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und der unterm 27. September 1841 die landesherrliche Bestätigung
erlangt hat.
Stiftungs-Fonds für Schulzivrcke zu Bartenstein.
Er hat 4900 Thlr. Vermögen und an Einkünften davon jährlich
245 Thlr.
Stiftungskasse der Stadtkirche zu Wittenberg.
Sie hat 23,654 Thlr. Kapitalien, deren Zinsen mit 998 Thlr. zu
Stipendien und andern wohlthätigen Zwecken bestimmt sind.
Stipendien-Fonds der ehemaligen Jmmediat-Kommission zur Bertheiluna von
Prämien auf Staatsschuldscheine.
Aus dem Fonds von 7250 Thlr. in Staatsschuldscheinen, welche die
Jmmediat-Kommission zur Bcrtheilung von Prämien auf Staatsschuld
scheine aus den bis 1. Juli 1822 nicht erhobenen Prämien der Iste»
Ziehung der Staatsschuldschein-Prämienvertheilung einkaufen ließ, wur
den jährlich 290 Thlr. Zinsen erhoben, und davon zufolge Stiftungs
Urkunde vom 13. Oktober 1822, landesherrlich bestätigt am 2. Nov.
1822, 4 Stipendien à 50 Thlr. und zwei à 45 Thlr. gezahlt. Die
Stipendien sind für hülfsbcdürftige Jünglinge, welche auf der Univer-
şität zu Berlin cv. Theologie studiren, Preußen sind, und glaubhafte
Zeugnisse von ihrem Fleiß und ihrer Führung beibringen. Die Sti
pendien werden zunächst auf ein halbes Jahr bewilligt, es kann aber
der Genuß bis auf sechs Semester ausgedehnt werden. Kollatoren
sind nach dem Abgänge der Mitglieder der Prämien-Kommission der
Bischof in der Kurmark oder in deffen Erntangelung der älteste Propst
don Berlin, der Rektor der Universität, und der Vorsteher der Civil-
Ņ)aisenanstalt zu Potsdam. (Lises S. 265.)
Stipendien Fonds für studirende Griechen zu Berlin.
Bon einem Verein angesammelt, in Staatsschuldscheinen angelegt, ist
der Zinsen-Ertrag zufolge Kabinets-Ordre vom 2. September 1830
Zu einem Stipendium für einen in Berlin ştudirenden Griechen be
stimmt. Ist daö Stipendium nicht vergeben, so werden die Zinsen
lapitalisirt, bis daö Stipetldium 300 Thlr-» beträgt; weitere Ueberfchüsie
Können sodann zu Reisegeldern der Stipendiaten verwendet werden.
Die Verleihung hat der Minister der gcistl. Angelegenheiten (Lisca 265).
Stipendieii'Fondö für studirende Waldenser.
Ņom König Friedrich Wilhelm Hl. im Jahre 1832 für zwei junge
Waldenser, die sich den ev. theologischen Studien widmen, begründet,
^edes Stipendium beträgt 250 Thlr. und wird auf 5 Jahre bewilligt.
Der Bestimmung des Königs zufolge sollen die nach Berlin kommen
den Waldenser mit jener Unterstützung zunächst 2 Jahre das franzö-
stsche Gymnasium besuchen, in dieser Zeit, so viel nöthig, die deutsche
Sprache erlernen und dann 3 Jahre ans der Universität zu Berlin
Theologie studiren. Die Oberaufsicht über diese Angelegenheit führt
der Minister der geistlichen Angelegenheiten. (Lisco S. 296.)