fullscreen: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 189 
als Sohn einer Tochter Philipps des Schönen Ansprüche auf 
die Herrschaft Frankreichs; wir wissen, wie er seit der Mitte 
der dreißiger Jahre auch deutsche Bundesgenossen, darunter 
den Kaiser Ludwig gewanni. Konnte nun Flandern in 
diesem großen Gegensatze der westeuropäischen Mächte neutral 
bleiben? 
In Gent war im Jahre 1337 ein neuer Aufstand gegen 
das gänzlich französierende und französischem Blute entstam⸗ 
mende Grafengeschlecht der Dampierres ausgebrochen, und bald 
hatte er sich auch auf die andern Städte verbreitet. An der 
Spitze der Bewegung stand einer der größten vlamischen Staats⸗ 
männer, der Genter Jacob van Artevelde. In der That ver—⸗ 
suchte er es zunächst, im Jahre 1838, gegenüber Frankreich 
wie England mit einer Neutralitätserklärung des Landes. 
Aber hieß das nicht schon sich vom französischen Lehnsherrn 
abwenden? Im Jahre 1340 haben die Vlamen Edward III. 
als französischem König gehuldigt; und von nun ab schlugen 
fie gegen Frankreich und ihren Grafen zugleich die Schlachten 
Englands. Im Innern aber begründete Jacob van Artevelde 
eine höchst eigenartige Verfassung. Flandern erschien jetzt in drei 
Bezirke geteilt, die unter den drei Gliedern Gent, Brügge und 
Jeperen standen. Jedes dieser Glieder hatte in seinem Bezirke 
die militärische Oberhoheit, ernannte die Schöffen in den 
kleineren Städten oder versuchte dies wenigstens zu thun, und 
setzte in verdächtigen Städten Statthalter (Ruwarts oder Be⸗ 
leeders). Außerdem beanspruchten alle drei Glieder eine Art 
Gerichtshoheit über das ganze Land. An ihrer Spitze aber 
stand Jacob als Ruwart von Flandern, völlig im Sinne eines 
republikanischen Präsidenten, ohne Rücksichtnahme auf die gräf— 
lichen Rechte, und versuchte der neubegründeten Verfassung eine 
Ausdehnung auch über die Städte des Artois und Brabants 
zu geben. 
Es waren weitsichtige Pläne, die Ersolg nur bei voller 
Einigkeit der zusammengefaßten städtischen Republiken haben 
1S. oben S. 101.
	        
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