Full text: Preußisches Landbuch

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Alr- zu einer Armen-Stiftung, welche 1859 ins Leben getreten und 
ur solche Armen der Stadt Magdeburg bestimmt ist, die das 50ste 
Lebensjahr zurückgelegt haben und hülfsbedürftig oder gebrechlich sind. 
Namentlich sollen Hülfsbedürftige aus dem niederen Bürgerstande, treu- 
gediente, männliche und weibliche Dienstboten, sowie ehemalige Soldaten 
oder deren Wittwen berücksichtigt werden. Die Unterstützung, welche 
fur den Einzelnen auf jährlich 50 Thlr. festgesetzt ist, und' von der 
wenigstens die erste Rate ,n jedem Jahre am Geburtstage der Stif- 
tenn (13. Juli) gezahlt werden muß, soll an eben soviel männliche 
als weibliche Personen ausgezahlt werden, und die einmal mit einer 
Probende Bcliehcnen sollen solche lebenslang beziehen, es sei denn 
daß sie dieselbe in Folge der Verbesserung ihrer Vermögens-Umstände 
entbehren können. Der Kapital-Fonds darf nicht vermindert werden. 
Bur Deckung etwaniger Ausfälle ist ein Reserve-Fonds zu bilden. Der 
Vorstand des St. Georgen-Hospitals soll die Verwaltung und der 
Magistrat das Patronat und die Aufsicht führen. Aus den eingehenden 
Bmsen werden 800 Thlr. an 16 bedürftige bejahrte Personen gezahlt, 
y. Den Rest ihres Vermögens mit 23,418 Thlr. vermachte Frau 
Vismar der Armen-Verwaltung ohne besondere Bestimmung. 
Karoline TiSmar, 
Tochter der Vorigen (şzu Berlin 1857), Enkelin des früheren Bürger 
en sters Tis mar zu Brandenburg, setzte aus ») 4000 Thlr. für arme 
unbemittelte Wittwen und zurückgekommene Bürger der Stadt Magde- 
urg. Die Zinsen sollen in jedem Oktober dazu verwendet werden, 
ohlen, Torf und Holz anzukaufen und unter die bezeichneten Bedürf- 
'geu zu vertheilen. Sogenannte verschämte Armen sind von der Unter» 
Nutzung ausgeschlossen, b) 1000 Thlr. mit der Bestimmung, daß die 
Blusen davon alljährlich unter Schüler und Schülerinnen der Volks 
schule« zu Magdeburg, die sich durch Fleiß, gutes Betragen und Re- 
uglosität auszeichnen, vertheilt werden sollen. Es werden unter zehn 
Schüler jährlich 49} Thlr. vertheilt. Fräulein Tis mar bestimmte 
Mner e) 20,000 Thlr. zu einer Stiftung für die Armen der Stadt 
wndenburg, welche zur Erinnerung an ihre Mutter, den Namen 
'.Nane Katharine Tis mar geb. Harder Stiftung" führen soll. Die 
im!* o ^ Ķapitals sollen alljährlich in zwei Terminen am 13. Juli 
(2; Januar an arme, kranke, gebrechliche und blinde Frauen der 
adt Brandenburg aus dem niedrigsten Stande, die von Almosen 
■ ""d ein Alter von 50 Jahren erreicht haben, im Betrage von 
40 Thlr. gezahlt werden. Die Aufsicht über die Stiftung ist dem 
^aglstrat übertragen, d) Der St. Katharinen-Kirche zn Brandenburg 
ermachte sie 2000 Thlr., welche dem Magistrate als Patron der 
lrchc und den Kirchcn-Vorstehern zur Verwaltung übergeben sind. 
*r ,c Zinsen dieses Kapitals sollen zunächst zur Unterhaltung des Erb 
begräbnisses der Mutter und Großeltern der Erblasserin dienen, so 
ert sic aber dazu nicht erforderlich sind, der Kirchenkasse zufallen, 
vllte das Erbbegräbniß dereinst durch den Ausspruch des Magistrats
	        
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