Full text : Preußisches Landbuch

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zi.ren.  Im  Jahre  1838^  gingen  (Koch  II.  556)  von  1850  Thlr.  «a*
pitaí  74  Thlr.  Zinsen  ein,  von  welchen  der  Stipendiat  70;  Thlr.
erhielt.  3  ’
Paffrath  scher  Fonds,
für  Arme  der  Bürgermeisterei  Asbach  (Kreis  Neuwied).  Kapital
300  Thlr.
Pagenstechersche  Armen  Stiftung  zn  Münster,
1601  begründet,  Kapital  6100  Thlr.:  die  Zinsen  empfangen  zu  '  der
Direktor  des  Gymnasiums  für  arme  studirende  Bürgersinder,  zu  \  weri»cii
  sie  an  Arme,  vorzugsweife  aus  der  Familie  des  Stifters  verwendet. ­

Pa  genstech  er  sche  Studien-Stiftung  zu  Munster,
1601  begründet  zur  Unterstützung  nicht  bemittelter  Studirende«  aus
der  Familie  des  Stifters.  Kapital  3320  Thlr.
Palmsches  Stipendium,
von  der  Apotheker-Wittwe  Palm  geb.  Nit  hak  (f  1832)  iu  Burg
mit  600  Thlr.  begründet.  Die  Zinsen  soll  ein  Studirender  aus  der
Familie  des  ş  Ober-Bürgermeisters  Nithak  geniesten.  DieVerleihung
steht  dem  Magistrat  in  Burg  zu.
Papesche  Stipendien-Stiftung  zu  Osterwieck,
von  dem  Kaufmann  Pape  und  seiner  Gattin  geb.  Broe  1837  mit
1000  Thlr.  fundirt.  Die  Zinsen  sollen  zur  Unterstützung  bedürftiger
Schüler  und  Studireuden  und  jüngeren  Mädchen  verwendet  werden,
dergestalt,  dast  die  Zinsen  an  Schüler  und  Studirende  2  Jahre  hintereinander, ­
  und  sodann  die  Wachsten  2  Jahre  an  junge  Mädchen  bei  ihrer
Verheiratung  zur  Ausstattung  nach  den  Bestimmungen  des  Borstandeü
der  Wittwen-Stiftung  (s.  u.)  ausgezahlt  werden  sollen.  Die  Verwandten
der  Stifter  und  deren  Nachkommen  sowie  die  Verwandten  des  in  OPterwieck
  ş  Posamentierers  Stolberg  und  deren  Nachkommen  sollen  vorzugsweise ­
  Berücksichtigung  finden.
Papesche  Wittwen  Stiftung  zn  Osterwieck.
Von  den  P  ap  eschen  Eheleuten  (s.  o.)  1837  durch  Ueberweisung  eines
Hauses  mit  8  Stuben  und  16  Kammern,  Acker  und  Garten  begründet,
um  Wittwen  oder  auch  bejahrten  Ehepaaren,  die  kinderlos  sind,  oder
deren  Kinder  sich  nicht  mehr  bei  ihnen  befinden,  sowie  auch  älteren  unverheirateten ­
  Frauenzimmern,  durch  Aufnahme  in  das  Stiftungshaus
—  die  anfänglich  für  einen  geringeren,  späterhin  aber,  wenn  aus  den
Miethzinsen  ein  solches  Kapital  gesammelt  worden,  daß  die  zur  Erhaltung ­
  der  Stiftung  erforderlichen  Kosten  aus  den  Zinsen  bestritten  werden ­
  können,  gegen  Entrichtung  eines  Einkaufsgeldes  erfolgen  soll  —
Erleichterung  in  Bezug  auf  ihre  Wohnung  und  zum  Theil  auch  für
ihren  Unterhalt  zu  gewähren.  Mittelst  Testaments  der  Wittwe  Pape
von  1850  wurden  der  Anstalt  nach  4  Morgen  Acker  zugewendet.
            
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