Full text : Preußisches Landbuch

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Fonds  unterhalten.  Die  Aufsicht  führt  der  Ober-Präsident  der  Provinz
Preußen.
Taubstummen-Schule  zu  Moers.
Sie  hat  25  Freistellen,  die  das  Provinzial-Schul-Kollegium  vergiebt.
Zur  Unterhaltung  der  Anstalt,  welche  mit  dem  ev.  Schullehrer-Seminar
in  Verbindung  steht,  wird  ein  Beitrag  aus  dem  Polizei-Strafgelder-Fonds
gezahlt;  Apotheker  Eulenberg  wendete  ihr  im  Jahr  1859  ein  Leaat
von  200  Thlr.  zu.
Taubstummen-Schule  zu  Neuwied,
mit  dem  ev.  Schullehrer-Seminar  vereinigt.  10  Freistellen,  welche  das
Provinzial-Schul'KoÄegium  vergiebt.
Laubstnmmen-Schnle  zu  Osterburg.
Ein  ständisches  Institut,  vom  Kommunal-Landtage  der  Altmark  im  Jahre
1863  bei  dem  Schullehrer-Seminar  begründet.  Kinder  unvermögender
Eltern  werden  ganz  oder  thcilweise  unentgeltlich  angenommen.
Taubstnmmen-Schule  zu  PeterSbagen,
mit  dem  ev.  Schullehrer-Seniinar  verbunden.  Die  unerläßlichen  Kosten
werden  aus  dem  Provinzial-Taubstummcn-Fonds  in  Münster  gezahlt.
Taubstummen-Schule  zu  Soest,
mit  dem  dortigen  Schullehrer-Seminar  verbunden  und  1831  errichtet.
Die  Zöglinge  sind  ev.  Konfession  und  werden  in  bürgerlichen  Familien
untergebracht.  Mittellose  Kinder  erhalten  Freistellen.  Die  Zöglinge
werden  in  dem  Alter  von  7—12  Jahren  aufgenommen  und  der  Unterricht ­
  dauert  6  Jahre.
Taubstummen  Schule  zu  Stettin.
Ein  Provinzial-Jnstitut,  1835  begründet.  Die  Anstalt  wird  durch  Beiträge ­
  aus  den  Altpoinmerschcn  Landcsthcilen  der  Provinz  und  jährlich
wiederkehrende  Kirchen-  und  Haus-Kollekten  unterhalten.  Die  Aufsicht
führt  ein  besonderer  Vorstand.
Taubstummen-Schule  zu  Stralsund,
1837  eröffnet.  Entstand  durch  das  thätige  Wirken  eines  Vereins  von
Menschenfreunden  als  Zufluchtsort  für  taubstumme  Kinder  aus  Neu-Vorpommern
  und  Rügen.  Ein  Stamm-Kapital  von  500  Thlr.  wurde
von  einem  Einwohner  der  Stadt  geschenkt,  aus  den  Zinsen  dcffelben
und  anderen  ihr  gehörigen  Kapitalien,  sowie  aus  den  jährlichen  Beiträgen ­
  der  Stadt  und  des  Landes  und  mit  den  Zahlungen  der  Pensio«
naire  und  Schüler  bestreitet  die  Anstalt  ihre  Bcdürfuiffe.  Patron  ist
der  Magistrat.  Vgl.  Colbcrgsche  Stiftungen.
Taubstummen  Verein  zu  Berlin.
1848  begründet,  steht  er  unter  Leitung  taubstumlner  Vorstands-Mitglieder ­
  und  hatte  1863  ein  Vermögen  von  1273  Thlr.  Die  Aufgabe
des  Vereins  ist,  seine  Mitglieder  sittlich  zu  beleben  und  geistig  fortzubilden, ­
  die  vereinzelt  lebenden  Leidensgefährten  zu  belehrenden  Mitthci-
            
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