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Alr- zu einer Armen-Stiftung, welche 1859 ins Leben getreten und
ur solche Armen der Stadt Magdeburg bestimmt ist, die das 50ste
Lebensjahr zurückgelegt haben und hülfsbedürftig oder gebrechlich sind.
Namentlich sollen Hülfsbedürftige aus dem niederen Bürgerstande, treu-
gediente, männliche und weibliche Dienstboten, sowie ehemalige Soldaten
oder deren Wittwen berücksichtigt werden. Die Unterstützung, welche
fur den Einzelnen auf jährlich 50 Thlr. festgesetzt ist, und' von der
wenigstens die erste Rate ,n jedem Jahre am Geburtstage der Stif-
tenn (13. Juli) gezahlt werden muß, soll an eben soviel männliche
als weibliche Personen ausgezahlt werden, und die einmal mit einer
Probende Bcliehcnen sollen solche lebenslang beziehen, es sei denn
daß sie dieselbe in Folge der Verbesserung ihrer Vermögens-Umstände
entbehren können. Der Kapital-Fonds darf nicht vermindert werden.
Bur Deckung etwaniger Ausfälle ist ein Reserve-Fonds zu bilden. Der
Vorstand des St. Georgen-Hospitals soll die Verwaltung und der
Magistrat das Patronat und die Aufsicht führen. Aus den eingehenden
Bmsen werden 800 Thlr. an 16 bedürftige bejahrte Personen gezahlt,
y. Den Rest ihres Vermögens mit 23,418 Thlr. vermachte Frau
Vismar der Armen-Verwaltung ohne besondere Bestimmung.
Karoline TiSmar,
Tochter der Vorigen (şzu Berlin 1857), Enkelin des früheren Bürger
en sters Tis mar zu Brandenburg, setzte aus ») 4000 Thlr. für arme
unbemittelte Wittwen und zurückgekommene Bürger der Stadt Magde-
urg. Die Zinsen sollen in jedem Oktober dazu verwendet werden,
ohlen, Torf und Holz anzukaufen und unter die bezeichneten Bedürf-
'geu zu vertheilen. Sogenannte verschämte Armen sind von der Unter»
Nutzung ausgeschlossen, b) 1000 Thlr. mit der Bestimmung, daß die
Blusen davon alljährlich unter Schüler und Schülerinnen der Volks
schule« zu Magdeburg, die sich durch Fleiß, gutes Betragen und Re-
uglosität auszeichnen, vertheilt werden sollen. Es werden unter zehn
Schüler jährlich 49} Thlr. vertheilt. Fräulein Tis mar bestimmte
Mner e) 20,000 Thlr. zu einer Stiftung für die Armen der Stadt
wndenburg, welche zur Erinnerung an ihre Mutter, den Namen
'.Nane Katharine Tis mar geb. Harder Stiftung" führen soll. Die
im!* o ^ Ķapitals sollen alljährlich in zwei Terminen am 13. Juli
(2; Januar an arme, kranke, gebrechliche und blinde Frauen der
adt Brandenburg aus dem niedrigsten Stande, die von Almosen
■ ""d ein Alter von 50 Jahren erreicht haben, im Betrage von
40 Thlr. gezahlt werden. Die Aufsicht über die Stiftung ist dem
^aglstrat übertragen, d) Der St. Katharinen-Kirche zn Brandenburg
ermachte sie 2000 Thlr., welche dem Magistrate als Patron der
lrchc und den Kirchcn-Vorstehern zur Verwaltung übergeben sind.
*r ,c Zinsen dieses Kapitals sollen zunächst zur Unterhaltung des Erb
begräbnisses der Mutter und Großeltern der Erblasserin dienen, so
ert sic aber dazu nicht erforderlich sind, der Kirchenkasse zufallen,
vllte das Erbbegräbniß dereinst durch den Ausspruch des Magistrats