Full text : Preußisches Landbuch

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Töchtern  vorzugsweise  gewidmet,  und  erst  wenn  die  letzteren  nach  Bedarf ­
  berücksichtigt  worden,  können  auswärtige  aufgenommen  Werder  Es
sind  nur  vaterlose,  anerkannt  bedürftige  und  sittlich  anständige  Midchen,
die  das  40  ste  Lebensjahr  zurückgelegt  haben  und  den  bezeichneten  Ständen ­
  angehören,  zur  Aufnahme  geeignet;  bei  unheilbaren  körperlichen
Leiden,  btc  fernen  eigenen  Brot-Erwerb  zulassen,  soll,  auf  das  Heuamß
  gewisienhafter  Aerzte,  ausnahmsweise  eine  frühere  Ausnahme  stattfinden ­
  können.  Außerdem  dürfen  in  der  Anstalt,  wenn  der  Ram,  es
gestattet,  mit  Zustimmung  der  Stistsgenossinnen,  Pensionairinnen  amen
"n  angemessenes  Jahrgeld  zugelassen  werden.  Auch  soll  es,  für  den
Fall,  daß  es  an  ganz  bedürftigen  und  von  allem  Vermögen  entblößten
m^mmicn  f#n  sollte,  g„iäfßg  fein,  Monen,  bie  ein  &i«ea,
jebod)  zu  ihrer  Erhaltung  unzulängliches  Vermögen  besitzen,  g-gen  ein
Elnkaussgeld  aufzunehmen.  Die  Stiftung  steht  unter  Aufsicht  der  Regierung ­
  und  hat  unterm  25.  August  1855  die  landesherrliche  Genehmlgung
  erhalten;  Kuratoren  sind  zwei  Mitglieder  des  Appellationsqerichts,
  der  Ober-Bürgermeister  und  mehrere  andere  Personen.
Tilebeinsches  Institut  fttr  OrtSarme  zu  Zttllchow.
Gehört  zu  den  Stiftungen  der  Frau  Tile  bein  (s.  o.).  Es  ollen  in
demselben  12  alte  hülflose  Kranke  oder  gebrechliche  Arme,  und  zwar  6
Manner  und  6  Frauen  Aufnahme  und  Wohnung  finden,  aucs  jede  dieser
  Personen  wöchentlich  15  Sgr.  erhalten.  Außerdem  solari  jährlich
,jO  Thlr.  int  Ganzen  unter  dieselben  vertheilt  werden,  bs  erledigte
Renten  eine  bedeutendere  Unterstützung  möglich  machen.
Tillysche  Armen-Stiftung  zu  Lippspringe.
Die  Stadt-Sekretair-Wittwe  Franziska  Tilly  geborene  Benteler
(+  1859)  vermachte  der  katholischen  Kirche  zu  Lippsprngc  für  die
Armen  und  Kranken  des  Kirchspiels  eine  jährliche  Rente  wn  400  Thlr
wovon  die  eine  Hälfte  für  arbeitsunfähige  Arme,  die  ardere  für  bedürftige ­
  und  hülflose  Kranke  verwendet  werden  soll.  Dr  Rente  ist
mit  einem  Kapital  von  10,000  Thlr.  ablösbar,  welches  ar  die  Kirche
gezahlt  und  von  dem  Kirchen-Vorstande  unter  dem  Namen  „Till  y  sche
Armen-Stiftung"  verwaltet  werden  soll.
Stiftung  Rudolphs  v.  d.  Tinnen  zu  Münster,
aus  dem  Jahre  1688  stammend.  Sie  hat  ansehnliche  Lands,  deren
Revenüen  theils  für  geistliche  Zwecke  verwendet,  theils  qt  heimlich  bedürftige, ­
  kranke  und  gottesfürchtige  Personen  vertheilt  »erden;  unter
den  letzteren  haben  Bedürftige  aus  den  ehemaligen  Erbm.nns-Gcschlechtern
  den  Vorzug.
TippelscheS  Legat.
Frau  Kellnerin  Tippet  legirte  1828  den  Armen  der  Pfaire  Pommern ­
  (Kochem)  700  Thlr.  Die  Zinsen  von  200  Thlr.  sind  zur  Beschaffung ­
  von  Schulbüchern  rc.  für  arme  Kinder  bestimmt.
Frau  Tismar,
geb.  Harder,  Präsidentin  (f  1845  in  Magdeburg),vermachte  a)  .0,000
            
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