558 _ 1
werden sollten. Das Kapital wird bei der Haupt-Stiftunqskasse ver
waltet (Lisco S. 85).
Reichend erg,
Regicrungsrath (ş 1832) vermachte der Armen-Direktion zu Berlin
1000 Thlr., deren Zinsen an ganz hülfsbedürftige Arme, wenn die
Noth am höchsten gestiegen, vertheilt werden sollten. Das Kapital wird
bei der Haupt-Stiftungs-Kaffe verwaltet und der Ertrag zu extra-
ordinairen Unterstützungen in besonders dringenden Fällen verwendet.
Reichenheim-Böckhsches Stipendium.
Im Oktober 1860 bei Gelegenheit der Universitäts-Jubelfeier von dem
Kommcrzien-Nath Leonor Ne ich en he im mit 2000 Thlr. fundirt, ist
es bestimmt, je einem Studirenden christlichen Religions-Bekenntnistes
und einem Studirenden jüdischen Glaubens zu gleichen Theilen und
zu gleicher Zeit verliehen zu werden. Auch Angehörige der deutschen
Bundes-Staaten sind zur Bewerbung zugelassen. Kollator ist für jetzt
Böckh, nach dessen Tode der Senat der Universität. Die Ver
leihung erfolgt jedesmal zum 24. November und zwar jedesmal auf
ein Jahr.
George August Reichert,
ehemaliger Proviantmeister (f 1859) hinterließ der Armen-Direktion
zu Berlin 1500 und 500 Thlr. : von den jährlichen Zinsen sind * zu
Zwecken der Armenpflege in der Stadt Berlin zu verwenden, ' rum
Kapital zu schlagen.
George Friedrich Reichert,
Kommissionsrath (f 1843) und dessen Ehegattin, adoptirte Thiel geb.
Auerbach, hatten in einem 1842 errichteten Testamente sich wechselseitig
zu Universalerben eingesetzt und dabei bestimmt, daß nach dem Tode des
lctztlebenden die Zinsen ihres alsdann vorhandenen gemeinschaftlichen
Vermögens als „Rcichertsche Stiftung" unter Oberaufsicht und Ver
waltung des Ministeri! der geistlichen Angelegenheiten zu gewissen
wohlthätigen Zwecken verwendet werden sollten. Nämlich { zu Frei
tischen für arme Studirendc an der Universität Berlin. Der Minister
kann diese Freitische, an welchem Ausländer keinen Theil haben, ent
weder selbst vergeben oder dieses Geschäft dem Senat der Universität
überlassen; } zu Stipendien à 200 Thlr. jährlich für arme Studi-
rende der Universität Berlin, mit derselben Maßgabe; zu Unter
stützungen à 200 Thlr. jährlich auf höchstens 3 Jahre für talentvolle
und gebildete junge Leute, welche sich der Malerei, Bildhauerei, Bau
kunst, Musik oder Kupferstecherkunst gewidmet haben, behufs ihrer
weitern Ausbildung, sei es auf Reisen oder in der Heimat. Ausländer
haben auch hier keinen Theil daran. Die nähere Bestimmung wegen
Verleihung dieser Unterstützung soll dem Minister der geistlichen An
gelegenheiten zustehen; } gelangt an die Berliner Erwerbschuleu zur
Unterhaltung derselben; ^ an die Armen-Direktion zur Versorgung
verschämter Armen mit freiem Brennholze; - an dieselbe zu gleichem