Full text: Preußisches Landbuch

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Eberhard Risse, 
aus Wickede, hinterließ (1859) den Gemeinden Wundern, Boßwinkel, 
Echthausen und Bausenhagen (Kreises Lippstadt) 150 Thlr.: die Zinsen 
sollen alljährlich für die armen Blinden dieser Gemeinden verwendet 
werden. 
v. Risseimann, 
s. Selig-Risselmann. 
Risto wsches Legat zu Kolberg. 
Das Kapital betrug im Jahre 1800 2000 Thlr., deren Zinsen theils 
an den Propst und Rektor zu Kolberg theils an den Prediger und 
Küster zu Clannin, theils an zwei Studirende fielen. 
Ristowsches Stipendium zu Köslin. 
Im Jahre 1800 wurde aus den jährlichen Revenuen eines Kapitals von 
500 fl. ein Studirender erhalten. Die Verleihung steht beni Ma 
gistrat zu. 
Ritter Akademie zu Bedburg, 
auf dem Rittergute dieses Namens, errichtet von der Genossenschaft 
des rheinischen ritterbürtigen Adels und verwaltet nach dem unter dem 
22. Julli 1841 landesherrlich bestätigten Statut, welches das Maximum 
der aufzunehmenden Zöglinge vorläufig auf 00 bestimmt. Die mit einem 
Kapital von 66,500 Thlr. gegründete, mit Korporations-Rechten ver 
sehene Stiftung besteht ausschließlich für die katholischen Mitglieder 
der Rheinischen ritterbürtigen Ritterschaft, hat zum Zweck die standes 
mäßige Erziehung ihrer Söhne, genießt mit der Ritter - Akademie zu 
Brandenburg und anderen gelehrten Schulen gleiche Rechte, uiib steht 
unter dem Proviuzial-Schulkollegium. Neben den Söhnen aus den 
stiftenden Familien werden auch "Söhne des inländischen, nicht zur Kor 
poration gehörigen Adels so wie des ausländischen deutschen Adels auf- 
genomlncn, worüber in jedem einzelnen Falle das Kuratorium zu be 
schließen hat. Die Aufzunehmenden müssen adeliger Geburt fein, das 
zehnte Lebensjahr zurückgelegt und die zur Aufnahme in die Sexta 
eines Gymnasiuuls erforderlichen Kenntnisse haben. Der Ober-Direktor 
der Anstalt wird von der Genossenschaft, der zunächst vorgesetzten Be 
hörde der Akademie in einer Gencral-Bersammlung gewählt und dem 
Könige zur Bestätigung präseutirt. Die Genossenschaft selbst wird durch 
das Kuratorium vertreten, welches ans bent Stiftungs-Rathe in corpore 
besteht. Die Dotation und Erhaltung der ganzen Anstalt liegt der 
Korporation des Rheinischen ritterbürtigen Adels ob. Für die Prü 
fung der zur Universität zu entlassenden Zöglinge gilt das Reglement 
vom 4 Juni 1834. Die Anstalt hat keine Freistellen. Prnsionaire 
zahlen 300 Thlr. jährlich für Wohnung, Verpflegung, Wäsche, ärztliche 
Behandlung und Unterricht. Außerdem ein für allemal 20 Thlr. Eiu- 
trittsgeld, 60 Thlr. als Pauschquantum für Bettzeug und Leinwand 
und 20 Thlr. Auötrittsgeld.
	        
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