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Testament de Wida.
Domherr Ludwig de Wida hinterließ durch sein im Jahre 1331 an
gefertigtes, und durch den damaligen Bischof Friedrich bestätigtes
Testament sein gesammtes Vermögen dem Domstifte Kolberg mit der
Bestimmung, aus dessen Revenuen sowohl den Beamten des Dom-Ka
pitels, wie den Kanonikern, Vikarien und andern den kirchlichen Gottes
dienst versehenden Beamten Zulagen zu ertheilen, auch die St. Marien
kirche, vorzüglich das hohe Chor derselben zu unterhalten. Nach der
Reformation wurden die Revenüen dazu verwendet, das hohe Chor,
sowie die Orgel der Marienkirche daraus zu unterhalten, verschiedenen
Kirchen- und Schulbedienten eine Zulage zu geben und an arme Ein
wohner der Stadt Almosen zu vertheilen. Seit der Säkularisation ist
das Testament de Wida, größtentheils in liegenden Gründen be
stehend, mit den übrigen Besitzungen des Domkapitels eingezogen und
der Staat bestreitet die Leistungen, welche auf dem Testamente haften.
— Dem Testamente de Wida sind im Laufe der Zeit mehrere Ver
mächtnisse zugefallen, darunter das bedeutendste das v. Podewilssche
Legat, in den Jahren 1712 und 1716 von dem damaligen Dechanten
des Domstifts, Caspar Otto v. Podewils mit 1100 Gulden oder
733} Thlr. mit der Bestimmung vermacht, daß die Zinsen zu den
Revenüen des Testaments de Wida eingezogen und nach Abzug der
Adnlinistrations-Kosten an arme Einwohner der Stadt vertheilt wer
den sollten. Das Kapital dieses Legats ist seit 1820 dem Magistrat zur
Verwaltung überwiesen.
Joh. Dietrich v. Tettan,
Ober-Rath und Kanzler zu Königsberg lcgirte 1682 der dortigen Uni
versität eine Summe von 1666 Thlr. 60 Gr., von deren Zinsen der
Professor juris primarios 20 Thlr., der Rektor 20 Thlr., der Pro
fessor eloquentiae, welcher jährlich am Tage vor Johannis zum An
denken dieser" Stiftung eine Rede zu halten hat, theils für seine Mühe,
theils zur Bestreitung der dabei vorfallenden Unkosten 40 Thlr. erhal
ten sollte. Die übrigen 20 Thlr. sollen an drei arme, aus Preußen
gebürtige Studirendc auf drei Jahre zur Anschaffung von Büchern kon-
ferirt werden.
Tetzel-Stcphansches Stipendium,
von Maria Luise Tetzel und Johann Albrecht Stephan zu Königs
berg mit 1300 fl. zunächst für die Descendenten aus der Tetzel- und
Stephanscheu Familie, aus der des Prof. Raben rc. auf zwei Jahre
gestiftet. Der Percipient erhält die Zinsen von 1000 fl., die Zinsen
der übrigen 300 fl. erhalten der Rektor und Kurator des Stipendii.
Beim Aussterben der Familien der Stifter gelangt das Kollationsrecht
an den akademischen Senat. Im Jahre 1838 (Koch H. 560.) betrug
der Kapitalfonds 327} Thlr., von den Zinsen erhielt der Stipendiat
10 Thlr.
Gottfr. Tend loss,
Partikulier, lcgirte 1853 der Real-Schnle zu Aschersleben 1000 Thlr.