Full text: Preußisches Landbuch

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werden sollten. Das Kapital wird bei der Haupt-Stiftunqskasse ver 
waltet (Lisco S. 85). 
Reichend erg, 
Regicrungsrath (ş 1832) vermachte der Armen-Direktion zu Berlin 
1000 Thlr., deren Zinsen an ganz hülfsbedürftige Arme, wenn die 
Noth am höchsten gestiegen, vertheilt werden sollten. Das Kapital wird 
bei der Haupt-Stiftungs-Kaffe verwaltet und der Ertrag zu extra- 
ordinairen Unterstützungen in besonders dringenden Fällen verwendet. 
Reichenheim-Böckhsches Stipendium. 
Im Oktober 1860 bei Gelegenheit der Universitäts-Jubelfeier von dem 
Kommcrzien-Nath Leonor Ne ich en he im mit 2000 Thlr. fundirt, ist 
es bestimmt, je einem Studirenden christlichen Religions-Bekenntnistes 
und einem Studirenden jüdischen Glaubens zu gleichen Theilen und 
zu gleicher Zeit verliehen zu werden. Auch Angehörige der deutschen 
Bundes-Staaten sind zur Bewerbung zugelassen. Kollator ist für jetzt 
Böckh, nach dessen Tode der Senat der Universität. Die Ver 
leihung erfolgt jedesmal zum 24. November und zwar jedesmal auf 
ein Jahr. 
George August Reichert, 
ehemaliger Proviantmeister (f 1859) hinterließ der Armen-Direktion 
zu Berlin 1500 und 500 Thlr. : von den jährlichen Zinsen sind * zu 
Zwecken der Armenpflege in der Stadt Berlin zu verwenden, ' rum 
Kapital zu schlagen. 
George Friedrich Reichert, 
Kommissionsrath (f 1843) und dessen Ehegattin, adoptirte Thiel geb. 
Auerbach, hatten in einem 1842 errichteten Testamente sich wechselseitig 
zu Universalerben eingesetzt und dabei bestimmt, daß nach dem Tode des 
lctztlebenden die Zinsen ihres alsdann vorhandenen gemeinschaftlichen 
Vermögens als „Rcichertsche Stiftung" unter Oberaufsicht und Ver 
waltung des Ministeri! der geistlichen Angelegenheiten zu gewissen 
wohlthätigen Zwecken verwendet werden sollten. Nämlich { zu Frei 
tischen für arme Studirendc an der Universität Berlin. Der Minister 
kann diese Freitische, an welchem Ausländer keinen Theil haben, ent 
weder selbst vergeben oder dieses Geschäft dem Senat der Universität 
überlassen; } zu Stipendien à 200 Thlr. jährlich für arme Studi- 
rende der Universität Berlin, mit derselben Maßgabe; zu Unter 
stützungen à 200 Thlr. jährlich auf höchstens 3 Jahre für talentvolle 
und gebildete junge Leute, welche sich der Malerei, Bildhauerei, Bau 
kunst, Musik oder Kupferstecherkunst gewidmet haben, behufs ihrer 
weitern Ausbildung, sei es auf Reisen oder in der Heimat. Ausländer 
haben auch hier keinen Theil daran. Die nähere Bestimmung wegen 
Verleihung dieser Unterstützung soll dem Minister der geistlichen An 
gelegenheiten zustehen; } gelangt an die Berliner Erwerbschuleu zur 
Unterhaltung derselben; ^ an die Armen-Direktion zur Versorgung 
verschämter Armen mit freiem Brennholze; - an dieselbe zu gleichem
	        
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