Full text: Preußisches Landbuch

Stroblscher Stipendien-Fonds, 
von dem 1807 in Neisie f Rektor Stro bl gestiftet. Dos Kapital 
betrug 3583 Thlr.; von den Zinsen werden an Studirende der Uni 
versität Breslau drei Stipendien verliehen; ein viertes ist für arme 
und kranke Studirende bestimmt. Nur Studirende der katholischen 
Theologie sind zum Genuß berechtigt. 
v. Strobschützsche Stiftung, 
Nach dem Testamente des Oberst Johann Friedrich v. Str ob schütz 
zu Sorau (f 1798), ist von dem Testator für seine und seiner vor 
ihm verstorbenen Ehefrau Auguste WilhelmiUe Charlotte geb. von 
Carlowitz Seitenverwandte und deren Nachkommen, eine jetzt unter 
Verwaltung des dortigen Kreisgcrichts gestellte Stiftung begründet. 
Das Testament bestimmt nämlich : „Endlich verordne ich noch auf den 
Fall, daß mein adoptirter Sohn und Universalerbe künftig ohne Leibes- 
Erben zu hinterlassen, verstürbe, dessen Erben ein Kapital von 10,000 
Thlr., deren jährliche Zinsen ich zur Unterstützung armer Fräulein 
aus niein und meiner verstorbenen Gemahlin Familie bestimme, bald 
nach meines Universal-Erbens Ableben, in die churf. sächs. Kanzlei allhier 
auszahlen sollen, welcher lctztern ich die Vollziehung dieses Vermächt 
nisses übertrage und womit es also gehalten werden soll. Es sollen 
nämlich in nur gedachtem Falle, wenn mein Sohn ohne Leibes-Erben 
verstirbt, sothane 10,000 Thlr. zinsbar und sicher zu 4 pCt. unter 
gebracht werden, und davon zwei arme Fräulein, welche nicht 1000 
Thlr. im Vermögen haben und mir in linea collaterali am nächsten 
verwandt sind (welche Verwandtschaft dieselben behörig beizubringen 
haben), alljährlich auf ihre Lebenszeit, wenn sie ledigen Standes blei 
ben, eine jede 100 Thlr. bekommen, auch eben so arme Fräulein, die 
meiner verstorbenen Gemahlin in linea collaterali am nächsten ver 
wandt sind und womit sie sich glcichergestglt zu lcgitimiren haben, all 
jährlich auf ihre Lebenszeit und so lange sie ledigen Standes bleiben, 
eine jede 100 Thlr. ausgezahlt erhalten. Sollten aber in mein und 
meiner verstorbenen Gemahlin Familie nicht vier Fräulein vorhanden 
sein, die in der angegebenen Art zur Perzeption dieses Gestifts gelan 
gen könnten, so sollen an die Stelle der fehlenden auch arme Wittwen 
ans mein oder meiner Gemahlin Familie und in deren letztere Erman 
gelung auch arme Söhne zu ihrer Erziehung bis ins 18te Jahr die 
ses Emolument genießen können." 
Amalie Stubbe, 
ehemals Vorsteherin einer höheren Töchterschule zu Berlin, begründete 
1862 eine Stiftung zur UnterstÜtznug alter, würdiger, bedürftiger und 
unverheiratheter und niemals verheirathet gewesener Lehrerinnen, Er 
zieherinnen und Schnl- und Pensions-Anstalts-Vorsteherinnen evang. 
Konfession, welche im Wesentlichen fortdauernd dem Lehr- nud Er 
ziehungs-Berufe, sei cs in öffentlichen oder Privat-Schulen, oder in 
Familien, obgelegen haben und nach zurückgelegtem 50 sten Lebensjahre 
durch Krankheit, geistige oder körperliche Hinfälligkeit ihre Lehr- oder
	        
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