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„Aachener Verein zur Beförderung der Arbeitsamkeit" gewährt der
Anstalt einen Zuschuß von ca. 270 Thlr.
Speise-Verein für Arme zu Görlitz.
Er besteht seit 1854, bezweckt. Armen eine billige und nahrhafte Suppe
zu verschaffen, und, so weit die Mittel reichen, auch unentgeltlich
Speisen zu vertheilen. Die Mittel werden durch freiwillige Gaben
aufgebracht und es sind verwendet 1859 596 Thlr., 1860 566 Thlr.,
1861 530 Thlr.
Spende zu Sömmerda,
eine aus zehn einzelnen Stiftungen bestehende Anstalt für kirchliche,
Schul- und Armen - Zwecke. Das Kapital-Vermögen betrug 1862
11,000 Thlr.
Spend- und Waisenhaus zu Danzig.
eine selbstständige milde Stiftung alter Zeit für arme Kinder. Das
Haus nimmt 160 Kinder aus, hat ansehnliche Vermächtniffe von
Flachshaar, Gorges, N. C. Meyer, D. A. Schliessen, C.
G. Schulz u. A., und erhält einen Zuschuß Seitens der Stadt.
Spenersche Stiftung für Katechumenen ln Berlin.
Jahre 1835 gelegentlich der 200jährigen Feier der Geburt des
Propstes Spener gegründet zum Zweck der Bekleidung armer Kate
chumenen bei der St. Nikolai- und St. Marien-Gemeinde. Der Fonds
betrug 300 Thlr., hat aber durch Sophie Spener (s. d. A.) eine
Bermchrung erhalten.
Sophie Spener,
geb. Decker (+ 1847 zu Berlin), Wittwe des Buchhändlers Spener,
bestimmte letztwillig 103,000 Thlr. zu einer Stiftung, welche den
Namen „die Spenersche Stiftung" führen und deren Zins-Ertrag 1)
mit è zur Unterstützung hülfsbedürftiger junger Leute in der Periode
der Vorbereitung zu einem selbstständigen Lebcnsberufe, 2) mit i zur
Unterstützung hülfsbedürftiger bejahrterer Personen verwendet werden
soll. Desgleichen vermachte Frau Spener aus der vorgedachten
Stiftung der bei der Nikolai-Kirche in Berlin bestehenden „Philipp
Jakob Spenersche» Stiftung" (s. o.) eine jährliche Rente von 150
A/', welche theils zur Unterhaltung und Beaufsichtigung des an der
Aikolar-Kirche befindlichen Begräbnißplatzcs des f Spener und des
Buchhändlers Hau de, theils zur Ausstattung arnicr Kinder der Ni-
ļolal-Gemcillde mit anständiger Kleidung für die Konsirmation ver
wendet werden soll. Die Fonds befinden sich im Depositoriupr des
Kgl. Stadtgerichts; der jedesmalige jüngste Rath im Plenum des letz-
tern besorgt die darauf bezüglichen Geschäfte gegen eine Remuneration.
Die Verwalter der Stiftung (Josephy rc.) bestimmen nach Zuziehung
des Ehren-Vormunds, welche Unterstützung, der Summe nach, auf wie
lange, und welchem Individuum zu gewähren ist; sic sind hierbei an
keinen Unterschied des Geschlechts, des Standes oder der Religion ge
bunden. Ein Verzeichniß der gewährten Unterstützungen wird — blos