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Ministerial-Direktor v. Delbrück) bis zum 15. Juli jeden Jahres schrift
lich einzureichen. Das Vermögen der Stiftung belief sich 1862 auf
95.000 Thlr. ; 13 junge Leute genossen ein Stipendium von 200 Thlr.
jährlich, verbunden mit freiem Unterricht im K. Gewerbe-Institut.
v. Sey blitz-K alne insche Stiftung zu Königsberg.
Ein Fräulcinstift, begründet von der Ober-Hofmeisterin v. Seydlitz
geb. v. K a ln e in und bestimmt für Damen aus der Nachkommenschaft
ihrer Geschwister.
Seylersches Waisenhaus zu Wüste-Waltersdorf.
Von dem Kaufmann Gottfr. Seyler (t 1822) und dessen Gattin geb.
Wieland für arme Waisen beiderlei Geschlechts vom 6—14 Jahre
aus den Ortschaften der Herrschaft gestiftet und am 30. März 1811
eingeweiht. Der Kostenaufwand für Grundstücke, Gebäude und innere
Einrichtung betrug 7500 Thlr., der Stiftungsfonds 22,500 Thlr. Die
Anstalt gewährt den Kindern Unterricht, Erziehung, Pflege, Kleidung
und Beköstigung; die Knaben werden bei Handwerkern, die Mädchen
im Dienste oder bei der Weberei untergebracht. Im Jahre 1836, bei
der 25 jährigen Stiftungsfeier, war das Stiftungs-Kapital bereits auf
37.000 Thlr. angewachsen. Die Kinder haben eine besondere Arbeits
und Sparkasse, aus welcher sic, bei tadelloser Führung, die Knaben zur
Erlernung eines Handwerks, die Mädchen zu ihrer Ausstattung eine
besondere Unterstützung erhalten.
Shillings Armcn-Stiftung zu Emmerich.
Sie unterstützt und verpflegt arme Leute in einem dazu bestimmten
Haufe und hat 1700 Thlr. Fonds.
Gebr. Karl und Christian Herrm. Siebel,
zu Barmen, wendeten (1862) der ev. Gemeinde in Unter-Barmen zur
Berrnehrung der Prediger-Gehälter 1500 und zur Vertheilung der
Zinsen an fromme Arme 1000 Thlr., dem Krankenhause in Barmen
1000 und der reformirten Kirchengemeinde zu Gemarke 6500 Thlr. zu.
SiebenbÜrgischcS Stipendium,
1626 von dem Kurfürsten Georg Wilhelm bei Gelegenheit der Ver
mählung seiner Schwester, der Prinzessin Elisabeth, mit dem Fürsten
von Siebenbürgen, Bcthlcn Gabor, gestiftet für zwei Studirende der
Theologie mit je 80 Thlr., zunächst für Zöglinge des reformirten
Kirchen-Kollegiums zu Enyed in Siebenbürgen bestimmt. Den Söh
nen Prcuß. Unterthanen, die Theologie stndiren, kann zwar das Sti
pendium bewilligt werden in dem Falle, wenn keine Siebenbürgische
Kompetenten vorhanden sind, und nur auf so lange, bis solche sich
melden und zur Erlangung des Stipendiums fähig befunden sind. Die
Verwaltung und Verleihung ist dem Direktorium des mons pietatis
übertragen. Der Genuß der Stipendien ist nicht an den Aufenthalt auf
einer bestimmten Preußischen Universität gebunden, auch soll seit 1836
kein Unterschied zwischen den bisherigen evangelischen Konfessionen nach