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wißheit lohnenden Erwerbes zu geben und sie vom Betteln abzuhalten.
Sie fertigen Leib- und Bettwäsche rc. an und wohlthätige Einwohner
zeichnen monatliche Beiträge, wofür sie gegen einen billigeren, als den
gewöhnlichen Ladenpreis in offenen Geschäften die ihnen, sei es zum
Gebrauch fürs eigene Gesinde, sei es zn Geschenken oder zu billigerer
Erwerbung für würdige arme Familien gefälligen Artikel zum Betrage
der eingezahlten Summe entnehmen können. Für fleißige Arbeiterinnen,
die bei großer Familie durch ihrer Hände Arbeit das Erforderliche
nicht beschaffen können, sotten Prämien gewährt werden. Seit 1802
ist die Beschäftigung auch auf Männer ausgedehnt, welche mit Stroü-
flechten beschäftigt werden.
Siegfried Beschütz,
Kaufmann, und dessen Ehefrau Philippine geb. Brandenburg be
gründeten bei der Alterversorgungs-Anstalt der jüdischen Gemeinde zu
Berlin (s. d.) eine Special-Stiftnng für zwei Hospitaliten. Nach der
Urkunde vom 6. Februar 1855 soll das Stiftungs-Kapital so viel be
tragen, daß die Zinsen jährlich 216 Thlr. ergeben.
B es tausche Stiftung.
Dr. Matthäus Be skan zu Torgau legirte 200 mfl. zu einem Sti
pendium bei der damalige» Universität Wittenberg (jetzt Halle-Wittcn-
berg) im Betrage von jährlich etwa 32 Thlr. Das Denominations-
recht steht den Verwandten des ehemaligen Propstes in Kemberg, M.
Matthäus Blochin g er, und des Rathsmitgliedcs zu Torgau, Bartho
lomäus Fuhrmann, zu, so daß diese Familien wechselsweisc alle vier
Jahre einen Perzipienten aus ihrer Mitte zu ernennen haben, welcher
jedoch, wenn er nicht mit einem Zeugnisse der Tüchtigkeit schon ver
sehen ist, sich vor Erlangung des Benefizi! einer Prüfung zu unter
werfen hat. (Koch II. 443.)
Besseruugs- und Bewahr-Anstalt zu St. Paulin.
Von dem Bischof Arnaldi zu Trier im Jahre 1857 aus ihm ge
machten Schenkungen für die Diöces Trier gegründet und von barm
herzigen Schwestern des Ordens vom guten Hirten geleitet. Das In
stitut hat gleich andern in der Rhcinprovinz und Westphalen bestehen
den Besserungs- und Bewahr-Anstalten für weibliche Personen den
Zweck, solchen Individuen eine Zufluchtsstätte zu gewähren, welche ent
weder schon sittlich gesunken sind oder in Gefahr schweben, einem leicht
sinnigen Leben anheimzufallen, mit durch zweckmäßige Beschäftigung und
religiöse Uebungen auf deren Besserung einzuwirken und dieselben zu
nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft zu machen. Auch verwahrloste
Kinder finden Aufnahme zum Zweck der Erziehung und werden diesel
ben von jenen Personen völlig getrennt. Nur solche werden aufge
nommen,-welche entweder von freien Stücken darum bitten, oder von
deren Eltern respektive Stellvertretern oder von der gesetzlichen Obrig
keit der Anstalt übergeben werden. Wünscht eine solche Person nach
ihrer Aufnahme wieder auszutreten und bleibt ungeachtet aller liebe-