übergeben,  und  die  Zinsen  sollen
so  lange  zum  Kapital  geschlagen  werden,  bis  sie  jährlich  50  Thlr.  betragen.
1861  war  das  Kapital  auf  727  Thlr.  herangewachsen;  b)  zur  Gründung ­
  eines  Wittthums  bei  der  St.  Johannis-Kirche  überwies  Oppermann ­
  den  Ertrag  der  für  1828  herausgegebenen  Nachrichten  über  das
Armenwcsen  mit  69  Thlr.  dem  Kirchen-Kollegium  dieser  Kirche.  Auch
hier  sollen  die  Zinsen  so  lange  zum  Kapital  gelegt  werden,  bis  dasselbe
            
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