baren Personen weiblichen Geschlechts 27,000 Thlr. Der letztwilligen
Bestimmung gemäß hat die Bildung einer besonderen Abtheilung für
diese 16 Stellen im Hospitale mit der Inschrift: „Mathilden-Stis-
tung" stattgefunden, welche Benennung und Bezeichnung dieser Stif
tung für ewige Zeiten verbleiben soll. 2) Abgesondert von den übri
gen Arme«fonds wird bei der städtischen Haupt-Stiftungs-Kasse unter
der Benennung „Bet hg esche Stiftung" mit einem Kapital-Vermögen
von 24,100 Thlr. (j der einen Hälfte des Nachlasses) eine Stiftung
verwaltet, deren Revenüen zur Unterstützung bedürftiger, kränklicher und
nnverheiratheter Beamten-Töchter, welche einen moralisch guten Wandel
geführt haben, auch der hiesigen Stadtgemeinde angehören, zu verwen
den sind. Jede Unterstützungs-Rate ist auf 100 Thlr. jährlich, mo
natsweise zahlbar, festgesetzt worden. Ferner ist 3) der Haupt-Stif-
tungs-Kasse ein Fonds mit einem Kapital-Vermögen von 18,700 Thlr.
(f der einen Hälfte des Nachlasses) überwiesen, dessen Zinsen zur Un
terstützung wirklich verschämter Armen verwendet werden sollen. End
lich wird 4) zur Sicherstellung der lebenslänglichen Renten für be
stimmte Personen ein Kapital von 8800 Thlr. gleichfalls bei der Haupt-
Stiftungs-Kasse in einer)! besonderen Fonds geführt, um aus den Zin
sen zu 4 pEt. die jetzt (1862) noch zu zahlenden Renten mit jährlich
352 Thlr. zu entnehmen. Die durch Auöstcrben von Renten-Empsän-
gern disponible gewordenen 6250 Thlr. an Kapital sind, der letztwil-
ligen Anordnung gemäß, jeder der Stiftungen zu 1. und 2. zuge
schlagen worden, was mit den noch vorhandenen 8800 Thlr., wie
solche nach und nach disponible werden, ebenfalls geschehen wird. Die
Universität Berlin erhielt 5) 10,260 Thlr. überwiesen, aus deren Zin
sen 9 Studirende freien Tisch mit Ausnahme der Ferienzeit erhalten
sollen; 8) das Nikolaus-Bürgcr-Hospital 8000 Thlr. zur Begründung
neuer Stellen; 7) die Wilhelminen-Amalien-Stiftung 6500 Thlr.;
8) der Verein zur Erziehung sittlich verwahrloscter Kinder 14,000
Thlr. u. s. w. In der Stadt Eharlottcnbnrg, wo die Erblasserin den
Sommer zuzubringen pflegte, vermachte sie a) dem Waisenhause 3830
Thlr. ; b) dem Krankenhause und dem damit verbundenen Hospitale
3830 Thlr. ; c) der Stadtschule 3830 Thlr. ; d) der Erwerbschule
3830 2#.
Beth ha Midrasch.
In Berlin bestehen ttlilde Stiftungen a) des Beth ha Midrasch-Ver
eins. Sie ist eine für die Erforschung und das Studium der Quellen
der jüdischen Religion bestimmte gemeinnützige Anstalt (Lehrhaus,
Seminar, Gymnasium), welche unbemittelte jüdische Gelehrte unter
stützt und in den Stand setzt, die rabbinischen Werke selbst zu studiren.
Sie besteht ohne ausdrückliche Sanktion des Staats seit länger als
hundert Jahren, ist eine Gemeinde-Anstalt und unterliegt der Aufsicht
der Aeltesten der Judcnschaft und der städtischen Schul-Deputation.
Die Statuten des Beth ha Midrasch-Vereins sind von 1768. Das
Vermögen der Anstalt belief sich im Jahre 1846 auf 7000 Thlr. und
ist seitdem durch Vermächtnisse von Goldschmidt und Ruben Marcus