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Eberhard Risse,
aus Wickede, hinterließ (1859) den Gemeinden Wundern, Boßwinkel,
Echthausen und Bausenhagen (Kreises Lippstadt) 150 Thlr.: die Zinsen
sollen alljährlich für die armen Blinden dieser Gemeinden verwendet
werden.
v. Risseimann,
s. Selig-Risselmann.
Risto wsches Legat zu Kolberg.
Das Kapital betrug im Jahre 1800 2000 Thlr., deren Zinsen theils
an den Propst und Rektor zu Kolberg theils an den Prediger und
Küster zu Clannin, theils an zwei Studirende fielen.
Ristowsches Stipendium zu Köslin.
Im Jahre 1800 wurde aus den jährlichen Revenuen eines Kapitals von
500 fl. ein Studirender erhalten. Die Verleihung steht beni Ma
gistrat zu.
Ritter Akademie zu Bedburg,
auf dem Rittergute dieses Namens, errichtet von der Genossenschaft
des rheinischen ritterbürtigen Adels und verwaltet nach dem unter dem
22. Julli 1841 landesherrlich bestätigten Statut, welches das Maximum
der aufzunehmenden Zöglinge vorläufig auf 00 bestimmt. Die mit einem
Kapital von 66,500 Thlr. gegründete, mit Korporations-Rechten ver
sehene Stiftung besteht ausschließlich für die katholischen Mitglieder
der Rheinischen ritterbürtigen Ritterschaft, hat zum Zweck die standes
mäßige Erziehung ihrer Söhne, genießt mit der Ritter - Akademie zu
Brandenburg und anderen gelehrten Schulen gleiche Rechte, uiib steht
unter dem Proviuzial-Schulkollegium. Neben den Söhnen aus den
stiftenden Familien werden auch "Söhne des inländischen, nicht zur Kor
poration gehörigen Adels so wie des ausländischen deutschen Adels auf-
genomlncn, worüber in jedem einzelnen Falle das Kuratorium zu be
schließen hat. Die Aufzunehmenden müssen adeliger Geburt fein, das
zehnte Lebensjahr zurückgelegt und die zur Aufnahme in die Sexta
eines Gymnasiuuls erforderlichen Kenntnisse haben. Der Ober-Direktor
der Anstalt wird von der Genossenschaft, der zunächst vorgesetzten Be
hörde der Akademie in einer Gencral-Bersammlung gewählt und dem
Könige zur Bestätigung präseutirt. Die Genossenschaft selbst wird durch
das Kuratorium vertreten, welches ans bent Stiftungs-Rathe in corpore
besteht. Die Dotation und Erhaltung der ganzen Anstalt liegt der
Korporation des Rheinischen ritterbürtigen Adels ob. Für die Prü
fung der zur Universität zu entlassenden Zöglinge gilt das Reglement
vom 4 Juni 1834. Die Anstalt hat keine Freistellen. Prnsionaire
zahlen 300 Thlr. jährlich für Wohnung, Verpflegung, Wäsche, ärztliche
Behandlung und Unterricht. Außerdem ein für allemal 20 Thlr. Eiu-
trittsgeld, 60 Thlr. als Pauschquantum für Bettzeug und Leinwand
und 20 Thlr. Auötrittsgeld.