Stroblscher Stipendien-Fonds,
von dem 1807 in Neisie f Rektor Stro bl gestiftet. Dos Kapital
betrug 3583 Thlr.; von den Zinsen werden an Studirende der Uni
versität Breslau drei Stipendien verliehen; ein viertes ist für arme
und kranke Studirende bestimmt. Nur Studirende der katholischen
Theologie sind zum Genuß berechtigt.
v. Strobschützsche Stiftung,
Nach dem Testamente des Oberst Johann Friedrich v. Str ob schütz
zu Sorau (f 1798), ist von dem Testator für seine und seiner vor
ihm verstorbenen Ehefrau Auguste WilhelmiUe Charlotte geb. von
Carlowitz Seitenverwandte und deren Nachkommen, eine jetzt unter
Verwaltung des dortigen Kreisgcrichts gestellte Stiftung begründet.
Das Testament bestimmt nämlich : „Endlich verordne ich noch auf den
Fall, daß mein adoptirter Sohn und Universalerbe künftig ohne Leibes-
Erben zu hinterlassen, verstürbe, dessen Erben ein Kapital von 10,000
Thlr., deren jährliche Zinsen ich zur Unterstützung armer Fräulein
aus niein und meiner verstorbenen Gemahlin Familie bestimme, bald
nach meines Universal-Erbens Ableben, in die churf. sächs. Kanzlei allhier
auszahlen sollen, welcher lctztern ich die Vollziehung dieses Vermächt
nisses übertrage und womit es also gehalten werden soll. Es sollen
nämlich in nur gedachtem Falle, wenn mein Sohn ohne Leibes-Erben
verstirbt, sothane 10,000 Thlr. zinsbar und sicher zu 4 pCt. unter
gebracht werden, und davon zwei arme Fräulein, welche nicht 1000
Thlr. im Vermögen haben und mir in linea collaterali am nächsten
verwandt sind (welche Verwandtschaft dieselben behörig beizubringen
haben), alljährlich auf ihre Lebenszeit, wenn sie ledigen Standes blei
ben, eine jede 100 Thlr. bekommen, auch eben so arme Fräulein, die
meiner verstorbenen Gemahlin in linea collaterali am nächsten ver
wandt sind und womit sie sich glcichergestglt zu lcgitimiren haben, all
jährlich auf ihre Lebenszeit und so lange sie ledigen Standes bleiben,
eine jede 100 Thlr. ausgezahlt erhalten. Sollten aber in mein und
meiner verstorbenen Gemahlin Familie nicht vier Fräulein vorhanden
sein, die in der angegebenen Art zur Perzeption dieses Gestifts gelan
gen könnten, so sollen an die Stelle der fehlenden auch arme Wittwen
ans mein oder meiner Gemahlin Familie und in deren letztere Erman
gelung auch arme Söhne zu ihrer Erziehung bis ins 18te Jahr die
ses Emolument genießen können."
Amalie Stubbe,
ehemals Vorsteherin einer höheren Töchterschule zu Berlin, begründete
1862 eine Stiftung zur UnterstÜtznug alter, würdiger, bedürftiger und
unverheiratheter und niemals verheirathet gewesener Lehrerinnen, Er
zieherinnen und Schnl- und Pensions-Anstalts-Vorsteherinnen evang.
Konfession, welche im Wesentlichen fortdauernd dem Lehr- nud Er
ziehungs-Berufe, sei cs in öffentlichen oder Privat-Schulen, oder in
Familien, obgelegen haben und nach zurückgelegtem 50 sten Lebensjahre
durch Krankheit, geistige oder körperliche Hinfälligkeit ihre Lehr- oder