Full text: Preußisches Landbuch

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bei Oldendorf (Minden) begründet, bezweckt die Anstalt, die sonst 
durch die Verhältnisse in ihrem elterlichen Hause der Verwahrlosung 
und Gottlosigkeit preisgegebenen Kinder (Knaben) in christlichem Geiste 
/ zu ländlicher Arbeit zu erziehen und zu befähigen. Die Anstalt, welche 
vom Kirchenvorstandc geleitet wird, und 1854 abbrannte, nimmt 30 
Kinder auf, hat Grundstücke, auch durch Geschenke und letztwillige Zu- 
weudungen einige Kapitalien und besitzt seit 1855 die beschränkten Kor 
porations-Rechte. 
Rettungs-Anstalt zu Reitwein (kebuö), 
für verwahrlosete Kinder, von einer Anzahl achtbarer Bewohner der 
Gegend 1849 nach dem Muster des Rauhen Hauses bei Hamburg be 
gründet. Es sollen in demselben verwahrlosete Kinder des Kreises 
christlich und in der Weise des Familienlebens erzogen und vorzugs 
weise mit Landwirthschast beschäftigt werden. 
Rettungs-Anstalt ze Rieseuburg. 
Sie steht unter Leitung des evangel. Pfarrers Pfeil, wird durch die 
Mildthätigkeit der Kreisbewohner unterhalten und nimmt etwa 20 
Kinder auf. 
Rettung» Allstalt zu Schönbruch, 
im Kreise Friedland (Ostpreußen). Sie nimmt 30 Mädchen auf und 
erhielt 1858 Korporations-Rechte. 
RettungS Anstalt auf dem Lchmiedel bei Srmlnern. 
Sie wird durch milde Beiträge und durch Kollekten in der Rhein- 
Provinz erhalten. 
Rettungs-Anstalt zu Soest, 
für verwahrlosete Mädchen um das Jahr 1850 auf Anregung des 
Superintendenten Wiesmann von einem Verein begründet. König 
Friedrich Wilhelm IV. überwies dazu Räume in den Gebäuden des 
ehemaligen Walpurgis-Stifts. 
Rettniigü-Anstalt zu Stendal. 
Ein 1854 begründetes Institut zur Aufnahine verwahrloseter Kinder 
weiblichen Geschlechts unter 12 Jahren. Sie müssen dem Kreise Sten 
dal angehören. Die Anstalt hat 6 Stellen und besitzt ein Vermögen 
von 600 Thlr. 
RettuugShaus zu AbtShagen (Grimmen), 
1847 begründet. Enthielt im Jahre 1857 13 Mädchen. 
RettuugShaus zu Alt-Haldensleben. 
1847 von dem Rittergutsbesitzer Philipp Nathusius gestiftet für 
Kinder weiblichen Geschlechts zunächst aus den Kreisen Neuhaldeus- 
leben und Wolmirstädt; die Gemeinden zahlen für jedes Kind ein 
Pstegcgeld von 12 — 25 Thlr. Der letzte Satz ist die Regels ein 
Hülss-Verein, der sich gebildet hat, und seine Mittel meist durch eine 
jährliche Kollekte beschafft, trägt, was bei den Mädchen an diesem 
Pflegegelde fehlt. Den Rest der Kosten übernimmt die Familie des
	        
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