Full text: Preußisches Landbuch

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Ministerial-Direktor v. Delbrück) bis zum 15. Juli jeden Jahres schrift 
lich einzureichen. Das Vermögen der Stiftung belief sich 1862 auf 
95.000 Thlr. ; 13 junge Leute genossen ein Stipendium von 200 Thlr. 
jährlich, verbunden mit freiem Unterricht im K. Gewerbe-Institut. 
v. Sey blitz-K alne insche Stiftung zu Königsberg. 
Ein Fräulcinstift, begründet von der Ober-Hofmeisterin v. Seydlitz 
geb. v. K a ln e in und bestimmt für Damen aus der Nachkommenschaft 
ihrer Geschwister. 
Seylersches Waisenhaus zu Wüste-Waltersdorf. 
Von dem Kaufmann Gottfr. Seyler (t 1822) und dessen Gattin geb. 
Wieland für arme Waisen beiderlei Geschlechts vom 6—14 Jahre 
aus den Ortschaften der Herrschaft gestiftet und am 30. März 1811 
eingeweiht. Der Kostenaufwand für Grundstücke, Gebäude und innere 
Einrichtung betrug 7500 Thlr., der Stiftungsfonds 22,500 Thlr. Die 
Anstalt gewährt den Kindern Unterricht, Erziehung, Pflege, Kleidung 
und Beköstigung; die Knaben werden bei Handwerkern, die Mädchen 
im Dienste oder bei der Weberei untergebracht. Im Jahre 1836, bei 
der 25 jährigen Stiftungsfeier, war das Stiftungs-Kapital bereits auf 
37.000 Thlr. angewachsen. Die Kinder haben eine besondere Arbeits 
und Sparkasse, aus welcher sic, bei tadelloser Führung, die Knaben zur 
Erlernung eines Handwerks, die Mädchen zu ihrer Ausstattung eine 
besondere Unterstützung erhalten. 
Shillings Armcn-Stiftung zu Emmerich. 
Sie unterstützt und verpflegt arme Leute in einem dazu bestimmten 
Haufe und hat 1700 Thlr. Fonds. 
Gebr. Karl und Christian Herrm. Siebel, 
zu Barmen, wendeten (1862) der ev. Gemeinde in Unter-Barmen zur 
Berrnehrung der Prediger-Gehälter 1500 und zur Vertheilung der 
Zinsen an fromme Arme 1000 Thlr., dem Krankenhause in Barmen 
1000 und der reformirten Kirchengemeinde zu Gemarke 6500 Thlr. zu. 
SiebenbÜrgischcS Stipendium, 
1626 von dem Kurfürsten Georg Wilhelm bei Gelegenheit der Ver 
mählung seiner Schwester, der Prinzessin Elisabeth, mit dem Fürsten 
von Siebenbürgen, Bcthlcn Gabor, gestiftet für zwei Studirende der 
Theologie mit je 80 Thlr., zunächst für Zöglinge des reformirten 
Kirchen-Kollegiums zu Enyed in Siebenbürgen bestimmt. Den Söh 
nen Prcuß. Unterthanen, die Theologie stndiren, kann zwar das Sti 
pendium bewilligt werden in dem Falle, wenn keine Siebenbürgische 
Kompetenten vorhanden sind, und nur auf so lange, bis solche sich 
melden und zur Erlangung des Stipendiums fähig befunden sind. Die 
Verwaltung und Verleihung ist dem Direktorium des mons pietatis 
übertragen. Der Genuß der Stipendien ist nicht an den Aufenthalt auf 
einer bestimmten Preußischen Universität gebunden, auch soll seit 1836 
kein Unterschied zwischen den bisherigen evangelischen Konfessionen nach
	        
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