Full text : Preußisches Landbuch

Stroblscher  Stipendien-Fonds,
von  dem  1807  in  Neisie  f  Rektor  Stro  bl  gestiftet.  Dos  Kapital
betrug  3583  Thlr.;  von  den  Zinsen  werden  an  Studirende  der  Universität ­
  Breslau  drei  Stipendien  verliehen;  ein  viertes  ist  für  arme
und  kranke  Studirende  bestimmt.  Nur  Studirende  der  katholischen
Theologie  sind  zum  Genuß  berechtigt.
v.  Strobschützsche  Stiftung,
Nach  dem  Testamente  des  Oberst  Johann  Friedrich  v.  Str  ob  schütz
zu  Sorau  (f  1798),  ist  von  dem  Testator  für  seine  und  seiner  vor
ihm  verstorbenen  Ehefrau  Auguste  WilhelmiUe  Charlotte  geb.  von
Carlowitz  Seitenverwandte  und  deren  Nachkommen,  eine  jetzt  unter
Verwaltung  des  dortigen  Kreisgcrichts  gestellte  Stiftung  begründet.
Das  Testament  bestimmt  nämlich  :  „Endlich  verordne  ich  noch  auf  den
Fall,  daß  mein  adoptirter  Sohn  und  Universalerbe  künftig  ohne  Leibes-Erben
  zu  hinterlassen,  verstürbe,  dessen  Erben  ein  Kapital  von  10,000
Thlr.,  deren  jährliche  Zinsen  ich  zur  Unterstützung  armer  Fräulein
aus  niein  und  meiner  verstorbenen  Gemahlin  Familie  bestimme,  bald
nach  meines  Universal-Erbens  Ableben,  in  die  churf.  sächs.  Kanzlei  allhier
auszahlen  sollen,  welcher  lctztern  ich  die  Vollziehung  dieses  Vermächtnisses ­
  übertrage  und  womit  es  also  gehalten  werden  soll.  Es  sollen
nämlich  in  nur  gedachtem  Falle,  wenn  mein  Sohn  ohne  Leibes-Erben
verstirbt,  sothane  10,000  Thlr.  zinsbar  und  sicher  zu  4  pCt.  untergebracht ­
  werden,  und  davon  zwei  arme  Fräulein,  welche  nicht  1000
Thlr.  im  Vermögen  haben  und  mir  in  linea  collaterali  am  nächsten
verwandt  sind  (welche  Verwandtschaft  dieselben  behörig  beizubringen
haben),  alljährlich  auf  ihre  Lebenszeit,  wenn  sie  ledigen  Standes  bleiben, ­
  eine  jede  100  Thlr.  bekommen,  auch  eben  so  arme  Fräulein,  die
meiner  verstorbenen  Gemahlin  in  linea  collaterali  am  nächsten  verwandt ­
  sind  und  womit  sie  sich  glcichergestglt  zu  lcgitimiren  haben,  alljährlich ­
  auf  ihre  Lebenszeit  und  so  lange  sie  ledigen  Standes  bleiben,
eine  jede  100  Thlr.  ausgezahlt  erhalten.  Sollten  aber  in  mein  und
meiner  verstorbenen  Gemahlin  Familie  nicht  vier  Fräulein  vorhanden
sein,  die  in  der  angegebenen  Art  zur  Perzeption  dieses  Gestifts  gelangen ­
  könnten,  so  sollen  an  die  Stelle  der  fehlenden  auch  arme  Wittwen
ans  mein  oder  meiner  Gemahlin  Familie  und  in  deren  letztere  Ermangelung ­
  auch  arme  Söhne  zu  ihrer  Erziehung  bis  ins  18te  Jahr  dieses ­
  Emolument  genießen  können."
Amalie  Stubbe,
ehemals  Vorsteherin  einer  höheren  Töchterschule  zu  Berlin,  begründete
1862  eine  Stiftung  zur  UnterstÜtznug  alter,  würdiger,  bedürftiger  und
unverheiratheter  und  niemals  verheirathet  gewesener  Lehrerinnen,  Erzieherinnen ­
  und  Schnl-  und  Pensions-Anstalts-Vorsteherinnen  evang.
Konfession,  welche  im  Wesentlichen  fortdauernd  dem  Lehr-  nud  Erziehungs-Berufe, ­
  sei  cs  in  öffentlichen  oder  Privat-Schulen,  oder  in
Familien,  obgelegen  haben  und  nach  zurückgelegtem  50  sten  Lebensjahre
durch  Krankheit,  geistige  oder  körperliche  Hinfälligkeit  ihre  Lehr-  oder
            
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