Full text : Preußisches Landbuch

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Vereins-Anstalt  für  erwachsene  Blinde  zu  Berlin.
Sie  besteht  seit  1852  (Wilhelmsstraßc  4).  Mitglied  des  Vereins  ist
Jeder,  welcher  jährlich  wenigstens  2  Thlr.  zahlt.  Zweck  der  Anstalt
ist,  die  arbeitsfähigen  Blinden  sowohl  in  moralischer  und  intellektueller,
als  in  ökonomischer  Hinsicht  zu  heben,  und  auf  einer  achtbaren  Stufe
zu  erhalten.  Sie  werden  zu  passenden  Arbeiten  angehalten,  und  so  gewöhnt, ­
  sich  nützlich  zu  beschäftigen,  damit  sie  einen  Theil  ihres  Unterhalts ­
  selbst  erwerben  können.  Außerdem  erhalten  die  Zöglinge  einen
Nachhülfc-Unterricht  in  den  Schul-Gegenständen,  sowie  in  der  Musik.
Die  Aufzunehmenden  muffen  das  15te  Lebensjahr  erreicht  haben  und
konfirmirt  sein.  Unterhaltsgcld  vierteljährlich  15  Thlr,,  nach  Maßgabe
dessen  Freistellen  durch  Verschreibung  einer  Rente  oder  Ucberlassung
eines  Kapitals  gegründet  werden  können.  Die  städtischen  Behörden  bc-Zründeten
  5  Freistellen  in  der  Anstalt,  bewilligten  auch  der  Anstalt
noch  400  Thlr.  zu  den  Eisirichtungskostcn  unter  der  Bedingung,  daß
lie  Armen-Verwaltung  für  ihre  Zöglinge  weder  Nachtlager,  d.  h.
Betten  nebst  Ueberzügen,  noch  Handtücher  zu  liefern  hat.  Zur  Besitzung ­
  der  städtischen  Freistellen  haben  die  Armen-Kommissionen  die
Borschläge  zu  machen.  Vorsitzender  v.  Olfers.  Inspektor  der  Anstalt ­
  Dr.  Ullrich.  S.  Blinden-Anstalt.
Verhorstsche  Stiftnng,
Bon  dem  Dechanten  Gerhard  Verhörst  für  Arme  zu  St.  Mauritz
(Münster)  mittelst  Testaments  vom  12.  April  1742  begründet.
Verpflegungs-Anstalt  für  erkrankte  Handwerksgesellen  zu  Krefeld.
1834  von  den  dortigen  Handwerkern  durch  freiwillige  Beiträge  und
Geschenke  von  Menschenfreunden  begründet;  die  Arbeiten  des  Baues
sowohl  als  der  inneren  Einrichtung  vertheilten  die  Handwerker  unter
sich  und  verrichteten  sie  unentgeltlich.  Die  damals  auf  36  Kranke  eingerichtete ­
  Anstalt  ist  ausschließlich  für  erkrankte  Handwerksgesellen  und
Lehrlinge  mit  Ausschluß  der  Fabrik-Arbeiter  bestimmt.  Die  Kosten
der  Unterhaltung  werden  aus  den  Beiträgen  sämmtlicher  Handwerksgesellen ­
  (pro  Kopf  1  Sgr.  wöchentlich)  bestritten;  die  Einziehung  des
Beitrages  bewirken  die  Meister  durch  Abzüge  vom  Lohn.  Eine  aus
den  Meistern  gewählte  Direktion  führt  die  Aufsicht  über  die  Verwaltung ­
  unentgeltlich.
Versorgungs-Anstalt  für  alte  Lente  zu  Superi.
Sie  verpflegt  durchschnittlich  täglich  32  Personen  und  hat  ein  Kapital-Vermögen
  von  30,100  Thlr.  Steht  unter  der  städtischen  Armen-Berwaltung
  und  wird  von  barmherzigen  Schwestern  geleitet.
«  Versorgungs-Anstalt  zu  Köln,  .
für  arme  vcrwaisetc  oder  verlassene  Kinder  aus  der  cvang.  Gemeinde
daselbst.  Die  Anstalt  beruht  auf  Stiftungen,  erhält  Beiträge  aus  dem
städtischen  Waisenhaus  »Fonds,  ist  ein  Institut  der  cvang.  Gemeinde
und  steht  unter  Aufsicht  der  Regierung.  Sie  hat  die  Rechte  emer
woralischen  Person  und  zählt  etwa  40  Pfleglinge,  welche  »m  Lokal
            
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