Full text: Preußisches Landbuch

706 
Testament de Wida. 
Domherr Ludwig de Wida hinterließ durch sein im Jahre 1331 an 
gefertigtes, und durch den damaligen Bischof Friedrich bestätigtes 
Testament sein gesammtes Vermögen dem Domstifte Kolberg mit der 
Bestimmung, aus dessen Revenuen sowohl den Beamten des Dom-Ka 
pitels, wie den Kanonikern, Vikarien und andern den kirchlichen Gottes 
dienst versehenden Beamten Zulagen zu ertheilen, auch die St. Marien 
kirche, vorzüglich das hohe Chor derselben zu unterhalten. Nach der 
Reformation wurden die Revenüen dazu verwendet, das hohe Chor, 
sowie die Orgel der Marienkirche daraus zu unterhalten, verschiedenen 
Kirchen- und Schulbedienten eine Zulage zu geben und an arme Ein 
wohner der Stadt Almosen zu vertheilen. Seit der Säkularisation ist 
das Testament de Wida, größtentheils in liegenden Gründen be 
stehend, mit den übrigen Besitzungen des Domkapitels eingezogen und 
der Staat bestreitet die Leistungen, welche auf dem Testamente haften. 
— Dem Testamente de Wida sind im Laufe der Zeit mehrere Ver 
mächtnisse zugefallen, darunter das bedeutendste das v. Podewilssche 
Legat, in den Jahren 1712 und 1716 von dem damaligen Dechanten 
des Domstifts, Caspar Otto v. Podewils mit 1100 Gulden oder 
733} Thlr. mit der Bestimmung vermacht, daß die Zinsen zu den 
Revenüen des Testaments de Wida eingezogen und nach Abzug der 
Adnlinistrations-Kosten an arme Einwohner der Stadt vertheilt wer 
den sollten. Das Kapital dieses Legats ist seit 1820 dem Magistrat zur 
Verwaltung überwiesen. 
Joh. Dietrich v. Tettan, 
Ober-Rath und Kanzler zu Königsberg lcgirte 1682 der dortigen Uni 
versität eine Summe von 1666 Thlr. 60 Gr., von deren Zinsen der 
Professor juris primarios 20 Thlr., der Rektor 20 Thlr., der Pro 
fessor eloquentiae, welcher jährlich am Tage vor Johannis zum An 
denken dieser" Stiftung eine Rede zu halten hat, theils für seine Mühe, 
theils zur Bestreitung der dabei vorfallenden Unkosten 40 Thlr. erhal 
ten sollte. Die übrigen 20 Thlr. sollen an drei arme, aus Preußen 
gebürtige Studirendc auf drei Jahre zur Anschaffung von Büchern kon- 
ferirt werden. 
Tetzel-Stcphansches Stipendium, 
von Maria Luise Tetzel und Johann Albrecht Stephan zu Königs 
berg mit 1300 fl. zunächst für die Descendenten aus der Tetzel- und 
Stephanscheu Familie, aus der des Prof. Raben rc. auf zwei Jahre 
gestiftet. Der Percipient erhält die Zinsen von 1000 fl., die Zinsen 
der übrigen 300 fl. erhalten der Rektor und Kurator des Stipendii. 
Beim Aussterben der Familien der Stifter gelangt das Kollationsrecht 
an den akademischen Senat. Im Jahre 1838 (Koch H. 560.) betrug 
der Kapitalfonds 327} Thlr., von den Zinsen erhielt der Stipendiat 
10 Thlr. 
Gottfr. Tend loss, 
Partikulier, lcgirte 1853 der Real-Schnle zu Aschersleben 1000 Thlr.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.