Full text: Preußisches Landbuch

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wißheit lohnenden Erwerbes zu geben und sie vom Betteln abzuhalten. 
Sie fertigen Leib- und Bettwäsche rc. an und wohlthätige Einwohner 
zeichnen monatliche Beiträge, wofür sie gegen einen billigeren, als den 
gewöhnlichen Ladenpreis in offenen Geschäften die ihnen, sei es zum 
Gebrauch fürs eigene Gesinde, sei es zn Geschenken oder zu billigerer 
Erwerbung für würdige arme Familien gefälligen Artikel zum Betrage 
der eingezahlten Summe entnehmen können. Für fleißige Arbeiterinnen, 
die bei großer Familie durch ihrer Hände Arbeit das Erforderliche 
nicht beschaffen können, sotten Prämien gewährt werden. Seit 1802 
ist die Beschäftigung auch auf Männer ausgedehnt, welche mit Stroü- 
flechten beschäftigt werden. 
Siegfried Beschütz, 
Kaufmann, und dessen Ehefrau Philippine geb. Brandenburg be 
gründeten bei der Alterversorgungs-Anstalt der jüdischen Gemeinde zu 
Berlin (s. d.) eine Special-Stiftnng für zwei Hospitaliten. Nach der 
Urkunde vom 6. Februar 1855 soll das Stiftungs-Kapital so viel be 
tragen, daß die Zinsen jährlich 216 Thlr. ergeben. 
B es tausche Stiftung. 
Dr. Matthäus Be skan zu Torgau legirte 200 mfl. zu einem Sti 
pendium bei der damalige» Universität Wittenberg (jetzt Halle-Wittcn- 
berg) im Betrage von jährlich etwa 32 Thlr. Das Denominations- 
recht steht den Verwandten des ehemaligen Propstes in Kemberg, M. 
Matthäus Blochin g er, und des Rathsmitgliedcs zu Torgau, Bartho 
lomäus Fuhrmann, zu, so daß diese Familien wechselsweisc alle vier 
Jahre einen Perzipienten aus ihrer Mitte zu ernennen haben, welcher 
jedoch, wenn er nicht mit einem Zeugnisse der Tüchtigkeit schon ver 
sehen ist, sich vor Erlangung des Benefizi! einer Prüfung zu unter 
werfen hat. (Koch II. 443.) 
Besseruugs- und Bewahr-Anstalt zu St. Paulin. 
Von dem Bischof Arnaldi zu Trier im Jahre 1857 aus ihm ge 
machten Schenkungen für die Diöces Trier gegründet und von barm 
herzigen Schwestern des Ordens vom guten Hirten geleitet. Das In 
stitut hat gleich andern in der Rhcinprovinz und Westphalen bestehen 
den Besserungs- und Bewahr-Anstalten für weibliche Personen den 
Zweck, solchen Individuen eine Zufluchtsstätte zu gewähren, welche ent 
weder schon sittlich gesunken sind oder in Gefahr schweben, einem leicht 
sinnigen Leben anheimzufallen, mit durch zweckmäßige Beschäftigung und 
religiöse Uebungen auf deren Besserung einzuwirken und dieselben zu 
nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft zu machen. Auch verwahrloste 
Kinder finden Aufnahme zum Zweck der Erziehung und werden diesel 
ben von jenen Personen völlig getrennt. Nur solche werden aufge 
nommen,-welche entweder von freien Stücken darum bitten, oder von 
deren Eltern respektive Stellvertretern oder von der gesetzlichen Obrig 
keit der Anstalt übergeben werden. Wünscht eine solche Person nach 
ihrer Aufnahme wieder auszutreten und bleibt ungeachtet aller liebe-
	        
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