Full text : Preußisches Landbuch

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werden  sollten.  Das  Kapital  wird  bei  der  Haupt-Stiftunqskasse  verwaltet ­
  (Lisco  S.  85).
Reichend  erg,
Regicrungsrath  (ş  1832)  vermachte  der  Armen-Direktion  zu  Berlin
1000  Thlr.,  deren  Zinsen  an  ganz  hülfsbedürftige  Arme,  wenn  die
Noth  am  höchsten  gestiegen,  vertheilt  werden  sollten.  Das  Kapital  wird
bei  der  Haupt-Stiftungs-Kaffe  verwaltet  und  der  Ertrag  zu  extraordinairen
  Unterstützungen  in  besonders  dringenden  Fällen  verwendet.
Reichenheim-Böckhsches  Stipendium.
Im  Oktober  1860  bei  Gelegenheit  der  Universitäts-Jubelfeier  von  dem
Kommcrzien-Nath  Leonor  Ne  ich  en  he  im  mit  2000  Thlr.  fundirt,  ist
es  bestimmt,  je  einem  Studirenden  christlichen  Religions-Bekenntnistes
und  einem  Studirenden  jüdischen  Glaubens  zu  gleichen  Theilen  und
zu  gleicher  Zeit  verliehen  zu  werden.  Auch  Angehörige  der  deutschen
Bundes-Staaten  sind  zur  Bewerbung  zugelassen.  Kollator  ist  für  jetzt
Böckh,  nach  dessen  Tode  der  Senat  der  Universität.  Die  Verleihung ­
  erfolgt  jedesmal  zum  24.  November  und  zwar  jedesmal  auf
ein  Jahr.
George  August  Reichert,
ehemaliger  Proviantmeister  (f  1859)  hinterließ  der  Armen-Direktion
zu  Berlin  1500  und  500  Thlr.  :  von  den  jährlichen  Zinsen  sind  *  zu
Zwecken  der  Armenpflege  in  der  Stadt  Berlin  zu  verwenden,  '  rum
Kapital  zu  schlagen.
George  Friedrich  Reichert,
Kommissionsrath  (f  1843)  und  dessen  Ehegattin,  adoptirte  Thiel  geb.
Auerbach,  hatten  in  einem  1842  errichteten  Testamente  sich  wechselseitig
zu  Universalerben  eingesetzt  und  dabei  bestimmt,  daß  nach  dem  Tode  des
lctztlebenden  die  Zinsen  ihres  alsdann  vorhandenen  gemeinschaftlichen
Vermögens  als  „Rcichertsche  Stiftung"  unter  Oberaufsicht  und  Verwaltung ­
  des  Ministeri!  der  geistlichen  Angelegenheiten  zu  gewissen
wohlthätigen  Zwecken  verwendet  werden  sollten.  Nämlich  {  zu  Freitischen ­
  für  arme  Studirendc  an  der  Universität  Berlin.  Der  Minister
kann  diese  Freitische,  an  welchem  Ausländer  keinen  Theil  haben,  entweder ­
  selbst  vergeben  oder  dieses  Geschäft  dem  Senat  der  Universität
überlassen;  }  zu  Stipendien  à  200  Thlr.  jährlich  für  arme  Studirende
  der  Universität  Berlin,  mit  derselben  Maßgabe;  zu  Unterstützungen ­
  à  200  Thlr.  jährlich  auf  höchstens  3  Jahre  für  talentvolle
und  gebildete  junge  Leute,  welche  sich  der  Malerei,  Bildhauerei,  Baukunst, ­
  Musik  oder  Kupferstecherkunst  gewidmet  haben,  behufs  ihrer
weitern  Ausbildung,  sei  es  auf  Reisen  oder  in  der  Heimat.  Ausländer
haben  auch  hier  keinen  Theil  daran.  Die  nähere  Bestimmung  wegen
Verleihung  dieser  Unterstützung  soll  dem  Minister  der  geistlichen  Angelegenheiten ­
  zustehen;  }  gelangt  an  die  Berliner  Erwerbschuleu  zur
Unterhaltung  derselben;  ^  an  die  Armen-Direktion  zur  Versorgung
verschämter  Armen  mit  freiem  Brennholze;  -  an  dieselbe  zu  gleichem
            
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