Full text : Preußisches Landbuch

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Testament  de  Wida.
Domherr  Ludwig  de  Wida  hinterließ  durch  sein  im  Jahre  1331  angefertigtes, ­
  und  durch  den  damaligen  Bischof  Friedrich  bestätigtes
Testament  sein  gesammtes  Vermögen  dem  Domstifte  Kolberg  mit  der
Bestimmung,  aus  dessen  Revenuen  sowohl  den  Beamten  des  Dom-Kapitels, ­
  wie  den  Kanonikern,  Vikarien  und  andern  den  kirchlichen  Gottesdienst ­
  versehenden  Beamten  Zulagen  zu  ertheilen,  auch  die  St.  Marienkirche, ­
  vorzüglich  das  hohe  Chor  derselben  zu  unterhalten.  Nach  der
Reformation  wurden  die  Revenüen  dazu  verwendet,  das  hohe  Chor,
sowie  die  Orgel  der  Marienkirche  daraus  zu  unterhalten,  verschiedenen
Kirchen-  und  Schulbedienten  eine  Zulage  zu  geben  und  an  arme  Einwohner ­
  der  Stadt  Almosen  zu  vertheilen.  Seit  der  Säkularisation  ist
das  Testament  de  Wida,  größtentheils  in  liegenden  Gründen  bestehend, ­
  mit  den  übrigen  Besitzungen  des  Domkapitels  eingezogen  und
der  Staat  bestreitet  die  Leistungen,  welche  auf  dem  Testamente  haften.
—  Dem  Testamente  de  Wida  sind  im  Laufe  der  Zeit  mehrere  Vermächtnisse ­
  zugefallen,  darunter  das  bedeutendste  das  v.  Podewilssche
Legat,  in  den  Jahren  1712  und  1716  von  dem  damaligen  Dechanten
des  Domstifts,  Caspar  Otto  v.  Podewils  mit  1100  Gulden  oder
733}  Thlr.  mit  der  Bestimmung  vermacht,  daß  die  Zinsen  zu  den
Revenüen  des  Testaments  de  Wida  eingezogen  und  nach  Abzug  der
Adnlinistrations-Kosten  an  arme  Einwohner  der  Stadt  vertheilt  werden ­
  sollten.  Das  Kapital  dieses  Legats  ist  seit  1820  dem  Magistrat  zur
Verwaltung  überwiesen.
Joh.  Dietrich  v.  Tettan,
Ober-Rath  und  Kanzler  zu  Königsberg  lcgirte  1682  der  dortigen  Universität ­
  eine  Summe  von  1666  Thlr.  60  Gr.,  von  deren  Zinsen  der
Professor  juris  primarios  20  Thlr.,  der  Rektor  20  Thlr.,  der  Professor ­
  eloquentiae,  welcher  jährlich  am  Tage  vor  Johannis  zum  Andenken ­
  dieser"  Stiftung  eine  Rede  zu  halten  hat,  theils  für  seine  Mühe,
theils  zur  Bestreitung  der  dabei  vorfallenden  Unkosten  40  Thlr.  erhalten ­
  sollte.  Die  übrigen  20  Thlr.  sollen  an  drei  arme,  aus  Preußen
gebürtige  Studirendc  auf  drei  Jahre  zur  Anschaffung  von  Büchern  konferirt
  werden.
Tetzel-Stcphansches  Stipendium,
von  Maria  Luise  Tetzel  und  Johann  Albrecht  Stephan  zu  Königsberg ­
  mit  1300  fl.  zunächst  für  die  Descendenten  aus  der  Tetzel-  und
Stephanscheu  Familie,  aus  der  des  Prof.  Raben  rc.  auf  zwei  Jahre
gestiftet.  Der  Percipient  erhält  die  Zinsen  von  1000  fl.,  die  Zinsen
der  übrigen  300  fl.  erhalten  der  Rektor  und  Kurator  des  Stipendii.
Beim  Aussterben  der  Familien  der  Stifter  gelangt  das  Kollationsrecht
an  den  akademischen  Senat.  Im  Jahre  1838  (Koch  H.  560.)  betrug
der  Kapitalfonds  327}  Thlr.,  von  den  Zinsen  erhielt  der  Stipendiat
10  Thlr.
Gottfr.  Tend  loss,
Partikulier,  lcgirte  1853  der  Real-Schnle  zu  Aschersleben  1000  Thlr.
            
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