Full text: Preußisches Landbuch

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und der unterm 27. September 1841 die landesherrliche Bestätigung 
erlangt hat. 
Stiftungs-Fonds für Schulzivrcke zu Bartenstein. 
Er hat 4900 Thlr. Vermögen und an Einkünften davon jährlich 
245 Thlr. 
Stiftungskasse der Stadtkirche zu Wittenberg. 
Sie hat 23,654 Thlr. Kapitalien, deren Zinsen mit 998 Thlr. zu 
Stipendien und andern wohlthätigen Zwecken bestimmt sind. 
Stipendien-Fonds der ehemaligen Jmmediat-Kommission zur Bertheiluna von 
Prämien auf Staatsschuldscheine. 
Aus dem Fonds von 7250 Thlr. in Staatsschuldscheinen, welche die 
Jmmediat-Kommission zur Bcrtheilung von Prämien auf Staatsschuld 
scheine aus den bis 1. Juli 1822 nicht erhobenen Prämien der Iste» 
Ziehung der Staatsschuldschein-Prämienvertheilung einkaufen ließ, wur 
den jährlich 290 Thlr. Zinsen erhoben, und davon zufolge Stiftungs 
Urkunde vom 13. Oktober 1822, landesherrlich bestätigt am 2. Nov. 
1822, 4 Stipendien à 50 Thlr. und zwei à 45 Thlr. gezahlt. Die 
Stipendien sind für hülfsbcdürftige Jünglinge, welche auf der Univer- 
şität zu Berlin cv. Theologie studiren, Preußen sind, und glaubhafte 
Zeugnisse von ihrem Fleiß und ihrer Führung beibringen. Die Sti 
pendien werden zunächst auf ein halbes Jahr bewilligt, es kann aber 
der Genuß bis auf sechs Semester ausgedehnt werden. Kollatoren 
sind nach dem Abgänge der Mitglieder der Prämien-Kommission der 
Bischof in der Kurmark oder in deffen Erntangelung der älteste Propst 
don Berlin, der Rektor der Universität, und der Vorsteher der Civil- 
Ņ)aisenanstalt zu Potsdam. (Lises S. 265.) 
Stipendien Fonds für studirende Griechen zu Berlin. 
Bon einem Verein angesammelt, in Staatsschuldscheinen angelegt, ist 
der Zinsen-Ertrag zufolge Kabinets-Ordre vom 2. September 1830 
Zu einem Stipendium für einen in Berlin ştudirenden Griechen be 
stimmt. Ist daö Stipendium nicht vergeben, so werden die Zinsen 
lapitalisirt, bis daö Stipetldium 300 Thlr-» beträgt; weitere Ueberfchüsie 
Können sodann zu Reisegeldern der Stipendiaten verwendet werden. 
Die Verleihung hat der Minister der gcistl. Angelegenheiten (Lisca 265). 
Stipendieii'Fondö für studirende Waldenser. 
Ņom König Friedrich Wilhelm Hl. im Jahre 1832 für zwei junge 
Waldenser, die sich den ev. theologischen Studien widmen, begründet, 
^edes Stipendium beträgt 250 Thlr. und wird auf 5 Jahre bewilligt. 
Der Bestimmung des Königs zufolge sollen die nach Berlin kommen 
den Waldenser mit jener Unterstützung zunächst 2 Jahre das franzö- 
stsche Gymnasium besuchen, in dieser Zeit, so viel nöthig, die deutsche 
Sprache erlernen und dann 3 Jahre ans der Universität zu Berlin 
Theologie studiren. Die Oberaufsicht über diese Angelegenheit führt 
der Minister der geistlichen Angelegenheiten. (Lisco S. 296.)
	        
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