Full text : Preußisches Landbuch

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jede  jährlich  mit  36  Thlr.  unterstützt  werden  sollen  und  der  jedesmalige ­
  Rendant  ein  Honorar  von  112  Thlr.,  zugleich  für  Schreibmaterial ­
  rc.,  bezieht.  Die  Stiftung  steht  unter  Verwaltung  des  Magistrats. ­

Schweitzersche  Stiftung  zu  Breslau.
Der  Partikulier  August  Schweitzer  (f  9.  Mai  1848)  überwies  dem
Magistrat  zu  Breslau  a)  3000  Thlr.  in  Staats-Schuldscheinen,  deren
Zinsen  alljährlich  zu  gleichen  Theilen  an  40  anständige  und  moralisch
Ute  städtische  Hausarme,  zur  Hälfte  christlichen,  zur  Hälfte  jüdischen
Glaubens  an  seinem  Sterbetage  vertheilt  werden  sollen;  b)  ein  gleiches
Kapital  zu  einer  immerwährenden  Stiftung,  das  jedoch  damals  noch
mit  einem  Nießbrauch  behaftet  war.  Nach  dem  Ableben  der  Nicßbraucherin
  sollen  von  den  aufkommenden  Zinsen  zwei  jüdische  arme
Waisenknaben,  welche  ein  Handwerk  erlernen  wollen,  oder  ein  armer
jüdischer  Waisenknabe,  welcher  eine  Kunst  erlernen  will,  unterstützt
werden.
Schweitzersche  Stiftung  zu  Landsberg  (Oppeln).
Der  vorhin  gedachte,  in  Breslau  f  August  Schweitzer  hinterließ
dem  Magistrat  zu  Landsberg  4000  Thlr.,  aus  deren  Zinsen  an  besonders ­
  bestimmten  Tagen  jeden  Jahres  10  jüdische  arme  Leute  des
Orts  unterstützt  werden  sollen.
Schwenckesches  Stipendium,
Eine  alte  Stiftung  der  Stadt  Kalbe  a.  S.  (Hermes  II.  48.)

Gräfin  v.  Şckiwerin,
geb.  v.  Ammon  (t  1795)  begründete  eine  Stiftung,  von  welcher  LiSco
(S.  162)  folgende  Notiz  giebt:  „Die  Zinsen  von  70,817  Thlr.  sollen,
und  zwar  t  den  Gliedern  der  Familie  v.  Ammon,  wenn  sie  bcdürftlg
  sind,  zufallen,  und  £  m  hülfsbedürftige  Knrandcn  gezahlt  werden.
Der  erste-  Fall  ist  bis  jetzt  noch  nicht  eingetreten  und  durch  Kapitalien""? ­
  1C " er  brei  vertheile  ist  die  jetzig«  Kapitalshöhe  herbeigeführt,
à  der  Rechnungslegung  im  Oktober  jeden  Jahres  worden  die  Uuterwì'xì?*"
  m  lästige  Kuranden  gezahlt,  es  müssen  von  des  Bier-Jabre
  1837  îͰşien  vorlveg  berichtigt  werden;  es  bettugcn  im
steigen.  Das  ganze  Vermögen  wird  im  Depositorium  des  Pupillcn-Kolleglums
  verwaltet,  und  dies  Kollegium  ist  Erbe  und  Executor
testament,,  und  hat  als  solcher  den  oben  erwähnten  vierten  Theil  der
Zmscn  oder  Nutzungen  des  Gesammt»Kapitals  tinzubehalten  und  zu
verwenden."

Gräflich  Schwerinsche  Stipendien-Stiftung  zu  Alt-LandSberg.
Errichtet  1691.  Das  Stipendium  beträgt  140  Thlr.  und  wird  an
vir  ^ohne  der  zur  Stipendiatenkasse  gehörigen  10  Prediger  der  ehe-
            
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