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Schumann,
Erzpriester zu Rastenburg, lcgirte (1763, 1770) 4200 Fl. zu dem
Hwcck, daß wenn von seiner oder seiner Gattin Familie sich geschickte
junge Leute zum Stndiren fänden, diese die Zinsen als Stipendium
genießen sollten. Nächstdem sollen drei Studirende der Theologie,
welche aus Rastenburg oder der dortigen Diözese gebürtig, und unter
solchen vorzüglich die' Söhne armer Prediger, Schullehrer und^Präcentoren,
vorzüglicher aber noch die, welche ans der Rastenburger schule
vorbereitet, auf zwei Jahre in oen Genuß von 20 Thlr. kommen.
Das Kapital betrug im Jahre 1838 (Koch ll. 557) 1360,
dessen Zinsen, mit 45 Thlr., an brei. Stipendiaten vertheilt wurden.
Schummelsche Şchlckêttwenkasse zu Breslau.
Ein schlesisches Institut, zu welchem der Beitritt Lehrern aller Kategorien
ohne Rücksicht auf das christliche Bekenntniß freisteht. Das
Institut hatte 1858 ein Vermögen von 14,000 Thlr.; unterstützt
wurden 100 Wittwen mit 627 Thlr. Unter dem Vermögen befinden
sich einige Legate von Grabs, Menzel, Sachs, v. Löwenheim
u. A. Vgl. Schnllehrer-Wittwenkasse zn Breslau.
Schnnksche Stiftung,
im Jahre 1857 aus dem Nachlasse der zn Pusfendorf (Geilenkirchen)
ş Marie Sybille Schunk errichtet. Das Objekt bestand in einer
Acker-Parzelle von 1500 Thlr. Werth zu Puffeudorf. Von den Revenüen
sollen jährlich zwei arme Kinder des Orts bei ihrer ersten
Kommunion gekleidet und 100 Scheffel Kohlen unter die Armen vertheilt
werden; der Rest soll denjenigen Armen zu Gute kommen, welche
den gestifteten Anniversarien und Lesemesien für die rc. Schunk beiwohnen
würden.
Schunksches Legat
bei der Barfüßer-Kirche zn Erfurt ; die Zinsen kommen mit 11—12
Thlr. jährlich einer geistlichen Wittwe zu Gute.
Ş ch u r i ch t,
Auktions-Kommissarius und Gerichts-Taxator zu Jüterbog (t 1857)
sehte den Armen und Schulen des Orts 1500 Thlr. mit der Bestimmung
aus, daß die Zinsen von 500 Thlr. jährlich zu Weihnachten als
eine Spende all die Armen vertheilt, von den übrigen Zinsen jährlich
10 Thlr. an zwei arme fleißige Kinder zur Beschaffung von Kleidungsstücken
bei der Einsegnung vertheilt, der Rest zu Schul-Präinien verwendet
werde. Sein übriges-Vermögeu im Betrage von 6500 Thlr.
vermachte Erblasser der Stadt mit der Bestimmung, dasselbe nach Verlauf
von 10 Jahren, innerhalb deren die Zinsen zum Kapital zn schlagen,
zur Errichtung eines Krankenhauses oder Hospitals oder beider
Institute zugleich zu verwenden.
Schuster-Begräbnißkasse zu Wernigerode,
1759 errichtet. Sie zahlt 19j Thlr. Begräbnißgeld und hat 1250