Full text : Preußisches Landbuch

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theilhaftig  werden  :  a)  welche  seit  3  Jahren  ein  producirendcs  Gewerbe
selb>t>tändig  betrieben  haben  und  auch  ferner  sortbetreiben  wollen;  b)
welche  einen  unbescholtenen  Lebenswandel  geführt  und  ihre  hülflosc
Lage  nicht  selbst  durch  Trägheit,  unangemessenen  Aufwand,  Spielsucht,
Trunksucht  oder  andere  Laster  herbeigeführt  haben;  c)  welche  sich  nicht
un  Genusse  außerordentlicher  Unterstützung  befinden;  d)  welche  für  den
beantragten  Vorschuß  entweder  ein  genügendes  Unterpfand  oder  einen
sicheren  Bürgen  stellen  können.  Der  Magistrat  ist  berechtigt,  in  allen
nach  seniem  Ermessen  dazu  angethanen  Fällen  auch  Vorschüsse  ohne
Sicherheits-Bestellung  zu  bewilligen,  wenn  nach  dem  persönlichen  Charakter
  des  Borschnßsnchers  und  seinen  Verhältnissen  ein  Verlust  nicht
zu  befürchten  ,st  und  wenn  drei  Viertheile  der  Magistrats-Mitglieder
dafür  stimmen.  Die  Stiftung  hat  am  29.  Juni  1857  die  landesherrliche ­
  Genehmigung  erhallen,  wobei  jedoch  bestimmt  ist,  daß  der  stiftnngsgemäß
  verzinslich  ansznleihende  Kapital-Fonds  die  Summe  von
30,000  Thlr.  nie  überschreiten  darf  und  daß  für  den  Zeitpunkt,  wo
dieser  Betrag  erreicht  sein  wird,  der  kompetenten  Staats-Behörde  die
Abänderung  der  materiellen  Bestimmungen  der  Stiftungs-Urkunde  über
Ansammlung  und  Verwendung  der  aufkommenden  Zinsen  vorbehalten
bleibt.
Schmidt  sche  Stiftung  zu  Königsberg.
Von  dem  obengedachten  Dr.  Schmidt,  Regimentsarzt  a.  D.  zu  Königsberg ­
  i.  Pr.,  mittelst  Urkunde  vom  5.  Oktober  1855  zum  Besten
der  Gewerbetreibenden  dortiger  Stadt  errichtet.  Die  Zinsen  eines
Kapitals  von  3000  Thlr.  sollen  zu  zinsfreien  Darlehncn  an  Gewerbetreibende ­
  (Schanker  und  Handeltreibende  ausgenommen),  welche  durch
Unglücksfälle  und  nicht  durch  eigene  Schuld  in  Verlegenheit  gerathen
sind,  verwendet  werden.  Von  bm  zurückgezahlten  Vorschüssen  soll  die
Hälfte  jedesmal  zum  Kapital  gcschlageit  werden,  bis  letzteres  die  Höhe
von  50,000  Thlr.  erreicht.  ,  fi :  -nr  •
Karl  Gottsr.  Ferd.  Schiüidt,
Kommerzicnrath  (+  zu  Görlitz  1854),  rief  schon  bei  Lebzeiten  mehrere
gemeinnützige  Stiftungen  ins  Leben  (s.  Gcfindcbelohnungs  -  Fonds
Görlitzcr  Stiftung  zur  Gewährung  von  Darlehnen  rc.).  Schließlich
setzte  er  der  Stadt  zn  einer  Anstalt  für  Blinde  10,000  Thlr.,  für  die
Anstalt  zur  Besserung  verwahrloster  Knaben  2000  Thlr.,  zu  verschiedenen ­
  wohlthätigen  Zwecken,  namentlich  zu  einer  Stiftung  zur  Prämiirung
  treuer  Dienstboten  und  zur  Unterstützung  verarmter  Tuchmacher
6000  Thlr.,  zn  Schnl-Prämien  und  resp.  zu  einem  Volksschulfeste
2000  Thlr.  aus;  die  letztere  Summe,  indem  der  Testator,  ein  Menschenfreund, ­
  schon  bei  Lebzeiten  sich  eine  Freude  daraus  gemacht  hatte,  die
Zöglinge  der  Volksschulen  zu  prämiircn  und  ihnen  jährlich  ein  Fest  zn
bereiten.
Mathias  Schmidt,
Rentier  zu  Köln  (f  1843)  leg  irte  der  Armen-Schule  der  Pfarre  zu
St.  Aposteln  4000  Thlr.,  deren  Anfall  erster  später  eingetreten  ist.
            
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