Full text : Preußisches Landbuch

685

und  der  unterm  27.  September  1841  die  landesherrliche  Bestätigung
erlangt  hat.
Stiftungs-Fonds  für  Schulzivrcke  zu  Bartenstein.
Er  hat  4900  Thlr.  Vermögen  und  an  Einkünften  davon  jährlich
245  Thlr.
Stiftungskasse  der  Stadtkirche  zu  Wittenberg.
Sie  hat  23,654  Thlr.  Kapitalien,  deren  Zinsen  mit  998  Thlr.  zu
Stipendien  und  andern  wohlthätigen  Zwecken  bestimmt  sind.
Stipendien-Fonds  der  ehemaligen  Jmmediat-Kommission  zur  Bertheiluna  von
Prämien  auf  Staatsschuldscheine.
Aus  dem  Fonds  von  7250  Thlr.  in  Staatsschuldscheinen,  welche  die
Jmmediat-Kommission  zur  Bcrtheilung  von  Prämien  auf  Staatsschuldscheine ­
  aus  den  bis  1.  Juli  1822  nicht  erhobenen  Prämien  der  Iste»
Ziehung  der  Staatsschuldschein-Prämienvertheilung  einkaufen  ließ,  wurden ­
  jährlich  290  Thlr.  Zinsen  erhoben,  und  davon  zufolge  StiftungsUrkunde ­
  vom  13.  Oktober  1822,  landesherrlich  bestätigt  am  2.  Nov.
1822,  4  Stipendien  à  50  Thlr.  und  zwei  à  45  Thlr.  gezahlt.  Die
Stipendien  sind  für  hülfsbcdürftige  Jünglinge,  welche  auf  der  Univerşität
  zu  Berlin  cv.  Theologie  studiren,  Preußen  sind,  und  glaubhafte
Zeugnisse  von  ihrem  Fleiß  und  ihrer  Führung  beibringen.  Die  Stipendien ­
  werden  zunächst  auf  ein  halbes  Jahr  bewilligt,  es  kann  aber
der  Genuß  bis  auf  sechs  Semester  ausgedehnt  werden.  Kollatoren
sind  nach  dem  Abgänge  der  Mitglieder  der  Prämien-Kommission  der
Bischof  in  der  Kurmark  oder  in  deffen  Erntangelung  der  älteste  Propst
don  Berlin,  der  Rektor  der  Universität,  und  der  Vorsteher  der  Civil-Ņ)aisenanstalt
  zu  Potsdam.  (Lises  S.  265.)
Stipendien  Fonds  für  studirende  Griechen  zu  Berlin.
Bon  einem  Verein  angesammelt,  in  Staatsschuldscheinen  angelegt,  ist
der  Zinsen-Ertrag  zufolge  Kabinets-Ordre  vom  2.  September  1830
Zu  einem  Stipendium  für  einen  in  Berlin  ştudirenden  Griechen  bestimmt. ­
  Ist  daö  Stipendium  nicht  vergeben,  so  werden  die  Zinsen
lapitalisirt,  bis  daö  Stipetldium  300  Thlr-»  beträgt;  weitere  Ueberfchüsie
Können  sodann  zu  Reisegeldern  der  Stipendiaten  verwendet  werden.
Die  Verleihung  hat  der  Minister  der  gcistl.  Angelegenheiten  (Lisca  265).
Stipendieii'Fondö  für  studirende  Waldenser.
Ņom  König  Friedrich  Wilhelm  Hl.  im  Jahre  1832  für  zwei  junge
Waldenser,  die  sich  den  ev.  theologischen  Studien  widmen,  begründet,
^edes  Stipendium  beträgt  250  Thlr.  und  wird  auf  5  Jahre  bewilligt.
Der  Bestimmung  des  Königs  zufolge  sollen  die  nach  Berlin  kommenden ­
  Waldenser  mit  jener  Unterstützung  zunächst  2  Jahre  das  französtsche
  Gymnasium  besuchen,  in  dieser  Zeit,  so  viel  nöthig,  die  deutsche
Sprache  erlernen  und  dann  3  Jahre  ans  der  Universität  zu  Berlin
Theologie  studiren.  Die  Oberaufsicht  über  diese  Angelegenheit  führt
der  Minister  der  geistlichen  Angelegenheiten.  (Lisco  S.  296.)
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.