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Töchtern vorzugsweise gewidmet, und erst wenn die letzteren nach Bedarf
berücksichtigt worden, können auswärtige aufgenommen Werder Es
sind nur vaterlose, anerkannt bedürftige und sittlich anständige Midchen,
die das 40 ste Lebensjahr zurückgelegt haben und den bezeichneten Ständen
angehören, zur Aufnahme geeignet; bei unheilbaren körperlichen
Leiden, btc fernen eigenen Brot-Erwerb zulassen, soll, auf das Heuamß
gewisienhafter Aerzte, ausnahmsweise eine frühere Ausnahme stattfinden
können. Außerdem dürfen in der Anstalt, wenn der Ram, es
gestattet, mit Zustimmung der Stistsgenossinnen, Pensionairinnen amen
"n angemessenes Jahrgeld zugelassen werden. Auch soll es, für den
Fall, daß es an ganz bedürftigen und von allem Vermögen entblößten
m^mmicn f#n sollte, g„iäfßg fein, Monen, bie ein &i«ea,
jebod) zu ihrer Erhaltung unzulängliches Vermögen besitzen, g-gen ein
Elnkaussgeld aufzunehmen. Die Stiftung steht unter Aufsicht der Regierung
und hat unterm 25. August 1855 die landesherrliche Genehmlgung
erhalten; Kuratoren sind zwei Mitglieder des Appellationsqerichts,
der Ober-Bürgermeister und mehrere andere Personen.
Tilebeinsches Institut fttr OrtSarme zu Zttllchow.
Gehört zu den Stiftungen der Frau Tile bein (s. o.). Es ollen in
demselben 12 alte hülflose Kranke oder gebrechliche Arme, und zwar 6
Manner und 6 Frauen Aufnahme und Wohnung finden, aucs jede dieser
Personen wöchentlich 15 Sgr. erhalten. Außerdem solari jährlich
,jO Thlr. int Ganzen unter dieselben vertheilt werden, bs erledigte
Renten eine bedeutendere Unterstützung möglich machen.
Tillysche Armen-Stiftung zu Lippspringe.
Die Stadt-Sekretair-Wittwe Franziska Tilly geborene Benteler
(+ 1859) vermachte der katholischen Kirche zu Lippsprngc für die
Armen und Kranken des Kirchspiels eine jährliche Rente wn 400 Thlr
wovon die eine Hälfte für arbeitsunfähige Arme, die ardere für bedürftige
und hülflose Kranke verwendet werden soll. Dr Rente ist
mit einem Kapital von 10,000 Thlr. ablösbar, welches ar die Kirche
gezahlt und von dem Kirchen-Vorstande unter dem Namen „Till y sche
Armen-Stiftung" verwaltet werden soll.
Stiftung Rudolphs v. d. Tinnen zu Münster,
aus dem Jahre 1688 stammend. Sie hat ansehnliche Lands, deren
Revenüen theils für geistliche Zwecke verwendet, theils qt heimlich bedürftige,
kranke und gottesfürchtige Personen vertheilt »erden; unter
den letzteren haben Bedürftige aus den ehemaligen Erbm.nns-Gcschlechtern
den Vorzug.
TippelscheS Legat.
Frau Kellnerin Tippet legirte 1828 den Armen der Pfaire Pommern
(Kochem) 700 Thlr. Die Zinsen von 200 Thlr. sind zur Beschaffung
von Schulbüchern rc. für arme Kinder bestimmt.
Frau Tismar,
geb. Harder, Präsidentin (f 1845 in Magdeburg),vermachte a) .0,000